Drohnen haben den Flughafen München mehrfach lahmgelegt: Anfang Oktober 2025 stand der Betrieb zwei Abende in Folge still, Tausende Reisende strandeten, am Samstag darauf fielen rund 170 Flüge aus. Zuletzt stoppte am 30. Mai 2026 eine gemeldete Drohne Starts und Landungen für etwa eine Stunde. Was passiert ist und welche Rechte Passagiere haben.
Kurz zusammengefasst
Am 2. und 3. Oktober 2025 musste der Münchner Flughafen nach Drohnensichtungen nachts schließen; allein am 3. Oktober waren laut Betreiber 6.500 Passagiere betroffen. Am 30. Mai 2026 folgte eine Sperrung von rund einer Stunde. Entschädigung gibt es bei Drohnenalarm meist nicht, Anspruch auf Betreuung und Umbuchung oder Erstattung aber schon.
Aktualisiert am 23.10.2026: Vorfall vom Mai 2026, Fluggastrechte und Drohnenabwehr ergänzt, Artikel neu gefasst.
Die Vorfälle im Überblick
| Datum | Was passiert ist | Folgen |
|---|---|---|
| Do., 2. Oktober 2025 | Sichtungen gegen 21:30 und 22:30 Uhr, ab etwa 22:15 Uhr keine Landungen mehr | 17 Starts gestrichen (fast 3.000 Passagiere), 15 Landungen umgeleitet |
| Fr., 3. Oktober 2025 | Bundespolizisten sehen kurz vor 23 Uhr zwei Drohnen über Nord- und Südbahn | 23 Landungen umgeleitet, 12 Flüge gestrichen, 46 Starts fallen aus; 6.500 Passagiere betroffen |
| Sa., 4. Oktober 2025 | Weitere Sichtungen am frühen Morgen, Betriebsstart verzögert | Rund 170 von über 1.000 Flügen annulliert |
| Sa., 30. Mai 2026 | Zwei Crews melden um 9:05 Uhr eine mutmaßliche Drohne | Etwa eine Stunde kein Flugbetrieb, rund 20 Landungen umgeleitet |
In allen Fällen suchten Polizei und Hubschrauber das Gelände ab – gefunden wurde weder eine Drohne noch ein Verantwortlicher. Im Oktober 2025 versorgten Flughafen, Airlines und Freiwillige gestrandete Reisende mit Feldbetten, Decken, Getränken und Snacks; Geschäfte und eine Apotheke hatten länger geöffnet.
Welche Rechte Passagiere haben
Fällt ein Flug wegen einer Drohnensperrung aus oder verspätet sich stark, gilt das in der Regel als außergewöhnlicher Umstand. Die pauschale Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung (250 bis 600 Euro) entfällt dann meist. Unabhängig davon muss die Airline aber Umbuchung oder Erstattung des Tickets anbieten und während der Wartezeit Mahlzeiten und Getränke stellen, bei einer nötigen Übernachtung auch ein Hotel und den Transfer. Belege für eigene Ausgaben aufheben. Keine Rechtsberatung.
Vor der Fahrt zum Flughafen lohnt bei Drohnenalarm der Blick auf die Website oder App der Airline: Der Flughafen selbst bittet darum, den Flugstatus dort zu prüfen.
Was gegen Drohnen getan wird
Drohnen zu erkennen und abzuwehren ist Aufgabe von Bundes- und Landespolizei, nicht des Flughafenbetreibers. Nach den Vorfällen 2025 haben Bund und Länder in Berlin ein gemeinsames Zentrum zur Drohnenabwehr eingerichtet, das Bundeskabinett billigte Pläne von Innenminister Alexander Dobrindt, und der Bundestag beriet im Februar 2026 über Änderungen am Luftsicherheitsgesetz. Bayern betreibt in Erding nahe dem Flughafen ein Drohnenabwehrzentrum der Landespolizei. Wer hinter den Flügen im Herbst 2025 steckte, ist offiziell nicht geklärt; Bundeskanzler Friedrich Merz und andere vermuteten Russland, der Kreml wies das zurück.
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Häufige Fragen
Wie oft haben Drohnen den Flughafen München lahmgelegt?
Besonders heftig war es Anfang Oktober 2025: Am 2. und 3. Oktober wurde der Flugbetrieb zwei Abende in Folge eingestellt, am Morgen des 4. Oktober verzögerten weitere Sichtungen den Start. Am 30. Mai 2026 stand der Betrieb nach einer gemeldeten Drohne erneut rund eine Stunde still.
Bekomme ich eine Entschädigung, wenn mein Flug wegen einer Drohne ausfällt?
Meist nicht. Eine Drohnensperrung gilt in der Regel als außergewöhnlicher Umstand, für den die Airline nichts kann; dann entfällt die Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung des Tickets sowie auf Betreuung (Mahlzeiten, Getränke, bei Bedarf Hotel) besteht aber trotzdem. Keine Rechtsberatung.
Wer ist für die Drohnenabwehr am Flughafen zuständig?
Nicht der Flughafen selbst: Erkennung und Abwehr von Drohnen sind hoheitliche Aufgaben von Bundespolizei und Landespolizei. Bayern betreibt in Erding nahe dem Flughafen ein Drohnenabwehrzentrum der Landespolizei.
Was soll ich tun, wenn ich eine Drohne am Flughafen sehe?
Sofort die Polizei über den Notruf 110 informieren und möglichst Ort, Uhrzeit, Flugrichtung und Größe angeben. Drohnen dürfen im Umfeld von Flughäfen ohne Genehmigung nicht fliegen.
Quellen
- Flughafen München: Erneute Drohnensichtung (Update 04.10.2025), abgerufen 23.10.2026
- SRF: Nächtliche Sperrung in München (03.10.2025), abgerufen 23.10.2026
- WEB.DE/dpa: Drohnenalarm am zweiten Abend (04.10.2025), abgerufen 23.10.2026
- ZDFheute: Mögliche Drohnensichtung legt Flugbetrieb lahm (30.05.2026), abgerufen 23.10.2026
