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Erwerbsminderungsrente

News7 by News7
27. August 2025
in Wissen & Life
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1. Das Wichtigste in Kürze

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Kurz gesagt: Wenn du wegen Krankheit oder Behinderung nur noch wenige Stunden täglich arbeiten kannst, hast du eventuell Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

  • Voll erwerbsgemindert: Du kannst täglich weniger als 3 Stunden arbeiten.
  • Teilweise erwerbsgemindert: Du kannst mindestens 3, aber nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten.

Wichtig: Berufsunfähigkeit allein reicht meist nicht aus. Entscheidend ist, ob du irgendeine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst. Die Rente wird oft befristet gewährt und muss beantragt werden.

Kurzcheck für dich: Wenn du wegen einer chronischen Krankheit oder starken Beschwerden täglich nur 3 Stunden oder weniger arbeiten kannst, lohnt sich ein Antrag. Mehr Infos zur Beantragung und Fristen findest du auf news-7.de (z. B. Ratgeberseiten zu Anträgen und Mustern).

Beispiel: Maria hat durch langjährige Rückenschmerzen nur noch etwa 4 Stunden Energie pro Tag. Sie könnte eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen, weil sie unter 6 Stunden arbeitet, aber mindestens 3 Stunden schafft.

Informationen zur Höhe der Erwerbsminderungsrente und konkreten Zahlen findest du hier: Erwerbsminderungsrente > Höhe — oder nutze unseren kurzen Check auf news-7.de, um deinen Anspruch grob einzuschätzen.

2. Voraussetzungen und Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung

2.1. Reha vor Rente

Bevor die Rentenversicherung eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung zahlt, prüft sie oft, ob Reha‑Maßnahmen helfen können. Das heißt: Medizinische Reha oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen in vielen Fällen vorrangig. Deshalb werden Anträge manchmal abgelehnt mit dem Hinweis auf eine vorrangige Reha. Auch wenn du schon eine Rente beziehst, kann dich die Rentenversicherung zu einer Reha auffordern, wenn eine Besserung möglich erscheint.

2.2. Medizinische Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung

Für die Rente zählt nicht nur dein bisheriger Beruf, sondern die Frage, wie viele Stunden Arbeit du noch leisten kannst. Man unterscheidet:

  • Teilweise erwerbsgemindert: Du kannst aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit täglich mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden arbeiten.
  • Voll erwerbsgemindert: Du kannst aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit weniger als 3 Stunden täglich arbeiten.

„Nicht absehbare Zeit“ bedeutet: voraussichtlich noch mindestens 6 Monate. Die Rentenversicherung beurteilt deine Leistungsfähigkeit anhand ärztlicher Unterlagen und fordert bei Bedarf Gutachten an.

Tipp: Sammle frühzeitig alle Befunde, Arztberichte und Therapieberichte – das hilft bei der Beurteilung deiner Erwerbsfähigkeit.

2.3. Erwerbsminderung ist mehr als Berufsunfähigkeit

Wichtig: Es geht um irgendeine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Berufsunfähigkeit im bisherigen Beruf reicht oft nicht. Entscheidend ist, wie viele Stunden du für körperlich leichte oder geistig einfache Tätigkeiten schaffst.

Beispiel: Du bist in deinem alten Beruf nicht mehr einsetzbar, könntest aber noch einfache Büro‑ oder Sitzarbeiten für 3–4 Stunden pro Tag leisten – das ist relevant für die Einstufung.

2.4. Arbeitsmarktrente

In Ausnahmefällen kann trotz einer Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden täglich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt werden – die so genannte Arbeitsmarktrente. Sie kommt in Frage, wenn der Arbeitsmarkt für dich praktisch verschlossen ist und innerhalb eines Jahres nach Antragstellung kein passender Arbeitsplatz angeboten werden kann.

Die Rechtsprechung hat hier Regeln entwickelt; ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, hängt vom regionalen Angebot und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit/Jobcenter ab.

2.5. Qualitative Erwerbsminderung

Wenn du zwar 6 Stunden oder mehr arbeiten kannst, aber wegen besonderer Einschränkungen nur sehr spezielle Tätigkeiten möglich sind, kann qualitative Erwerbsminderung vorliegen. Das gilt zum Beispiel bei:

  1. Schwere spezifische Einschränkungen (z. B. Blindheit, fehlender Arm), die viele Tätigkeiten unmöglich machen.
  2. Zusammenwirken mehrerer Einschränkungen (körperlich und geistig), die zusammen ungewöhnliche Auswirkungen haben.

Gewöhnliche Einschränkungen sind z. B. Arbeiten nur im Sitzen oder Vermeidung starker Temperaturschwankungen. Ungewöhnliche Einschränkungen sind z. B. die Notwendigkeit sehr häufiger Pausen oder die Unfähigkeit, einen Arbeitsplatz aufzusuchen.

Wenn die Rentenversicherung die Rente ablehnt, muss sie dir in der Regel eine konkrete Vergleichstätigkeit nennen, die du trotz deiner Einschränkungen ausüben könntest. Sie muss im Zweifel nachweisen, dass es solche Arbeitsplätze tatsächlich gibt und dass du die nötige Qualifikation hast oder sie schnell erwerben kannst.

2.6. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Neben der medizinischen Beurteilung musst du auch versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllen:

  • Du musst vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben (in der Regel 5 Jahre).
  • In den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung musst du mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Tipp: Zur Wartezeit zählen auch bestimmte nicht beitragspflichtige Zeiten (z. B. Kindererziehungszeiten). Prüfe deine Versicherungszeiten frühzeitig bei deinem Rentenversicherungsträger oder lasse dir eine Versicherungsverlauf‑Auskunft geben.

2.6.1. Erwerbsminderungsrente für Menschen mit Behinderungen

Wenn du die 5‑Jahres‑Wartezeit nicht erfüllst, kannst du trotzdem Anspruch haben, wenn du seit langer Zeit voll erwerbsgemindert bist (z. B. 20 Jahre ununterbrochene Vollerwerbsminderung, wie bei manchen Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen). Voll erwerbsgemindert kann auch bedeuten, dass du nicht unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts arbeiten kannst, sondern z. B. in einer anerkannten Werkstatt beschäftigt bist oder über das Budget für Arbeit tätig bist.

2.6.2. Teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit

Es gibt einen besonderen Berufsschutz für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind: Wenn du in deinem bisherigen Beruf oder in einer zumutbaren Verweisungstätigkeit nur noch weniger als 6 Stunden arbeiten kannst, kannst du eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen – auch wenn du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt theoretisch 6 oder mehr Stunden schaffst (§ 240 SGB VI).

Welche Tätigkeiten als zumutbar gelten, hängt von deiner Qualifikation ab. Die Rechtsprechung arbeitet mit einem Stufenschema (von ungelernte Tätigkeit bis hochqualifizierte Berufe). Hast du deinen früheren Beruf freiwillig aufgegeben, besteht in der Regel kein Berufsschutz mehr.

  • 1. Stufe: ungelernte Tätigkeiten
  • 2. Stufe: Berufe mit bis zu 2 Jahren Ausbildung
  • 3. Stufe: Berufe mit mehr als 2 Jahren Ausbildung
  • 4.–6. Stufen: zunehmend qualifizierte Berufe bis Hochschulniveau

2.7. Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung

Die Erwerbsminderungsrente wird nicht automatisch gezahlt – du musst sie beantragen. Fordere das Formularpaket bei deiner Rentenversicherung an oder lade es von der Website der Deutschen Rentenversicherung herunter. Vereinbare am besten einen Beratungstermin, wenn du unsicher bist.

Praktisch: Lege dem Antrag alle aktuellen ärztlichen Befunde und eine kurze Zusammenfassung deiner Beschwerden bei. Nutze unseren Antrag‑Check auf news-7.de, um die wichtigsten Unterlagen zu prüfen.

2.8. Rente wegen Arbeitsunfall/ Berufskrankheit

Wenn deine Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden ist, ist in der Regel die Unfallversicherung (nicht die Rentenversicherung) zuständig. Informiere dich beim zuständigen Unfallversicherungsträger oder bei deinem Arbeitgeber über die weiteren Schritte.

2.9. Praxistipps: Erwerbsminderungsrente durchsetzen

  • Lass dich nicht entmutigen: Ablehnungen kommen vor. Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du Widerspruch einlegen; wenn nötig, schließt sich eine Klage an. Auf news-7.de findest du eine Anleitung für Widerspruch und Klage.
  • Wenn du dir einen Anwalt nicht leisten kannst, prüfe Beratungshilfe für das Widerspruchsverfahren und Prozesskostenhilfe für Klagen.
  • Bewahre alle medizinischen Dokumente und Belege sorgfältig auf. Sie sind oft entscheidend für den Erfolg deines Antrags.
  • Nutze lokale Beratungsstellen oder die Beratung deiner Rentenversicherung für einen Antragstermin — eine gute Vorbereitung erhöht die Chancen auf Anerkennung.

3. Dauer der Rente wegen Erwerbsminderung

Die Erwerbsminderungsrente wird meist befristet gewährt. In vielen Fällen erhältst du die Rente zunächst für längstens 3 Jahre. Brauchst du sie danach weiter, musst du einen Verlängerungsantrag stellen.

Beachte: Eine zeitlich befristete Rente wird in der Regel frühestens ab dem 7. Monat nach dem Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Wenn bei Antragstellung schon klar ist, dass keine Besserung zu erwarten ist, kann die Rente unbefristet von dem Monat an gezahlt werden, in dem die Erwerbsminderung eingetreten ist.

Unbefristet wird die Rente nur gewährt, wenn keine Besserung absehbar ist; nach etwa 9 Jahren gilt das in der Regel als gegeben (§ 102 Abs. 2 Satz 3 SGB VI). Prüfe diesen Punkt aber unbedingt mit deinem Rentenversicherungsträger.

Wichtig für dich: Stelle den Rentenantrag möglichst schnell. Empfehlenswert ist, den Antrag innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat zu stellen, in dem die Erwerbsminderung begonnen hat. Wenn du später beantragst, wird die Rente meist erst ab dem Monat des Antrags gezahlt — rückwirkend gibt es dann nichts.

Mit Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente wird die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Regelaltersrente umgewandelt. Welche Altersgrenze für dich gilt, hängt von deinem Geburtsjahr ab — frag deinen Rentenversicherungsträger, wenn du unsicher bist.

3.1. Praxistipp: Rechtzeitiger Verlängerungsantrag

Stelle den Verlängerungsantrag mindestens 4 Monate vor Ablauf der Befristung, damit keine Lücke entsteht. Checkliste kurz:

  • Datum der Befristung notieren
  • Aktuelle ärztliche Unterlagen beilegen
  • Verlängerungsantrag rechtzeitig absenden oder Beratungstermin vereinbaren (Rentenversicherung)

Beispiel: Deine Rente läuft am 30. Juni aus – stelle den Antrag spätestens Ende Februar, besser Anfang Februar, damit Zeit für Nachreichungen bleibt. Nutze unseren Verlängerungs‑Check auf news-7.de für die Vorbereitung.

4. Erwerbsminderungsrente und Einkommen

4.1. Hinzuverdienst

Du kannst trotz Erwerbsminderungsrente arbeiten – als Angestellte oder Selbstständige. Allerdings gilt: Zu viel Arbeit oder ein hohes Einkommen können deinen Anspruch gefährden. Deshalb werden Hinzuverdienstgrenzen und die Frage, wie viele Stunden du täglich arbeitest, geprüft.

Volle Erwerbsminderungsrente: Wird in der Regel ungekürzt ausgezahlt, wenn dein jährlicher Hinzuverdienst eine Grenze nicht überschreitet. Für 2025 lag die orientierende Grenze bei etwa 19.661,25 €; verdienst du mehr, werden Teile angerechnet (typisch: 40 % des übersteigenden Betrags). Jede Erwerbstätigkeit musst du dem Rentenversicherungsträger melden.

Teilweise Erwerbsminderungsrente: Hier gelten höhere Grenzen (für 2025 z. B. ca. 39.322,50 €). Die genaue individuelle Grenze kann abweichen und wird vom Rentenversicherungsträger oder einem Rentenberater berechnet.

Kurz und praktisch: Wenn du regelmäßig 3 oder mehr Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitest, gefährdet das oft die volle Erwerbsminderungsrente. Arbeitest du 6 oder mehr Stunden täglich, gefährdet das meist auch die teilweise Rente.

Beispielrechnung: Verdientest du 25.000 € im Jahr neben der vollen Rente und läge die Grenze bei 19.661 €, werden 25.000 − 19.661 = 5.339 € zu 40 % (also 2.135,60 €) auf die Rente angerechnet. Frag den Rentenversicherungsträger nach deiner genauen Berechnung.

4.2. Praxistipp: Wegfall der Rente wegen Arbeit verhindern

Hast du schon mehr gearbeitet, als dein Leistungsvermögen erlaubt, gibt es Argumente, mit denen du einen Wegfall der Rente verhindern kannst:

  • Raubbauarbeit: Du hast auf Kosten deiner Gesundheit gearbeitet (z. B. unter starken Schmerzen oder mit übermäßigem Energieaufwand).
  • Arbeit ohne ausreichende Leistung: Du konntest die geforderte Leistung nicht erbringen, dein Arbeitgeber zahlte trotzdem weiter.

Wichtig: Dokumentiere die Umstände (Arbeitszeiten, ärztliche Befunde, Kommunikation mit dem Arbeitgeber) und melde jede jetzt ausgeübte Tätigkeit dem Rentenversicherungsträger.

4.3. Arbeitserprobung

Seit dem 1.1.2024 gibt es die Möglichkeit der Arbeitserprobung: Du kannst für in der Regel 6 Monate prüfen, ob du wieder mehr arbeiten kannst, ohne sofort deine Rente zu verlieren. In dieser Zeit darfst du deine Tätigkeit ausweiten oder eine neue Arbeit aufnehmen, ohne dass dir automatisch die Rente gestrichen wird.

Die Arbeitserprobung soll helfen, wieder ins Berufsleben zurückzufinden. Sprich vorher mit deinem Rentenversicherungsträger und lass dir die Bedingungen schriftlich bestätigen. Ausführliche Informationen findest du in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung – und auf news-7.de gibt es eine praktische Übersicht und einen Hinzuverdienst‑Check, den du nutzen kannst.

Kurz‑Tipp: Bevor du mehr arbeitest, kläre schriftlich die Hinzuverdienstgrenzen und die Bedingungen der Arbeitserprobung mit der Rentenversicherung, damit du deinen Anspruch nicht versehentlich verlierst.

5. Steuerpflicht

Deine Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Wie viel Steuern du zahlst, hängt von der Rentenhöhe und vom Jahr des Rentenbeginns ab — es gibt einen individuellen Freibetrag.

Praktischer Tipp: Hebe deinen Rentenbescheid, Steuerbescheide und Nachweise über Nebenverdienst auf und lass bei Unsicherheit kurz einen Steuerberater schauen. Einen einfachen Steuer‑Check für Rentner findest du auch auf news-7.de.

6. Praxistipps

  • Mehrbedarf prüfen: Hast du als voll erwerbsgeminderte Person eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen G oder aG), kannst du unter Umständen einen Mehrbedarfszuschlag bekommen. Das sind oft rund 17 % des Sozialhilfe‑Regelsatzes. Informiere dich, ob dir das bei der Grundsicherung hilft — unsere Anleitung auf news-7.de zeigt dir, wie du den Antrag vorbereitest.
  • Bausparvertrag vor 2009? Haben du oder dein Partner einen Bausparvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen, kann unter Umständen eine vorzeitige Auszahlung möglich sein, ohne Prämien zu verlieren. Lass den Vertrag prüfen oder nutze ein Musterformular auf news-7.de.
  • Hol dir die Broschüren: Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Informations‑Broschüren zur Erwerbsminderungsrente. Lade die relevanten Heftchen herunter oder lass sie dir zuschicken — sie erklären Höhe, Anspruch und Formulare Schritt für Schritt.
  • Steuerliche Erleichterungen: Unter bestimmten Bedingungen gibt es Freibeträge bei der Erbschafts‑ und Schenkungssteuer. Frag beim Steuerberater oder bei deiner Beratungsstelle nach, ob du Anspruch hast.

Kurz‑To‑dos für dich: 1) Prüfe, ob du Merkzeichen G/aG hast oder beantragen kannst; 2) Sammle alle Unterlagen (Rentenbescheid, ärztliche Befunde, Vertragspapiere); 3) Nutze die Checklisten und Muster auf news-7.de und vereinbare bei Bedarf einen Beratungstermin.

7. Wer hilft weiter?

  • Dein zuständiger Rentenversicherungsträger – dort vereinbarst du Beratungstermine und reichst deinen Antrag ein.
  • Lokale Beratungsstellen und Wohlfahrtsverbände (z. B. Caritas, AWO), die oft kostenlose Hilfe beim Antrag und bei Widersprüchen bieten.

So gehst du vor: Suche online deinen Rentenversicherungsträger, vereinbare einen Termin und bringe den Rentenbescheid sowie aktuelle Arztberichte mit. Auf news-7.de findest du eine Checkliste und Vorlagen zum Ausdrucken (z. B. „Was zum Beratungstermin mitnehmen“ und „Antrag‑Checkliste“).

Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst: Prüfe Beratungshilfe für den Widerspruch oder Prozesskostenhilfe für eine Klage — viele Beratungsstellen unterstützen dich dabei.

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