Geld & Verbraucher

Neue Gebühr für Pakete aus Nicht-EU-Ländern: 2 Euro ab 1. November

Mehrere braune Versandkartons ohne Aufschrift liegen auf einem Förderband in einer hellen Logistikhalle.
Für Pakete aus Nicht-EU-Ländern fallen künftig zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei der Einfuhr an. (KI-generiertes Symbolbild)
Inhalt
  1. Was die neue Gebühr ist
  2. So viel teurer wird dein Päckchen
  3. Wer die 2 Euro zahlen muss
  4. Warum die EU das macht
  5. Was du jetzt beachten kannst
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Ab Sonntag, 1. November 2026, kommt eine neue Gebühr für Pakete aus Ländern außerhalb der EU hinzu: Laut Zoll werden dann 2 Euro je Warenposition fällig – zusätzlich zum Pauschalzoll von 3 Euro, der seit dem 1. Juli 2026 gilt. Betroffen sind vor allem Bestellungen bei Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress. Deshalb wird die „Gebühr“ gerade so oft gesucht.

Kurz zusammengefasst

Ab dem 1. November 2026 erhebt die EU eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro je Warenposition auf Fernabsatz-Sendungen aus Drittländern. Zahlen muss formal die Plattform oder der Händler, nicht du – die Kosten dürften aber über die Preise bei dir ankommen. Zusammen mit dem 3-Euro-Zoll kostet ein Päckchen mit zwei verschiedenen Artikeln so 10 Euro mehr, plus Einfuhrumsatzsteuer.

Ab wann: Sonntag, 1. November 2026
Höhe: 2 Euro je Position der Zollanmeldung
Für wen: Fernabsatz-Sendungen aus Ländern außerhalb der EU

Was die neue Gebühr ist

Die Union Handling Fee ist kein Zoll, sondern eine Bearbeitungsgebühr für den Aufwand der Zollbehörden. So beschreibt es auch die IHK Chemnitz: Die Abgabe soll Datenprüfungen, Risikoanalysen und Kontrollen finanzieren. Grundlage ist die EU-Zollreform, die der Rat der EU am 3. September 2026 endgültig gebilligt hat. Die Höhe von 2 Euro hat die EU-Kommission am 21. September 2026 in einem delegierten Rechtsakt festgelegt.

Wichtig für die Praxis: Die Gebühr hängt nicht vom Warenwert ab. Sie fällt also auch bei Sendungen über 150 Euro an, solange es sich um Fernabsatz handelt. Der Zoll formuliert es knapp: „Die Bearbeitungsgebühr der Union entsteht grundsätzlich mit der Annahme der Zollanmeldung und ist nicht erstattungsfähig.“ Schickst du ein Paket zurück, bekommst du die 2 Euro also nicht wieder.

So viel teurer wird dein Päckchen

Gezählt wird nicht pro Paket und nicht pro Stück, sondern pro Warenposition – also pro Zeile der Zollanmeldung. Gleiche Waren mit derselben Zolltarifnummer bilden eine Position. Fünf gleiche T-Shirts kosten deshalb nur einmal 2 Euro.

Inhalt des PäckchensPositionenZoll (3 Euro je Position)Gebühr (2 Euro je Position)Aufschlag gesamt
3 gleiche T-Shirts13 Euro2 Euro5 Euro
T-Shirt und Haarspange26 Euro4 Euro10 Euro
Socken, Handyhülle, Hose39 Euro6 Euro15 Euro

Auf den Warenwert kommt außerdem die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Das Beispiel mit T-Shirt und Haarspange stammt aus einer dpa-Rechnung, die unter anderem die Berliner Zeitung veröffentlicht hat. Die übrigen Zeilen sind nach demselben Prinzip gerechnet.

Wer die 2 Euro zahlen muss

Formal nicht du. Schuldner ist der Anmelder, in der Regel die Plattform oder der Händler mit IOSS-Registrierung; Verbraucher sind laut der EU-Zollverordnung ausdrücklich keine Schuldner, wie die Kanzlei LHR erläutert. Trotzdem erwartet die IHK Regensburg, dass viele Händler die Kosten ganz oder teilweise über Produkt- oder Versandpreise weitergeben.

Der Handel sieht die Billiganbieter unter Druck. Alien Mulyk vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) sagte laut dpa: „Den margenschwachen Niedrigpreisprodukten aus Asien setzen die höheren Abgaben deutlich zu“. Wie stark die Preise tatsächlich steigen, zeigt sich erst nach dem Start.

Warum die EU das macht

Die Zahl der Kleinsendungen ist explodiert. 2024 kamen nach Angaben des Rates der EU rund 4,6 Milliarden kleine Pakete in die EU, 91 Prozent davon aus China; seit 2022 hat sich die Menge jedes Jahr verdoppelt. Bis Mitte 2026 waren Sendungen unter 150 Euro zollfrei – diese Freigrenze ist mit dem 3-Euro-Pauschalzoll gefallen.

Die Reform geht weiter. 2027 soll eine neue EU-Zollbehörde in Lille die Arbeit aufnehmen, ab 1. Juli 2028 müssen Onlinehändler einen gemeinsamen EU-Zolldatenhub nutzen. Dann soll der 3-Euro-Pauschalzoll regulären Zollsätzen weichen.

Was du jetzt beachten kannst

Bestell gleiche Artikel lieber gebündelt statt viele verschiedene Kleinteile in einer Sendung – jede neue Warenart zählt als eigene Position. Achte beim Checkout auf den Endpreis: Nach der Preisangabenverordnung müssen Händler Verbrauchern den Gesamtpreis nennen. Echte Geschenksendungen von privat an privat sind nach Angaben der IHK Regensburg von der Gebühr ausgenommen. Was bei Bestellungen aus Fernost sonst an Abgaben anfällt, steht in unserem Überblick Bestellen aus China: Was Zoll und Gebühren kosten. Und wenn dein Päckchen unterwegs ist: So funktioniert die GLS-Sendungsverfolgung.

Übrigens: Der Starttag ist Allerheiligen, in fünf Bundesländern ein Feiertag. Weitere Verbraucherthemen findest du im Ressort Geld & Verbraucher. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die 2-Euro-Gebühr für Päckchen?

Die Bearbeitungsgebühr der EU gilt laut Zoll ab dem 1. November 2026. Sie betrifft Fernabsatz-Sendungen aus Ländern außerhalb der EU, also typische Onlinebestellungen bei Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Zollanmeldung angenommen wird.

Wird die Gebühr pro Paket oder pro Artikel berechnet?

Weder noch: Gezählt wird je Warenposition der Zollanmeldung. Gleiche Artikel mit derselben Zolltarifnummer sind eine Position. Drei gleiche T-Shirts kosten deshalb 2 Euro, ein T-Shirt und eine Haarspange dagegen 4 Euro, weil es zwei unterschiedliche Warenarten sind.

Muss ich die Gebühr an der Haustür bezahlen?

Nein, Schuldner ist der Anmelder, meist die Plattform oder der Händler. Verbraucher sind nach der EU-Zollverordnung keine Schuldner. Die IHK rechnet aber damit, dass Händler die Kosten über höhere Produkt- oder Versandpreise an Kundinnen und Kunden weitergeben.

Bekomme ich die Gebühr bei einer Rücksendung zurück?

Nein. Nach Angaben des Zolls entsteht die Bearbeitungsgebühr mit der Annahme der Zollanmeldung und ist nicht erstattungsfähig. Sie bleibt also auch dann fällig, wenn du die Ware zurückschickst.

Quellen

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Über die Redaktion

Maik MöhringHerausgeber

Maik Möhring gibt news-7.de heraus. Mit seinem Unternehmen Maik Möhring Media in Ermatingen am Bodensee betreibt er mehrere Nachrichten- und Ratgeberportale. Bei news-7 verantwortet er die Ausrichtung, die Themenauswahl und die Technik und prüft die Artikel vor der Veröffentlichung.

Schreibt über Themenauswahl, Politik, Geld & Verbraucher 195 Artikel bei news-7

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