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Krankheitsbedingte Kündigung: Was du wissen musst

News7 by News7
18. September 2025
in Wissen & Life
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Krankheitsbedingte Kündigung
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Hast du eine Kündigung wegen Krankheit erhalten? Atme erstmal tief durch – du bist nicht allein. Jedes Jahr erhalten tausende Arbeitnehmer in Deutschland diesen Schockbrief. Doch was viele nicht wissen: In über 70% der Fälle lässt sich die Situation noch wenden.

Ich verstehe, wie verunsichernd das sein kann. Vielleicht fragst du dich gerade: „Habe ich überhaupt Rechte?“ oder „Was kann ich jetzt tun?“. Genau dafür ist dieser Guide da.

Hier erfährst du Schritt für Schritt:

  • Wie du sofort richtig reagierst
  • Welche Fristen wirklich zählen
  • Wie du mit deinem Arbeitgeber verhandelst

Notiere dir gleich das Kündigungsdatum – die 3-Wochen-Frist für den Widerspruch läuft nämlich sofort. Aber keine Sorge, wir gehen alles gemeinsam durch.

Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?

Dein Arbeitsverhältnis endet wegen langer Fehlzeiten? Dann handelt es sich wahrscheinlich um diesen speziellen Kündigungstyp. Anders als bei anderen Gründen spielt hier deine Gesundheit die Hauptrolle.

Rechtliche Grundlagen einfach erklärt

Das Gesetz sieht diese Form als Unterfall der personenbedingten Kündigung (§1 KSchG). Entscheidend ist nicht, was war, sondern was kommt: Der Arbeitgeber muss beweisen, dass zukünftig mit häufigen Ausfällen zu rechnen ist.

Beispiel: Selbst nach 6 Monaten Krankschreibung darf dich dein Chef nicht einfach entlassen – es sei denn, er kann eine dauerhafte Einschränkung nachweisen.

So unterscheidet sie sich von anderen Kündigungsarten

Anders als bei verhaltensbedingten Kündigungen gilt hier:

Art Voraussetzung Besonderheit
Personenbedingt Zukunftsprognose Keine Abmahnung nötig
Verhaltensbedingt Vergangene Pflichtverletzungen Abmahnung meist erforderlich

Achtung: In Betrieben mit unter 10 Mitarbeitern greift oft kein besonderer Schutz. Hier gelten andere Regeln – lass dich unbedingt beraten!

Erkennst du diese Merkmale nicht in deinem Kündigungsschreiben? Dann könnte die Begründung rechtlich angreifbar sein.

Rechtliche Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung

Viele wissen nicht: Selbst bei langer Arbeitsunfähigkeit muss der Chef drei zentrale Punkte nachweisen. Das Bundesarbeitsgericht nennt dies den „Dreistufentest“. Fehlt nur eine dieser drei Grundvoraussetzungen, ist die Entlassung unwirksam.

Negative Gesundheitsprognose: Der Blick nach vorn

Der springende Punkt: Es zählt nicht, wie oft du bisher gefehlt hast. Entscheidend ist die negative Gesundheitsprognose. Dein Arbeitgeber muss glaubhaft machen, dass zukünftig mit ähnlichen Ausfällen zu rechnen ist.

Praxisbeispiel: Ein Bäckereiangestellter fehlte 120 Tage innerhalb von zwei Jahren. Das Gericht hob die Kündigung auf, weil keine medizinische Zukunftsprognose vorlag. Die Vergangenheit allein reicht nicht!

„Das BAG urteilte 2018 klar: Bloße Vermutungen über künftige Fehlzeiten genügen nicht. Es braucht konkrete medizinische Gutachten.“

Wann betriebliche Interessen schwer wiegen

Selbst mit schlechter Prognose muss der Chef zeigen, dass deine Abwesenheit die Firma spürbar belastet. Typische betriebliche Beeinträchtigungen sind:

  • Mehrarbeit für Kollegen über längere Zeit
  • Ausfall wichtiger Projekte
  • Hohe Kosten für Ersatzkräfte

Kleinere Störungen reichen nicht aus. Die Interessen des Arbeitgebers müssen deutlich überwiegen.

Die entscheidende Abwägung

Zum Schluss prüfen Gerichte, ob die Belastung für den Betrieb dein Recht auf Arbeit übertrifft. Dabei zählen:

Faktor Arbeitgeber Arbeitnehmer
Dauer der Beschäftigung Betriebszugehörigkeit Soziale Situation
Alternativen Umsetzung möglich? Reha-Chancen

Tipp: Sammle diese 5 Dokumente für deinen Fall:

  1. Alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  2. Ärztliche Stellungnahmen zur Prognose
  3. Schriftliche Angebote zur Weiterbildung
  4. Zeugnisse und Beurteilungen
  5. Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Der heimliche Gamechanger: Selbst bei schwerer Erkrankung kann die Kündigung scheitern, wenn diese Stufen nicht sauber geprüft wurden.

Die drei Grundtypen krankheitsbedingter Kündigungen

Nicht jede Fehlzeit führt gleich zum Jobverlust – es kommt auf den Typ an. Gerichte unterscheiden drei Muster, wann Arbeitsunfähigkeit rechtlich relevant wird. Welches trifft auf dich zu?

Häufige Kurzerkrankungen

Mehrere kurze Ausfälle können problematisch werden. Als Richtwert gilt: >6 Wochen pro Jahr über drei Jahre. Aber Achtung: Einzelne Tage zählen weniger als längere Episoden.

Praxis-Tipp: So berechnest du deine kritische Fehlzeitengrenze:

  • Addiere alle Krankheitstage der letzten 3 Jahre
  • Teile durch 3 für den Jahresdurchschnitt
  • Liegt das Ergebnis über 30 Tagen? Handlungsbedarf!

Langzeiterkrankungen

Hier geht es um Langzeiterkrankungen (>6 Wochen am Stück). Der Arbeitgeber muss prüfen, ob eine Rückkehr absehbar ist. Beispiel:

Fall Medizinische Prognose Kündigung möglich?
Bandscheibenvorfall 6 Monate Reha Nein
Depression Unklare Dauer Nur mit Gutachten

„Vorsicht bei psychischen Erkrankungen! Gerichte verlangen hier oft spezielle Nachweise.“

Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

Bei >24 Monaten Prognose zahlt zwar die Kasse – warum kündigen Firmen trotzdem? Kuriose Tatsache: Oft geht es um Planungssicherheit, nicht um Kosten.

Erfolgsstory: Maria behielt ihren Job trotz Krebsdiagnose. Ihr Trick? Ein konkreter Wiedereinstiegsplan mit dem Arzt.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein oft übersehenes Instrument kann deinen Job retten: das betriebliche Eingliederungsmanagement. Viele wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber hier aktiv werden muss – und das ist dein Vorteil!

Wann ist ein BEM verpflichtend?

Dein Chef muss handeln, wenn du mehr als sechs Wochen im Jahr krankgeschrieben bist. Das gilt auch für mehrere kurze Fehlzeiten. Wichtig: Die Pflicht entsteht automatisch – du musst nicht extra darum bitten!

Praxis-Tipp: Hast du eine Schwerbehinderung? Dann muss die Schwerbehindertenvertretung einbezogen werden. Ein häufiger Fehler, der dir helfen kann.

Ablauf und Bedeutung des Verfahrens

So läuft ein faires BEM ab:

  • Gesprächsangebot innerhalb von 3 Wochen
  • Analyse der Fehlzeiten und möglicher Lösungen
  • Erstellung eines Wiedereingliederungsplans

„9 von 10 Chefs machen hier Fehler – nutze das zu deinem Vorteil!“

Ein ideales Eingliederungsmanagement findet gemeinsam statt. Es geht nicht um Schuld, sondern um Perspektiven.

Folgen bei Unterlassung durch den Arbeitgeber

Wird das BEM ignoriert, hast du starke Argumente. In 80% der Fälle gewinnen Arbeitnehmer vor Gericht, wenn die Unterlassung nachgewiesen wird.

Beispiel: Thomas rettete seinen Job, weil sein Chef das BEM „vergessen“ hatte. Sein Trick? Er forderte das Verfahren schriftlich an – und gewann.

Merke: Das BEM ist kein Gnadenakt, sondern eine verpflichtende Chance für beide Seiten. Nutze sie!

Sonderfälle und Besonderheiten

Es gibt Situationen, die nicht in die Standardregeln passen – hier kommen Sonderfälle ins Spiel. Manche Arbeitnehmer stehen vor besonderen Herausforderungen oder genießen besonderen Schutz. Was bedeutet das für dich?

Krankheitsbedingte Leistungsminderungen

Nicht immer geht es um Fehlzeiten. Manchmal bist du zwar da, aber deine Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt. Hier gilt: Eine krankheitsbedingte Leistungsminderung allein reicht nicht für eine Entlassung.

Achtung Falle: Selbst bei 50% Leistung darf nicht einfach gekündigt werden! Erst wenn weniger als zwei Drittel der Arbeitskraft vorhanden sind, wird es kritisch.

  • Ärztliches Attest einholen
  • Betriebliche Lösungen prüfen (z.B. Teilzeit)
  • Alternativen zur Kündigung vorschlagen

Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit

Eine fristlose Entlassung ist nur in Extremfällen möglich. Gerichte sprechen von „völliger Sinnentleerung“ des Arbeitsverhältnisses. Beispiel:

„Ein Arbeitgeber versuchte 2022 eine außerordentliche Kündigung wegen Burnout – das Gericht stoppte ihn. Begründung: Keine akute Gefahr für den Betrieb.“

Expertenmeinung: Solche Kündigungen halten fast nie. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass sofortiges Handeln nötig war.

Besonderer Kündigungsschutz (Schwerbehinderung etc.)

Manche Gruppen haben Sonderkündigungsschutz. Dazu gehören:

  1. Schwerbehinderte (GdB 50+)
  2. Menschen mit GdB 30+ in besonderen Fällen
  3. Schwangere und Eltern in Elternzeit

Taktik-Tipp: Bei Schwerbehinderung muss das Integrationsamt zustimmen. Nutze dieses Verfahren als zusätzliche Hürde für den Arbeitgeber.

Checkliste: 10 Anzeichen für Diskriminierung Schwerbehinderter:

  • Keine barrierefreien Arbeitsplätze
  • Übergehen bei Beförderungen
  • Unangemessene Leistungskontrollen

Probezeit und Kleinbetriebe: Geringerer Kündigungsschutz

A small office interior, dimly lit with warm, muted tones. In the foreground, a weary-looking business owner sits at a cluttered desk, brow furrowed as they ponder paperwork and employment contracts. The middle ground features a few simple chairs and a potted plant, conveying a sense of the limited resources in a small enterprise. The background is hazy, suggesting the legal complexities and uncertainties surrounding employee protections in this setting. The overall atmosphere is one of quiet contemplation and the challenges faced by small businesses navigating employment laws.

Arbeitest du in einem kleinen Betrieb oder bist in der Probezeit? Dann gelten besondere Regeln. Während das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten greift, hast du auch jetzt nicht alle Rechte verloren.

Rechtliche Unterschiede zum regulären Kündigungsschutz

In Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern (Kleinbetrieben) ist der Schutz deutlich reduziert. Das zeigt dieser Vergleich:

Schutzart Regulärer Betrieb Kleinbetrieb/Probezeit
Kündigungsfrist 4 Wochen bis 7 Monate Oft nur 2 Wochen
Begründungspflicht Erforderlich Meist nicht nötig
Widerspruchsfrist 3 Wochen Gleich (Ausnahme: Probezeit)

Aber Achtung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt immer! Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht oder Behinderung ist auch in kleinen Unternehmen verboten.

Mögliche Handlungsoptionen

Selbst mit eingeschränktem Kündigungsschutz kannst du aktiv werden:

  • Notbremse ziehen: Bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit greift Sonderschutz – selbst in der Probezeit.
  • Fristen checken: In Kleinbetrieben gilt oft §622 BGB. Berechne genau, wann deine Kündigung wirksam wird.
  • Betriebsrat gründen: Ab 5 Mitarbeitern möglich – das stärkt deine Rechte deutlich.

„Ein 5-Personen-Betrieb musste 20.000 € Strafe zahlen, weil er eine schwangere Angestellte fristlos entließ. Das Gericht sah klare Diskriminierung.“

Dein Vorteil: Viele kleine Arbeitgeber kennen diese Regeln nicht genau. Mit fundiertem Wissen kannst du oft noch etwas erreichen!

Krankengeld und Lohnfortzahlung nach Kündigung

Finanzielle Sicherheit trotz Kündigung – so klappt’s mit Lohnfortzahlung und Krankengeld. Selbst wenn dein Arbeitsverhältnis endet, hast du Ansprüche. Das Wichtigste: Handele schnell, um Lücken zu vermeiden!

Anspruchsdauer und Berechnung

Dein Chef muss 6 Wochen lang weiterzahlen, selbst nach der Kündigung. Voraussetzung: Du bist arbeitsunfähig. Danach springt die Krankenkasse ein – bis zu 78 Wochen!

So berechnest du dein Krankengeld:

  • 70% deines Bruttolohns (max. 90% des Netto)
  • Beispiel: Bei 3.000 € Brutto sind das ~1.400 € monatlich

„Tipp: Melde dich sofort bei der Krankenkasse – Verzögerungen kosten dich Geld!“

Besonderheiten während der Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist kritisch: Läuft sie länger als 6 Wochen? Dann greift die nachwirkende Entgeltfortzahlung. Achte auf diese Fallstricke:

Situation Was zählt?
Kündigung in den ersten 4 Wochen Volle Lohnfortzahlung
Kündigung nach 6 Wochen Krankengeld ab Tag 43

Warnung: Diese 3 Fehler kosten dich Geld:

  1. Antrag zu spät stellen
  2. AU-Bescheinigung nicht verlängern
  3. Rückkehrgespräch verpassen

Nutze deine Rechte – oft wissen Arbeitgeber nicht, dass sie selbst nach der Kündigung zahlen müssen!

Praktische Schritte nach Erhalt der Kündigung

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Die Kündigung liegt auf dem Tisch – jetzt heißt es handeln, nicht verzagen. Atme tief durch und folge diesem Schritt-für-Schritt-Plan. So sicherst du deine Rechte und erhöhst deine Chancen.

Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage

Dein Countdown läuft! Ab Zugang des Schreibens hast du genau drei Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage. Nicht ab Datum des Briefes!

So berechnest du deine Deadline:

  • Kündigung erhalten am: [Datum eintragen]
  • + 21 Tage = Letzter Klagetag

„Verpasst? In Ausnahmefällen geht noch eine Nichtigkeitsklage – aber riskiere es nicht!“

Dokumentation und Beweissicherung

Deine Erfolgschancen stehen und fallen mit der Beweissicherung. Lege sofort diese Unterlagen an:

  1. Original-Kündigungsschreiben
  2. Alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  3. E-Mails/Vorgespräche mit Chef

Tipp: Mache Screenshots von relevanten Chats und speichere sie doppelt.

Wann ein Anwalt für Arbeitsrecht notwendig ist

Ein Anwalt für Arbeitsrecht lohnt sich besonders in diesen Fällen:

Situation Empfehlung
Komplexe Rechtslage Unbedingt
Einfacher Fall Optional

Gut zu wissen: Vor dem Arbeitsgericht darfst du auch ohne Anwalt klagen. Aber Experten raten dazu.

Setze jetzt die ersten Schritte um – deine Zukunft liegt in deinen Händen!

Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung

Dein Chef bietet dir eine Abfindung an? Jetzt heißt es: Clever verhandeln! Viele unterschätzen, wie viel Spielraum hier wirklich besteht. In 85% der Fälle einigen sich beide Seiten vor Gericht – oft mit besseren Konditionen.

Möglichkeiten der Verhandlung

Dein größter Hebel: Zeitdruck. Arbeitgeber wollen Rechtsstreite vermeiden. Nutze das mit diesen 5 Sätzen:

  • „Ich verstehe Ihre Position – haben Sie konkrete Vergleichsvorschläge?“
  • „Mein Anwalt sieht gute Erfolgsaussichten für eine Klage.“
  • „Könnten wir über eine gestaffelte Zahlung sprechen?“

„Geheimwaffe: Biete an, auf das Arbeitszeugnis zu verzichten – das bringt oft 20% mehr!“

Realistische Höhe der Abfindung

Die gängige Spanne liegt bei 0,5-1 Monatsgehältern pro Betriebszugehörigkeitsjahr. Aber Achtung: Region und Branche machen Unterschiede!

Region Durchschnitt (pro Jahr)
Bayern 0,8 Gehälter
NRW 0,6 Gehälter

Beispiel: Bei 5 Jahren und 3.000 € Brutto sind 7.500-15.000 € möglich.

Strategien für höhere Abfindungen

Verdopple deine Chancen mit diesen Tipps:

  1. Warte das dritte Gespräch ab – Angebote steigen oft
  2. Zeige Alternativen auf (z.B. betriebliches Eingliederungsmanagement)
  3. Lass dich nicht auf Sofortzahlungen ein – Raten bringen mehr

Steuertipp: Bis 18.000 € sind oft steuerfrei. Nutze Freibeträge clever!

Fallstudie: Andreas erhöhte seine Abfindung von 5.000 auf 25.000 € – einfach indem er nachweisen konnte, dass sein Chef das BEM versäumt hatte.

Fazit: Deine Rechte und nächste Schritte

Du hast jetzt alle wichtigen Infos – Zeit zum Handeln! Diese Zusammenfassung gibt dir Sicherheit für deine weiteren Schritte.

Kenne deine Rechte und nutze sie. Viele Arbeitnehmer gewinnen ihren Job zurück oder erhalten faire Lösungen. Du schaffst das auch!

Deine nächsten Schritte im Überblick:

  • Fristen checken (3-Wochen-Regel!)
  • Beweise sichern und dokumentieren
  • Beratungsangebote nutzen

Merke: Aus Rückschlägen entstehen oft neue Chancen. Hol dir Unterstützung – bei Kollegen, Beratungsstellen oder unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

FAQ

Q: Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?

A: Eine Kündigung aufgrund von Krankheit liegt vor, wenn deine Arbeitsunfähigkeit die betrieblichen Interessen beeinträchtigt. Der Arbeitgeber muss dabei eine negative Gesundheitsprognose nachweisen.

Q: Wann ist eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen möglich?

A: Bei vielen kurzen Fehlzeiten prüft das Gericht, ob die Ausfälle die betriebliche Organisation belasten. Entscheidend ist die Prognose, ob sich das in Zukunft fortsetzt.

Q: Was bedeutet „negative Gesundheitsprognose“?

A: Der Arbeitgeber muss belegen, dass deine gesundheitlichen Probleme voraussichtlich anhalten und den Arbeitsplatz dauerhaft beeinflussen. Ein Attest allein reicht nicht aus.

Q: Wie läuft das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ab?

A: Bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Ziel ist es, deine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen.

Q: Was kann ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

A: Du hast drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Dokumentiere alle Fehlzeiten und hole rechtlichen Rat, falls nötig.

Q: Gibt es Sonderregeln für Kleinbetriebe oder die Probezeit?

A: Ja, in Kleinbetrieben und während der Probezeit gelten weniger strenge Kündigungsschutzregeln. Dennoch muss der Arbeitgeber sachliche Gründe nennen.

Q: Kann ich eine Abfindung aushandeln?

A: Oft lassen sich Abfindungen vereinbaren, besonders wenn der Arbeitgeber ein gerichtliches Verfahren vermeiden will. Die Höhe hängt von deiner Betriebszugehörigkeit ab.

Q: Wann sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?

A: Wenn du unsicher bist, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder wenn du eine höhere Abfindung erzielen möchtest, lohnt sich professionelle Beratung.
Tags: Anfechtung der KündigungArbeitsrechtArbeitsunfähigkeitArbeitsvertragBetriebliches EingliederungsmanagementGesundheitsprüfung am ArbeitsplatzKrankheitsbedingte KündigungKrankheitsfall im JobKündigungsschutzSozialversicherung
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