Halloween ist am Samstag, 31. Oktober 2026. Am Abend ziehen Kinder verkleidet von Tür zu Tür und bitten mit „Süßes oder Saures“ um Süßigkeiten. Das Fest ist der Vorabend von Allerheiligen – daher auch der Name, eine Kurzform von „All Hallows’ Eve“.
Kurz zusammengefasst
Halloween fällt 2026 auf einen Samstag, den 31. Oktober. Ein Feiertag ist es nicht, aber in neun Bundesländern zugleich Reformationstag – dort bleiben die Geschäfte zu. Wer Süßigkeiten oder Kürbisse braucht, kauft also besser bis Freitag ein.
Wann: Samstag, 31. Oktober 2026, meist ab Einbruch der Dunkelheit (Sonnenuntergang gegen 16:40 bis 17:15 Uhr, je nach Region)
Danach: Sonntag, 1. November: Allerheiligen, in fünf Bundesländern Feiertag
Was du 2026 vor Halloween beachten solltest
Halloween liegt 2026 auf dem Reformationstag. In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bleiben die Geschäfte am Samstag deshalb geschlossen.
Süßigkeiten, Kürbisse und Kostüme also spätestens am Freitag, 30. Oktober, besorgen. In den übrigen Ländern ist der Samstag ein normaler Einkaufstag. Warum der 31. Oktober vielerorts frei ist, steht im Artikel Reformationstag 2026: Wo der 31. Oktober ein Feiertag ist.
Woher kommt Halloween?
Halloween stammt aus Irland und Schottland. Dort verkleideten sich Menschen am Abend vor Allerheiligen, um sich vor den Seelen der Toten zu verbergen, die nach altem Glauben bis zu diesem Tag umherwanderten.
Ob das Fest heidnische Wurzeln hat, ist laut Planet Wissen nicht belegt. Manche Forscher sehen Spuren des keltischen Festes Samhain, das den Winterbeginn markierte. Im 19. Jahrhundert brachten irische und schottische Auswanderer den Brauch in die USA, wo er sich Anfang des 20. Jahrhunderts im ganzen Land verbreitete.
Auch die Kürbislaterne hat eine irische Geschichte: Der Legende nach überlistete ein Mann namens Jack den Teufel, kam danach weder in den Himmel noch in die Hölle und bekam vom Teufel ein Stück Glut. Das trug er in einer ausgehöhlten Rübe. In Amerika ersetzte der leichter zu schnitzende Kürbis die Rübe.
Seit wann wird Halloween in Deutschland gefeiert?
In Deutschland ist Halloween seit Anfang der 1990er-Jahre verbreitet. Einen kräftigen Schub gab ausgerechnet ein abgesagter Karneval.
1991 fiel der Straßenkarneval wegen des Golfkriegs aus. Hersteller von Süßigkeiten und Kostümen blieben auf ihrer Ware sitzen und warben daraufhin mit PR-Kampagnen für Halloween. Bekannt war das Fest durch Filme, Serien und Musik schon vorher – richtig angekommen ist es danach. Heute steht Halloween in vielen Familien fest im Kalender, ohne den Reformationstag oder Allerheiligen zu verdrängen.
Tipps für „Süßes oder Saures“
Gut sichtbar, in der Gruppe und mit klarer Uhrzeit: So läuft der Rundgang mit Kindern am entspanntesten. Ab 16:45 Uhr ist es Ende Oktober in weiten Teilen Deutschlands schon dämmrig.
- Sichtbar bleiben: Dunkle Kostüme mit Reflektoren, Leuchtarmbändern oder einer Taschenlampe ergänzen.
- Nur bei mitmachenden Häusern klingeln: Kürbis oder Deko an der Tür sind das übliche Zeichen.
- Uhrzeit verabreden: Spätestens gegen 20 Uhr Schluss zu machen, ist in den meisten Nachbarschaften üblich.
- Süßigkeiten zuhause durchsehen: Offene oder unverpackte Sachen aussortieren, bei Allergien Zutaten prüfen.
- Masken mit Sichtfeld: Lieber schminken als Masken, die das Sichtfeld einschränken, besonders beim Überqueren von Straßen.
Was gilt bei Streichen und Schäden?
„Saures“ darf nie Sachbeschädigung sein. Eier an Hauswände, Klopapier in Bäumen oder verklebte Schlösser können teuer werden – für die Eltern oder die Jugendlichen selbst.
Kinder unter sieben Jahren haften nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht. Eltern müssen nur zahlen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wer selbst einen Schaden hat, meldet ihn sofort seiner Versicherung und erstattet Anzeige: Schäden an der Hauswand übernimmt die Wohngebäudeversicherung, wenn Vandalismus mitversichert ist, Lackschäden am Auto nur die Vollkasko.
Halloween-Party: Wann in Bayern Schluss ist
Weil auf Halloween Allerheiligen folgt, endet die Partynacht in Bayern früher. Ab 2 Uhr gilt dort das Tanzverbot des stillen Feiertags, laut Stadt München bis 24 Uhr.
Öffentliche Partys müssen dann die Tanzfläche räumen, private Feiern mit persönlich eingeladenen Gästen sind ausgenommen. Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Auch in anderen Ländern mit Allerheiligen-Feiertag gelten Einschränkungen, die genauen Uhrzeiten regeln die Feiertagsgesetze der Länder. Was an Allerheiligen sonst gilt, erklärt der Artikel Allerheiligen 2026: Wo der 1. November Feiertag ist. Hintergrund zu Aberglaube und Hexenangst früherer Jahrhunderte liefert der Artikel Hexenverfolgung: Angst, Aberglaube und Macht; alle Feiertage im Überblick zeigt der news-7-Kalender.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter dürfen Kinder allein „Süßes oder Saures“ gehen?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Eltern entscheiden nach Reife des Kindes und Umgebung. Jüngere Kinder sollten begleitet werden; ältere gehen am besten in Gruppen, mit Handy, einer verabredeten Route und einer festen Uhrzeit, zu der sie zurück sind.
Wer zahlt, wenn Kinder bei einem Halloween-Streich etwas beschädigen?
Kinder unter sieben Jahren haften nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Viele Privathaftpflichtversicherungen zahlen trotzdem für Schäden durch kleine Kinder, wenn der Vertrag das vorsieht.
Muss ich an Halloween die Tür öffnen?
Nein. Niemand ist verpflichtet, Süßigkeiten zu verteilen. Wer nicht gestört werden will, lässt das Licht an der Haustür aus oder hängt einen Hinweis an die Tür. Die meisten Kindergruppen klingeln ohnehin nur dort, wo Kürbisse oder Deko auf mitmachende Haushalte hinweisen.
Wie lange darf an Halloween in Bayern gefeiert werden?
Weil am 1. November Allerheiligen ist, gilt in Bayern ab 2 Uhr nachts das Tanzverbot des stillen Tages. Öffentliche Halloween-Partys müssen dann ihr Programm beenden oder anpassen; private Feiern mit eingeladenen Gästen sind ausgenommen.
Quellen
- Planet Wissen (WDR/SWR): Die Ursprünge von Halloween, abgerufen 23.10.2026
- Verbraucherzentrale: Halloween-Streiche – wer zahlt im Schadensfall?, abgerufen 23.10.2026
- muenchen.de: Stille Tage in München – Tanzverbot, abgerufen 23.10.2026



