Ausländer heiraten in Deutschland ist gut machbar, braucht aber Vorlauf: Ihr meldet die Ehe beim Standesamt an. Der ausländische Partner braucht neben Pass und Geburtsurkunde meist ein Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatlandes; gibt es das nicht, entscheidet das Oberlandesgericht über eine Befreiung, was in der Regel zwei bis drei Monate dauert. Das Aufenthaltsrecht nach der Heirat regelt die Ausländerbehörde.
Kurz zusammengefasst
1. Standesamt kontaktieren und Unterlagen-Liste holen. 2. Urkunden mit Apostille/Legalisation und beglaubigter Übersetzung besorgen. 3. Ehefähigkeitszeugnis oder Befreiung durch das OLG (15–305 € in Sachsen, 2–3 Monate). 4. Nach der Heirat Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen (100 €).
Aktualisiert am 24.10.2026: nach Behördenangaben neu aufgebaut.
Hinweis: Anforderungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland und Bundesland. Verbindlich sind die Auskünfte deines Standesamts und der Ausländerbehörde.
Ausländer heiraten: Diese Unterlagen braucht ihr
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Reisepass | gültig, Original beim Standesamt vorlegen |
| Geburtsurkunde | Original, meist mit Apostille oder Legalisation |
| Ledigkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung | nicht älter als sechs Monate |
| Meldebescheinigungen beider Partner | nicht älter als drei Monate |
| Bei früheren Ehen | Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde |
| Nachweis des Aufenthaltsstatus | wenn der Partner schon in Deutschland lebt |
| Übersetzungen | von öffentlich bestellten, beeidigten Übersetzern |
Die Liste orientiert sich am Leitfaden des Oberlandesgerichts Dresden (Stand Juni 2026). Welche Urkunden genau nötig sind, hängt vom Herkunftsland ab.
Ehefähigkeitszeugnis und Befreiung
Ausländische Verlobte müssen nach § 1309 BGB ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaats vorlegen. Viele Länder stellen keines aus. Dann stellt das Standesamt einen Antrag auf Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts. Persönliche Termine beim OLG gibt es dafür in der Regel nicht. In Sachsen kostet die Befreiung zwischen 15 und 305 Euro, je nach Einkommen beider Partner, und dauert meist zwei bis drei Monate. Ein ablaufendes Visum beschleunigt das Verfahren nicht. Kein Befreiungsverfahren brauchen etwa anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte, Staatenlose mit ständigem Aufenthalt und Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit.
Aufenthaltserlaubnis nach der Heirat
Ist der Partner deutsch, kann der ausländische Ehegatte eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG beantragen. Voraussetzungen sind unter anderem: beide mindestens 18 Jahre, der deutsche Partner lebt in Deutschland, ihr führt eine eheliche Lebensgemeinschaft, einfache Deutschkenntnisse soweit erforderlich, und es besteht kein Ausweisungsinteresse. Zuständig ist die Ausländerbehörde am Wohnort; die Gebühr beträgt 100 Euro, die Bearbeitung etwa sechs bis acht Wochen. Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf des Visums oder der bisherigen Erlaubnis gestellt werden.
Hat dein Partner schon eine Aufenthaltserlaubnis, läuft diese erst einmal weiter. Ein Wechsel auf den familiären Aufenthaltstitel wird bei der Ausländerbehörde beantragt. Sind beide Partner keine Deutschen, gelten die strengeren Regeln des § 30 AufenthG.
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Häufige Fragen
Was braucht man, um in Deutschland einen Ausländer zu heiraten?
In der Regel Pass, Geburtsurkunde, eine aktuelle Ledigkeitsbescheinigung, Meldebescheinigungen und bei Vorehen die Scheidungs- oder Sterbeurkunde, jeweils mit Apostille oder Legalisation und beglaubigter Übersetzung. Dazu kommt das Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes oder eine Befreiung davon.
Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?
Eine Bescheinigung des Heimatstaats, dass der Ehe nach dessen Recht nichts entgegensteht (§ 1309 BGB). Stellt das Land keines aus, kann der Präsident des Oberlandesgerichts befreien.
Wie lange dauert die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis?
Beim OLG Dresden in der Regel zwei bis drei Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Gebühr liegt dort zwischen 15 und 305 Euro, je nach Einkommen.
Bekommt mein Partner durch die Heirat ein Aufenthaltsrecht?
Ehegatten von Deutschen können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG bekommen: beide mindestens 18, einfache Deutschkenntnisse soweit erforderlich, gemeinsame Lebensgemeinschaft. Zuständig ist die Ausländerbehörde, die Gebühr beträgt 100 Euro.
Was gilt, wenn beide keine Deutschen sind?
Dann richtet sich das Aufenthaltsrecht nach § 30 AufenthG mit weiteren Voraussetzungen, etwa zum Aufenthaltstitel des Ehegatten. Lass dich bei der Ausländerbehörde oder einer Migrationsberatung beraten.
Quellen
- OLG Dresden: Leitfaden Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis (Stand Juni 2026), abgerufen 24.10.2026
- OLG Nürnberg: Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses, abgerufen 24.10.2026
- FIM-Portal: Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten Deutscher (§ 28 AufenthG), abgerufen 24.10.2026



