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Ausländer heiraten in Deutschland: Unterlagen und Aufenthalt

Zwei goldene Eheringe und ein Füllfederhalter auf gestapelten amtlichen Formularen auf einem Holztisch.
Für die Heirat mit einem ausländischen Partner verlangt das Standesamt zahlreiche amtliche Nachweise. (KI-generiertes Symbolbild)
Inhalt
  1. Ausländer heiraten: Diese Unterlagen braucht ihr
  2. Ehefähigkeitszeugnis und Befreiung
  3. Aufenthaltserlaubnis nach der Heirat
  4. Häufige Fragen
  5. Quellen

Ausländer heiraten in Deutschland ist gut machbar, braucht aber Vorlauf: Ihr meldet die Ehe beim Standesamt an. Der ausländische Partner braucht neben Pass und Geburtsurkunde meist ein Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatlandes; gibt es das nicht, entscheidet das Oberlandesgericht über eine Befreiung, was in der Regel zwei bis drei Monate dauert. Das Aufenthaltsrecht nach der Heirat regelt die Ausländerbehörde.

Kurz zusammengefasst

1. Standesamt kontaktieren und Unterlagen-Liste holen. 2. Urkunden mit Apostille/Legalisation und beglaubigter Übersetzung besorgen. 3. Ehefähigkeitszeugnis oder Befreiung durch das OLG (15–305 € in Sachsen, 2–3 Monate). 4. Nach der Heirat Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen (100 €).

Aktualisiert am 24.10.2026: nach Behördenangaben neu aufgebaut.

Hinweis: Anforderungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland und Bundesland. Verbindlich sind die Auskünfte deines Standesamts und der Ausländerbehörde.

Ausländer heiraten: Diese Unterlagen braucht ihr

UnterlageHinweis
Reisepassgültig, Original beim Standesamt vorlegen
GeburtsurkundeOriginal, meist mit Apostille oder Legalisation
Ledigkeits- bzw. Familienstandsbescheinigungnicht älter als sechs Monate
Meldebescheinigungen beider Partnernicht älter als drei Monate
Bei früheren EhenHeiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Nachweis des Aufenthaltsstatuswenn der Partner schon in Deutschland lebt
Übersetzungenvon öffentlich bestellten, beeidigten Übersetzern

Die Liste orientiert sich am Leitfaden des Oberlandesgerichts Dresden (Stand Juni 2026). Welche Urkunden genau nötig sind, hängt vom Herkunftsland ab.

Ehefähigkeitszeugnis und Befreiung

Ausländische Verlobte müssen nach § 1309 BGB ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaats vorlegen. Viele Länder stellen keines aus. Dann stellt das Standesamt einen Antrag auf Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts. Persönliche Termine beim OLG gibt es dafür in der Regel nicht. In Sachsen kostet die Befreiung zwischen 15 und 305 Euro, je nach Einkommen beider Partner, und dauert meist zwei bis drei Monate. Ein ablaufendes Visum beschleunigt das Verfahren nicht. Kein Befreiungsverfahren brauchen etwa anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte, Staatenlose mit ständigem Aufenthalt und Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit.

Aufenthaltserlaubnis nach der Heirat

Ist der Partner deutsch, kann der ausländische Ehegatte eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG beantragen. Voraussetzungen sind unter anderem: beide mindestens 18 Jahre, der deutsche Partner lebt in Deutschland, ihr führt eine eheliche Lebensgemeinschaft, einfache Deutschkenntnisse soweit erforderlich, und es besteht kein Ausweisungsinteresse. Zuständig ist die Ausländerbehörde am Wohnort; die Gebühr beträgt 100 Euro, die Bearbeitung etwa sechs bis acht Wochen. Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf des Visums oder der bisherigen Erlaubnis gestellt werden.

Hat dein Partner schon eine Aufenthaltserlaubnis, läuft diese erst einmal weiter. Ein Wechsel auf den familiären Aufenthaltstitel wird bei der Ausländerbehörde beantragt. Sind beide Partner keine Deutschen, gelten die strengeren Regeln des § 30 AufenthG.

Mehr Ratgeber im Ressort Wissen und unter Geld & Verbraucher.

Häufige Fragen

Was braucht man, um in Deutschland einen Ausländer zu heiraten?

In der Regel Pass, Geburtsurkunde, eine aktuelle Ledigkeitsbescheinigung, Meldebescheinigungen und bei Vorehen die Scheidungs- oder Sterbeurkunde, jeweils mit Apostille oder Legalisation und beglaubigter Übersetzung. Dazu kommt das Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes oder eine Befreiung davon.

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

Eine Bescheinigung des Heimatstaats, dass der Ehe nach dessen Recht nichts entgegensteht (§ 1309 BGB). Stellt das Land keines aus, kann der Präsident des Oberlandesgerichts befreien.

Wie lange dauert die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis?

Beim OLG Dresden in der Regel zwei bis drei Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Gebühr liegt dort zwischen 15 und 305 Euro, je nach Einkommen.

Bekommt mein Partner durch die Heirat ein Aufenthaltsrecht?

Ehegatten von Deutschen können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG bekommen: beide mindestens 18, einfache Deutschkenntnisse soweit erforderlich, gemeinsame Lebensgemeinschaft. Zuständig ist die Ausländerbehörde, die Gebühr beträgt 100 Euro.

Was gilt, wenn beide keine Deutschen sind?

Dann richtet sich das Aufenthaltsrecht nach § 30 AufenthG mit weiteren Voraussetzungen, etwa zum Aufenthaltstitel des Ehegatten. Lass dich bei der Ausländerbehörde oder einer Migrationsberatung beraten.

Quellen

Was wurde aktualisiert (24.10.2026)
  • Neu aufgebaut: Unterlagen und Befreiungsverfahren nach dem OLG-Leitfaden (Stand Juni 2026) (Quelle)
  • Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten von Deutschen mit Gebühr und Fristen ergänzt (Quelle)

Aktualisiert auf Basis der genannten Quellen, KI-gestützt.

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Über die Redaktion

Ariane NagelAutorin

Ariane Nagel schreibt für news-7.de über Feiertage, Termine und Themen aus dem Alltag. Hauptberuflich arbeitet sie als Zugbegleiterin und ist Mutter von zwei Kindern. Nachrichten verfolgt sie seit jeher mit Begeisterung, und sie schreibt so, dass man nach dem Lesen weiß, was man wissen muss.

Schreibt über Feiertage, Termine, Alltag und Familie 62 Artikel bei news-7

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