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Home Wissen & Life

Rundfunkbeitrag Befreiung: Was du wissen musst

News7 by News7
10. September 2025
in Wissen & Life
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Rundfunkbeitrag Befreiung
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Wusstest du, dass über 600.000 Haushalte in Deutschland jährlich vom Rundfunkbeitrag befreit werden? Für viele ist die Gebühr eine echte Belastung – besonders bei knappem Budget.

Der Beitrag finanziert öffentlich-rechtliche Angebote wie ARD und ZDF. Doch nicht jeder kann oder muss ihn zahlen. Es gibt legale Wege, dich von der Zahlungspflicht zu befreien.

Diese Anleitung zeigt dir Schritt für Schritt, wie du vorgehst. Selbst wenn dein Einkommen nur leicht über der Grenze liegt, gibt es Optionen. Sozialleistungsbezieher:innen oder Menschen mit Behinderungen erhalten hier konkrete Hilfestellungen.

Du hast Fragen? Wir liefern dir alle Informationen, die du brauchst – klar, einfach und ohne Fachchinesisch.

1. Einführung: Rundfunkbeitrag Befreiung im Überblick

WG-Bewohner:innen atmen auf: Nur eine Zahlung pro Wohnung ist nötig. Seit 2013 gilt das Solidarprinzip – egal, ob du ein Radio oder fünf Fernseher besitzt. Der monatliche Beitrag von 18,36 € finanziert Sender wie ZDF Deutschlandradio und ARD.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Früher hieß es „GEZ-Gebühr“ – heute zahlst du pauschal pro Haushalt. Das heißt:

  • Eine WG mit 4 Personen zahlt nur einmal.
  • Für Zweitwohnungen entfällt die Gebühr, wenn die Hauptwohnung bereits bezahlt ist.

„Das neue System ist sozialer: Wer wenig hat, wird entlastet.“

Warum gibt es die Möglichkeit einer Befreiung?

Über 600.000 Menschen in Deutschland sind aktuell befreit. Der Staat unterstützt:

  • Geringverdienende
  • Empfänger:innen von Sozialleistungen
  • Schwerbehinderte mit Merkzeichen RF
Wohnungstyp Beitragspflicht
Hauptwohnung 18,36 €/Monat
Nebenwohnung (wenn Hauptwohnung bezahlt) 0 €

Für Studierende oder Personen im Freiwilligendienst gelten Sonderregeln. Hier lohnt sich ein Antrag!

2. Voraussetzungen für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Nicht jeder muss den Beitrag zahlen – kennst du die Voraussetzungen? Ob Sozialleistungen, gesundheitliche Gründe oder Härtefälle: Wir zeigen dir, wann du Anspruch hast.

Sozialleistungen, die zur Befreiung berechtigen

Als Empfänger bestimmter Leistungen kannst du dich komplett befreien lassen. Dazu zählen:

  • Bürgergeld oder Sozialhilfe (SGB II/XII)
  • Grundsicherung im Alter
  • Blindenhilfe oder Hilfe zur Pflege
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wichtig: Bei BAföG gilt die Befreiung nur, wenn du allein wohnst. WG-Bewohner:innen zahlen normal.

Gesundheitliche Gründe für eine Ermäßigung

Mit einer Behinderung ab Grad 50 und dem Merkzeichen RF (Rundfunkgebührenbefreiung) im Ausweis reduziert sich der Beitrag auf 6,12 €. Taubblinde (Merkzeichen TBl) sind komplett befreit.

So geht’s: Schwerbehindertenausweis kopieren und beim Beitragsservice einreichen. Kein zusätzlicher Antrag nötig!

Besondere Härtefälle

Dein Einkommen liegt knapp über der Grenze? Bei maximal 18,36 € mehr als dein Bedarf (z.B. 1.218,36 € statt 1.200 €) kannst du einen Härtefallantrag stellen.

„Ein Härtefall liegt vor, wenn die Belastung unzumutbar ist – auch ohne formale Voraussetzungen.“

Typische Fehler: Vergiss nicht, Mietkosten oder Schulden abzuziehen. Rechenbeispiel gefällig?

3. Sozialleistungen im Detail: Wer kann sich befreien lassen?

Kennst du die genauen Regeln für eine Befreiung bei Sozialleistungen? Das System ist komplex, aber wir machen es dir leicht. Je nach Art deiner Unterstützung gelten unterschiedliche Bestimmungen.

Bürgergeld und Sozialhilfe

Als Bürgergeld-Empfänger (SGB II) bist du automatisch befreit. Klassische Sozialhilfe (SGB XII) gilt ebenfalls – mit einem Unterschied:

  • Bürgergeld: Sofortige Befreiung ohne Extra-Antrag
  • Sozialhilfe: Manchmal Nachweis durch Bescheid nötig

In Wohngemeinschaften zählt nur der Hauptmieter. Wohnst du mit Nicht-Berechtigten zusammen? Dann muss eine Person den vollen Beitrag zahlen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

§4 SGB XII regelt die Befreiung für Leistungen im Alter. Wichtig:

  • Gilt ab Rentenbeginn oder bei dauerhafter Erwerbsminderung
  • Pflegebedürftige erhalten zusätzliche Vergünstigungen
  • Kombination mit kleinen Renten möglich

„Auch Teilrenten können zur Befreiung führen, wenn das Gesamteinkommen unter der Grenze liegt.“

BAföG und Ausbildungsförderung

Studierende haben’s nicht leicht: Nur wer nicht bei den Eltern wohnt, kann sich befreien lassen. Wichtige Fakten:

  • WG-Zimmer zählt als eigener Haushalt
  • Abgelehntes BAföG? Härtefallantrag möglich!
  • Duales Studium: Nur bei eigenem Wohnsitz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

§3 regelt Ansprüche für Geflüchtete. Achtung bei Kombinationen:

Leistungsart Befreiung möglich?
Grundleistungen Ja, komplett
Krankenhilfe + Taschengeld Nur bei Nachweis der Bedürftigkeit

Tipp: Sozialberatungen helfen oft kostenlos bei Anträgen.

4. Gesundheitliche Gründe: Ermäßigung für Menschen mit Behinderung

A detailed, high-resolution photograph of a "Schwerbehindertenausweis" (disability identification card) against a clean, neutral background. The card should be prominently displayed, with a warm, soft lighting that highlights the texture and design elements. The image should convey a sense of importance and official documentation, emphasizing the significance of the card for those with disabilities. The composition should be well-balanced, placing the card in the center of the frame with ample negative space around it to create a sense of focus and clarity. The overall mood should be professional, informative, and gently reassuring, reflecting the subject matter of the article section.

Ein Schwerbehindertenausweis kann dir bares Geld sparen – hier erfährst du wie. Bei bestimmten Beeinträchtigungen reduziert sich der Beitrag auf 6,12 € oder entfällt komplett. Wir erklären dir die entscheidenden Unterschiede zwischen Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen.

Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis

Das Kürzel RF steht für „Rundfunkgebührenbefreiung“. Es wird eingetragen, wenn dein GdB mindestens 50 beträgt und du hör- oder sehbehindert bist. Wichtig zu wissen:

  • RF allein bringt 60% Ermäßigung – du zahlst dann nur ein Drittel
  • Fehlt das Merkzeichen? Beantrage es beim Versorgungsamt nach
  • Gutachterliche Stellungnahmen beschleunigen das Verfahren

Taubblindheit (Merkzeichen TBl)

Bei kombinierter Hör- und Sehbehinderung (Merkzeichen TBl) entfällt die Zahlungspflicht vollständig. Voraussetzungen:

Merkzeichen GdB-Mindestwert Ersparnis
RF 50 60%
TBl 70 100%

„TBl wird nur bei gleichzeitiger schwerer Beeinträchtigung beider Sinne anerkannt – Einzelgutachten sind oft nötig.“

Nachweis der Behinderung

So klappt die Antragstellung reibungslos:

  1. Aktuelle Ausweiskopie (max. 1 Jahr alt) einreichen
  2. Bei abgelaufenen Dokumenten sofort Verlängerung beantragen
  3. Kostenlose Hilfe: Sozialverbände prüfen Unterlagen vorab

Extra-Tipp: Rufe beim Beitragsservice an (0221 5061-0) und frage nach dem Stand deines Antrags.

5. Der Antragsprozess: Schritt für Schritt

Mit dem richtigen Vorgehen sparst du dir nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Die Beantragung läuft in drei klaren Phasen ab – vom Formular bis zur Bestätigung. Wir führen dich durch jeden Schritt.

Online-Formular richtig ausfüllen

Der Beitragsservice bietet ein digitales Formular für alle Antragsarten. So gehst du vor:

  • Wähle unter „Befreiung/Ermäßigung“ deinen Leistungstyp aus
  • Speichere den ausgefüllten Antrag als PDF (nicht online einreichen!)
  • Drucke zwei Exemplare – eins für dich, eins für die Akte

„Markiere Pflichtfelder mit einem farbigen Stift – das verhindert Rückfragen.“

Diese Nachweise benötigst du

Je nach Grund unterscheiden sich die erforderlichen Dokumente. Wichtig: Reiche nur Kopien ein – Originale gehen oft verloren!

Leistungsart Erforderliche Unterlagen
Sozialhilfe Aktueller Bescheid (max. 3 Monate alt)
Schwerbehinderung Ausweiskopie mit sichtbarem Merkzeichen
Härtefall 3 Gehaltsabrechnungen + Mietvertrag

Sicher versenden und Bestätigung abwarten

Schicke deinen Antrag an:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Nutze ein Einschreiben mit Rückschein – so hast du den Eingangsnachweis. Die Bearbeitung dauert meist 4-6 Wochen. Tipp: Fotografiere alle Unterlagen vor dem Versand als Backup.

Falls du rückwirkend befreit werden möchtest (bis zu 36 Monate), füge einen separaten schriftlichen Antrag bei. Vergiss nicht, jedes Blatt mit deinem Namen zu kennzeichnen!

6. Wichtige Dokumente und Nachweise

A well-organized desk with a neat stack of legal documents labeled "Rundfunkbeitrag Befreiung" in the center. The documents are surrounded by a modern desk lamp casting a warm glow, and a potted plant adds a touch of greenery. The background is a slightly blurred, clean workspace, emphasizing the importance of the documents. The overall atmosphere is one of professionalism and attention to detail, reflecting the seriousness of the subject matter.

Papierkram kann nerven – aber die richtigen Unterlagen sparen dir bares Geld. Bei Anträgen entscheidet oft die Qualität deiner Nachweise über Erfolg oder Absage. Wir zeigen dir, worauf es wirklich ankommt.

Kopie des Leistungsbescheids

Dein aktueller Bescheid muss zwei Dinge klar zeigen: Die Art der Leistung und den gültigen Zeitraum. So vermeidest du Probleme:

  • Schwärze sensible Daten wie Kontonummern, aber lass Leistungsart und Zeitraum sichtbar
  • Nutze eine Kopie in Originalgröße – verkleinerte Scans werden oft abgelehnt
  • Bei ausländischen Dokumenten: Amtliche Übersetzung beifügen

„Ein unleserlicher Bescheid verzögert die Bearbeitung um Wochen – mach Testkopien vor dem Versand!“

Schwerbehindertenausweis mit Markierung

Das Merkzeichen RF oder TBl muss klar erkennbar sein. Häufige Fehlerquellen:

  1. Abgelaufener Ausweis (Gültigkeit prüfen!)
  2. Ungültige Kopie (beide Seiten benötigt)
  3. Verblasste Markierungen (hochauflösend scannen)

Tipp: Sozialverbände wie der VdK helfen kostenlos bei der Überprüfung deiner Unterlagen.

Besondere Anforderungen für Härtefälle

Bei besonderen Härtefällen zählt jedes Detail. Neben dem Einkommen musst du nachweisen:

Nachweistyp Beispiel Besonderheit
Einkommen 3 Gehaltsabrechnungen Brutto- und Nettoangaben
Fixkosten Mietvertrag + Nebenkosten Aktuelle Höhe dokumentieren
Sonderlasten Arztrechnungen Nur unverschuldete Kosten

Verlorene Dokumente? Melde dich beim Aussteller – viele Ämter stellen kostenlos Ersatz aus. Hebe alle Unterlagen mindestens 3 Jahre auf – Rückforderungen sind möglich!

7. Gültigkeit und Verlängerung der Befreiung

Deine Befreiung vom Beitrag ist nicht unbegrenzt – aber mit diesem Wissen bleibst du immer auf der sicheren Seite. Die Gültigkeit hängt von deiner persönlichen Situation ab und muss regelmäßig überprüft werden.

Wie lange gilt die Befreiung?

Selbst bei dauerhaften Leistungen wie Erwerbsminderungsrente gilt: Der Beitragsservice überprüft alle 36 Monate. Der Grund? Sozialleistungen können sich ändern – und damit dein Anspruch.

Praktisches Beispiel: Bei Bürgergeld erhältst du zunächst eine Befreiung für 12 Monate. Danach musst du nachweisen, dass du weiterhin berechtigt bist.

Rückwirkende Befreiung (bis zu drei Jahre)

Hast du zu spät beantragt? Du kannst rückwirkend Erstattungen für maximal drei Jahre erhalten. So berechnest du mögliche Rückzahlungen:

„Bei 18,36 € monatlich sind das bis zu 660,96 € Ersparnis – genug für eine kleine Finanzspritze.“

Zeitraum Erstattungsbetrag
12 Monate 220,32 €
24 Monate 440,64 €
36 Monate 660,96 €

Neuantrag bei fortbestehenden Voraussetzungen

Die Antragstellung für die Verlängerung solltest du 8 Wochen vor Ablauf starten. So vermeidest du Lücken:

  • Trage dir den Fristtermin im Kalender ein
  • Nutze die Erinnerungsfunktion des Beitragsservice
  • Reiche alle Dokumente als Kopien ein

Wichtig: Wohnortwechsel oder neue Sozialleistungen musst du sofort melden. Sonst riskierst du Nachzahlungen – selbst wenn du eigentlich weiterhin berechtigt wärst.

8. Sonderfälle und häufige Fragen

Von der WG bis zum Pflegeheim – hier gelten Sonderregelungen. Nicht jede Wohnsituation folgt den Standardvorgaben. Wir klären die wichtigsten Ausnahmen, damit du keine Zahlung versehentlich vergisst oder doppelt leistest.

Befreiung für Nebenwohnungen

Eine Nebenwohnung ist beitragsfrei, wenn deine Hauptwohnung bereits zahlt. Das gilt für:

  • Dienstwohnungen während der Arbeitswoche
  • Ferienhäuser ohne Dauerbewohnung
  • Studentenzimmer bei bestehendem Elternhaus

Wichtig: Bei Auslandswohnsitzen gelten Sonderregeln. Eine Nebenwohnung in der EU wird anders behandelt als außerhalb.

Mitbewohner und Familienangehörige

Dein Lebenspartner oder Ehegatte ist bis 25 automatisch befreit. Bei getrennt lebenden Paaren zählt der Hauptwohnsitz. Interessant: In WGs gilt die Befreiung nur, wenn alle zur Bedarfsgemeinschaft gehören.

„Eine WG mit drei BAföG-Empfängern kann sich komplett befreien lassen – wenn alle Anträge korrekt eingereicht werden.“

Heimbewohner und Pflegeeinrichtungen

Als Heimbewohner musst du aktiv werden: Melde deinen Umzug sofort beim Beitragsservice. Stationäre Einrichtungen nach §45 SGB VIII sind oft pauschal befreit. Dazu zählen:

  1. Pflegeheime mit Vollverpflegung
  2. Betreutes Wohnen mit Pflegestufe
  3. Jugendhilfeeinrichtungen

Prüfe deinen Mietvertrag: Manche Vermieter übernehmen die Gebühr. Mehr Infos findest du beim offiziellen Beitragsservice.

9. Fazit: Rundfunkbeitrag Befreiung leicht gemacht

Du hast jetzt alle Werkzeuge in der Hand – von Antragsformularen bis zu Nachweispflichten. Fasse dich kurz: Prüfe deine Unterlagen, reiche sie fristgerecht ein und hole dir bei Zweifeln Hilfe.

Komplizierte Fälle brauchen oft rechtliche Beratung. Sozialverbände wie der VdK bieten kostenlose Unterstützung an. Nutze diese Chance!

Lass dich nicht entmutigen. Jede Entscheidung für deine finanzielle Entlastung lohnt sich. Hol dir deine Checkliste und starte heute.

FAQ

Q: Welche Sozialleistungen berechtigen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag?

A: Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG können sich befreien lassen. Auch Asylbewerber mit Leistungsbezug haben Anspruch.

Q: Gilt die Befreiung auch für Nebenwohnungen?

A: Ja, wenn die Hauptwohnung bereits befreit ist und die Nebenwohnung nicht gewerblich genutzt wird. Ein separater Antrag ist nötig.

Q: Wie beantrage ich eine Ermäßigung bei Behinderung?

A: Du benötigst einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF oder TBl. Reiche den Nachweis mit dem Antrag beim Beitragsservice ein.

Q: Kann ich die Befreiung rückwirkend beantragen?

A: Ja, maximal für die letzten drei Jahre. Dafür musst du nachweisen, dass die Voraussetzungen damals schon vorlagen.

Q: Was passiert, wenn sich meine Situation ändert?

A: Melde Änderungen wie Wegfall der Sozialleistungen sofort. Die Befreiung endet dann – sonst drohen Nachzahlungen.

Q: Brauchen Heimbewohner eine eigene Befreiung?

A: Nein, wenn die Einrichtung pauschal zahlt. Frag bei deinem Pflegeheim nach, ob die Kosten bereits abgedeckt sind.

Q: Wie lange dauert die Bearbeitung?

A: Normalerweise 4–6 Wochen. Hast du es eilig? Schicke den Antrag per Einschreiben und füge alle nötigen Unterlagen bei.

Q: Kann ich den Antrag online stellen?

A: Ja, auf der Website des Beitragsservice. Du musst das Formular aber ausdrucken, unterschreiben und per Post schicken.

Q: Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

A: Überprüfe, ob alle Nachweise vollständig waren. Du kannst Widerspruch einlegen – oft hilft ein ergänzendes Dokument.

Q: Gilt die Befreiung auch für Familienmitglieder?

A: Ja, wenn sie im selben Haushalt leben. Ehepartner oder Kinder müssen nicht extra zahlen, sofern du befreit bist.
Tags: Befreiung von RundfunkbeitragGEZ-Gebühr sparenRundfunkbeitrag befreien lassenRundfunkbeitrag GebührenbefreiungRundfunkbeitrag nicht zahlen
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