Geld & Verbraucher

Bestellen aus China: Was Zoll und Gebühren kosten

Bestellen aus China: Was Zoll und Gebühren kosten
Bestellen aus China: Was Zoll und Gebühren kosten
Inhalt
  1. Die Freigrenze ist gefallen
  2. Ab wann wird Zoll fällig?
  3. Bearbeitungsgebühren der Paketdienste
  4. Wie die Zollabwicklung in der Praxis abläuft
  5. Typische Fallstricke und wie man sie vermeidet
  6. Rechenbeispiel auf einen Blick
  7. Fazit: Günstig ist relativ

Pakete aus China landen täglich millionenfach in deutschen Briefkästen. Plattformen wie AliExpress, Temu oder Shein haben den Direktimport für Privatpersonen zum Alltag gemacht. Was viele beim Bestellen unterschätzen: Der Kaufpreis ist selten der Endpreis. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Bearbeitungsgebühren der Paketdienstleister können die vermeintlichen Schnäppchen deutlich verteuern. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 gelten zudem strengere Regeln als noch wenige Jahre zuvor.

Die Freigrenze ist gefallen

Bis Juli 2021 konnten Pakete mit einem Warenwert bis 22 Euro zollfrei und ohne Einfuhrumsatzsteuer eingeführt werden. Diese Freigrenze wurde abgeschafft. Seitdem gilt: Ab dem ersten Euro Warenwert fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an. In Deutschland beträgt diese 19 Prozent, für bestimmte Warengruppen wie Bücher oder Lebensmittel 7 Prozent.

Praktisch bedeutet das: Wer eine Schutzhülle für 5 Euro bestellt, schuldet dem Zoll theoretisch 0,95 Euro Einfuhrumsatzsteuer. Für sehr kleine Beträge existiert jedoch eine administrative Bagatellgrenze. Bei einer Steuerschuld unter 1 Euro verzichtet das Zollamt in der Regel auf die Erhebung, was einem Warenwert von etwa 5,26 Euro entspricht. Diese Ausnahme gilt aber nicht bei Sendungen, die vom Zoll aktiv geprüft werden.

Ab wann wird Zoll fällig?

Einfuhrumsatzsteuer und Zoll sind zwei verschiedene Dinge, die gern verwechselt werden. Zölle im eigentlichen Sinne, also Einfuhrabgaben nach dem Zolltarif, fallen erst ab einem Warenwert von 150 Euro an. Unterhalb dieser Schwelle wird nur Einfuhrumsatzsteuer erhoben, kein Zollsatz.

Überschreitet der Warenwert 150 Euro, wird es komplizierter. Dann richtet sich der Zollsatz nach der sogenannten Warentarifnummer (HS-Code), die den genauen Produkttyp klassifiziert. Die Sätze variieren stark:

  • Textilien und Kleidung: 12 Prozent
  • Elektronische Geräte (z. B. Smartphones): 0 Prozent
  • Schuhe: bis zu 17 Prozent
  • Spielzeug: 4,7 Prozent
  • Fahrräder: 14 Prozent

Die Einfuhrumsatzsteuer wird dabei auf den Warenwert plus den Zollbetrag gerechnet, nicht nur auf den Kaufpreis. Wer also ein Paar Schuhe für 200 Euro kauft, zahlt zunächst 34 Euro Zoll (17 Prozent) und anschließend 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf 234 Euro, also weitere 44,46 Euro. Aus 200 Euro werden so schnell 278 Euro.

Bearbeitungsgebühren der Paketdienste

Neben den staatlichen Abgaben kommt eine weitere Kostenposition hinzu, die viele nicht einkalkulieren: die Auslagepauschale oder Zollgebühr der Paketdienstleister. DHL, DPD, UPS und Fedex verlangen für die zollamtliche Abwicklung eigene Gebühren, weil sie als Zollvertreter auftreten und die Steuern zunächst vorstrecken.

Bei DHL beträgt diese Gebühr pauschal 6 Euro, bei UPS und Fedex kann sie deutlich höher ausfallen, teils 10 bis 15 Euro je Sendung. Bei einem T-Shirt für 12 Euro, das ohnehin kaum Steuern auslöst, kann die Bearbeitungsgebühr des Paketdienstes den größten Zusatzposten darstellen. Die Gebühren gelten unabhängig vom Warenwert und werden auch dann fällig, wenn die eigentliche Steuerschuld sehr gering ist.

Wie die Zollabwicklung in der Praxis abläuft

Chinesische Händler auf großen Plattformen deklarieren den Warenwert auf dem Paket. Formal ist das die Grundlage für die Zollberechnung. In der Vergangenheit wurden Waren häufig zu niedrig deklariert, um Steuern zu umgehen. Das ist Zollbetrug und kann für den Empfänger in Deutschland ebenfalls Konsequenzen haben, auch wenn die Initiative vom Versender ausging.

Seit 2021 sind Onlineplattformen in der EU verpflichtet, bei Sendungen unter 150 Euro die Mehrwertsteuer direkt einzusammeln und an die Steuerbehörden abzuführen. Das Verfahren heißt IOSS (Import One Stop Shop). Nutzt ein Händler IOSS korrekt, bezahlt der Kunde die Steuer bereits beim Checkout und das Paket passiert den Zoll ohne weitere Steuerpflicht. In der Praxis funktioniert das nicht immer reibungslos, weshalb es gelegentlich zu Doppelbelastungen kommt, die sich aber durch Belege zurückfordern lassen.

Wer sich vor dem Kauf einen genauen Überblick über die anfallenden Abgaben verschaffen möchte, findet bei online-shops.net eine strukturierte Zusammenfassung der aktuellen Regelungen mit konkreten Rechenbeispielen.

Typische Fallstricke und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung des Gesamtwarenwerts bei mehreren Artikeln in einer Bestellung. Der Zoll betrachtet immer die gesamte Sendung, nicht einzelne Positionen. Wer fünf Artikel à 25 Euro zusammen bestellt, hat eine Sendung mit 125 Euro Warenwert, für die Einfuhrumsatzsteuer anfällt, auch wenn jeder Einzelartikel für sich unter einer gedachten Grenze läge.

Ein weiterer Punkt betrifft Nachnahme- und Rücksendungskosten. Muss eine Sendung retourniert werden, erstattet der Zoll in der Regel die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer. Das setzt aber voraus, dass eine formale Wiederausfuhr beim Zoll angemeldet wird, was bei Alltagseinkäufen kaum jemand tut. Die Steuer ist dann schlicht verloren.

Rechenbeispiel auf einen Blick

WarenwertZollsatz (Textil)ZollEinfuhrumsatzsteuer (19 %)Bearbeitungsgebühr DHLGesamtkosten
30 Euroentfällt (unter 150 Euro)0 Euro5,70 Euro6,00 Euro41,70 Euro
200 Euro12 %24,00 Euro42,56 Euro6,00 Euro272,56 Euro

Das Beispiel zeigt: Bei einem 30-Euro-Paket machen die Bearbeitungsgebühr des Paketdiensts und die Steuer zusammen fast 40 Prozent Aufschlag aus. Bei teureren Bestellungen überwiegen die staatlichen Abgaben. In beiden Fällen lohnt ein kurzer Vergleich mit deutschen oder europäischen Händlern, deren Preise diese Kosten bereits enthalten.

Fazit: Günstig ist relativ

Bestellungen aus China können sich trotz aller Abgaben noch lohnen, vor allem bei Produkten, die hierzulande schlicht nicht erhältlich sind oder strukturell sehr günstig produziert werden. Wer aber nur auf den Kaufpreis schaut, erlebt beim Abholen des Pakets manchmal eine unangenehme Überraschung. Eine einfache Faustregel: Bei Warenwerten zwischen 25 und 150 Euro sollte man 25 bis 30 Prozent Aufschlag für Steuern und Gebühren einkalkulieren. Bei Waren über 150 Euro kommt der jeweilige Zollsatz obendrauf. Wer das von Anfang an mitrechnet, trifft bessere Kaufentscheidungen.

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Über die Redaktion

Julian MöhringAutor

Julian Möhring schreibt für news-7.de über Sport mit Schwerpunkt Fußball. Er ist Fan des Hamburger SV und kennt die Höhen und Tiefen des Vereins aus eigener Anschauung. Er schreibt verständlich und hält sich an belegte Fakten.

Schreibt über Sport, Fußball und Hamburger SV 40 Artikel bei news-7

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