Das Elterngeld soll zum ersten Mal seit seiner Einführung 2007 steigen – und die Bezugsdauer bleibt bei 14 Monaten. Das hat das Bundesfamilienministerium am Mittwoch, 28. Oktober 2026, mitgeteilt; der Gesetzentwurf von Ministerin Karin Prien (CDU) ist in die regierungsinterne Abstimmung gegangen. Deshalb suchen gerade so viele Menschen nach dem Thema: Eine im Sommer geplante Kürzung auf zwölf Monate ist vom Tisch.
Kurz zusammengefasst
Das Elterngeld soll erstmals seit 2007 steigen: auf 330 bis 1.900 Euro im Monat. Die geplante Kürzung auf zwölf Monate ist gestrichen, dafür soll jeder Elternteil mindestens vier Monate nehmen. Beschlossen ist noch nichts, ein Starttermin fehlt.
Was sich beim Elterngeld ändern soll
Kern der Reform sind höhere Beträge und eine neue Verteilung der Monate zwischen den Eltern. Laut dem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa-AFX über onvista) sieht der Entwurf diese Punkte vor:
| Regel | Bisher | Geplant |
|---|---|---|
| Mindestbetrag pro Monat | 300 Euro | 330 Euro |
| Höchstbetrag pro Monat | 1.800 Euro | 1.900 Euro |
| Ersatzrate Basiselterngeld | in der Regel 65 Prozent | 80 Prozent in den ersten vier Monaten je Elternteil, danach 50 Prozent |
| Monate für Paare | 14 | 14 |
| Reservierte Monate je Elternteil | mindestens 2 | mindestens 4 |
| Frei aufteilbare Monate | 10 | 6 |
| Gleichzeitiger Bezug | 1 Monat im ersten Lebensjahr | unbeschränkt |
Dazu kommen kleinere Änderungen. Weihnachtsgeld und andere sonstige Bezüge sollen künftig in die Berechnung des Nettoeinkommens einfließen. Der Geschwisterbonus für weitere Kinder im Haushalt soll länger gezahlt werden. Und die Verwaltung soll schlanker werden, damit das Geld schneller auf dem Konto ist.
Warum die Kürzung auf zwölf Monate vom Tisch ist
Die Koalition hat die Sparpläne aus dem Sommer nach heftiger Kritik zurückgenommen. Der erste Entwurf sah vor, die maximale Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate zu senken, mit je drei reservierten Monaten pro Elternteil und sechs frei verteilbaren Monaten. Hintergrund waren strikte Sparvorgaben von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für den Bundeshaushalt.
Schon Ende September deutete sich die Wende an. Prien sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland laut ZDFheute, sie sei für ein Festhalten an 14 Monaten offen; die Verkürzung sei bei anderer Aufteilung für viele Familien nur schwer zu realisieren. Jetzt ist daraus ein Entwurf geworden.
Zum neuen Vorschlag sagte die Ministerin der dpa: „Wir senden bewusst ein Zeichen an junge Familien: Wir unterstützen euch.“ Der Entwurf berücksichtige zugleich die Lage des Haushalts. Das Ministerium erwartet, dass die höhere Ersatzrate am Anfang vor allem Väter dazu bringt, früher und länger zu Hause zu bleiben.
Was das für eine Familie bedeuten kann
Wer kurz Elternzeit nimmt, würde nach den Plänen spürbar mehr bekommen. Eine vereinfachte Rechnung für einen Elternteil mit 2.000 Euro Nettoeinkommen vor der Geburt, ohne Geschwisterbonus und ohne Sonderregeln für niedrige Einkommen:
| Bezugsdauer | Heute (65 Prozent) | Geplant (80/50 Prozent) |
|---|---|---|
| 2 Monate | 2.600 Euro | 3.200 Euro |
| 4 Monate | 5.200 Euro | 6.400 Euro |
| 10 Monate | 13.000 Euro | 12.400 Euro |
Das Beispiel zeigt die Logik der Reform. Die ersten vier Monate werden deutlich attraktiver – 1.600 statt 1.300 Euro im Monat. Wer dagegen lange allein Elterngeld bezieht, könnte unterm Strich etwas weniger erhalten, weil ab dem fünften Monat nur noch 50 Prozent gezahlt werden. Wie sich Mindest- und Höchstbetrag und die Sonderregeln für Geringverdiener im Detail auswirken, zeigt erst der endgültige Gesetzestext.
Wie es jetzt weitergeht
Beschlossen ist noch nichts. Nach der Abstimmung zwischen den Ministerien muss das Bundeskabinett den Entwurf beschließen, danach beraten Bundestag und Bundesrat. Einen Termin für das Inkrafttreten hat das Ministerium nicht genannt. Bis dahin gelten die heutigen Regeln, die das Bundesfamilienministerium auf seiner Elterngeld-Seite beschreibt: 14 Monate Basiselterngeld für Paare, je Elternteil mindestens zwei Monate, 300 bis 1.800 Euro im Monat.
Entscheidend wird sein, ab welchem Geburtsdatum die Reform greift – das war bei früheren Änderungen der Stichtag.
Zahlen zum Elterngeld
Rund sieben Milliarden Euro hat der Bund 2025 für das Elterngeld ausgegeben, an etwa 1,6 Millionen Empfängerinnen und Empfänger. 2021 waren es noch über 1,8 Millionen. Den Höchstbetrag bekamen 2024 laut dpa 290.105 Menschen, den Mindestbetrag 349.157.
Dass die Beträge seit 2007 nicht angepasst wurden, hat Folgen: Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hat die Leistung durch die Inflation rund 38 Prozent an Kaufkraft verloren. Fachleute halten eine Anhebung deshalb für überfällig. Mehr zu anderen Familienleistungen steht in unserem Überblick zum Kindergeld in Deutschland; was steuerfrei bleibt, erklärt der Beitrag zum Grundfreibetrag 2026. Weitere Themen im Ressort Geld & Verbraucher.
Häufige Fragen
Wann gilt das neue Elterngeld?
Das steht noch nicht fest. Der Gesetzentwurf von Familienministerin Karin Prien (CDU) ist am 28. Oktober 2026 in die regierungsinterne Abstimmung gegangen. Danach müssen Kabinett, Bundestag und Bundesrat zustimmen. Einen Starttermin hat das Ministerium bislang nicht genannt. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln mit 300 bis 1.800 Euro im Monat.
Wird die Bezugsdauer auf zwölf Monate gekürzt?
Nein, nach dem neuen Entwurf nicht. Die im Sommer 2026 erwogene Kürzung von 14 auf 12 Monate ist laut Familienministerium vom Tisch. Paare sollen weiter 14 Monate Basiselterngeld bekommen, Alleinerziehende ebenfalls bis zu 14 Monate. Neu wäre die Aufteilung: Jeder Elternteil soll mindestens vier Monate nehmen, sechs Monate sind frei verteilbar.
Wie hoch soll das Elterngeld künftig sein?
Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. In den ersten vier Bezugsmonaten jedes Elternteils sollen 80 Prozent des Nettoverdiensts vor der Geburt ersetzt werden, danach 50 Prozent. Bisher sind es beim Basiselterngeld in der Regel 65 Prozent.
Dürfen beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen?
Nach dem Entwurf ja, und zwar ohne zeitliche Begrenzung. Heute ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld nur für einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Diese Einschränkung war für Geburten ab April 2024 eingeführt worden und soll nach den Plänen wieder fallen.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Quellen
- dpa-AFX: Elterngeldreform – Mehr Geld und neue Aufteilung geplant (onvista), Stand 28.10.2026
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld, abgerufen 28.10.2026
- ZDFheute: Prien offen für Festhalten an 14 Monaten Bezugsdauer, Stand 30.09.2026



