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Home Wissen & Life

Übergangsgeld erklärt: Rechte und Ansprüche

News7 by News7
12. September 2025
in Wissen & Life
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Übergangsgeld
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Wusstest du, dass über 1 Million Menschen jährlich in Deutschland auf Übergangsgeld angewiesen sind? Diese Leistung ist ein oft unterschätztes Sicherheitsnetz – besonders während Reha-Maßnahmen oder bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben.

Das Besondere: Es kombiniert Sozialversicherungsschutz mit finanzieller Stabilität. Anders als Krankengeld oder ALG I springt es genau dann ein, wenn du zwischen Arbeitsunfähigkeit und neuer Tätigkeit stehst.

Dein Anspruch hängt von deiner Versicherung und individuellen Situation ab. Doch eines ist klar: Diese dynamische Unterstützung passt sich nicht nur deinen Bedürfnissen an, sondern auch der Wirtschaftslage.

Hier erfährst du, wie du die Leistungen optimal nutzt – und warum sie für viele eine unverzichtbare Brücke sind.

Was ist Übergangsgeld?

Zwischen Arbeitspause und Neustart: Diese Leistung fängt dich auf. Sie springt ein, wenn du wegen einer Reha oder Teilhabemaßnahme vorübergehend nicht arbeiten kannst – und sichert dich finanziell ab.

Mehr als nur Geld: Schutz und Begleitung

Das Besondere? Es ist ein Dreiklang aus Einkommensersatz, Sozialversicherung und aktiver Reha-Begleitung. Konkret bedeutet das:

  • 68% deines Nettolohns (75% mit Kindern) als Basis.
  • Deine Renten- und Krankenversicherung läuft weiter – bezahlt vom Leistungsträger.
  • Praxis-Tipp: Die Beiträge zählen für deine spätere Rente mit.

„Finanzielle Sorgen während der Rehabilitation können den Heilungserfolg mindern. Das Übergangsgeld schafft hier entscheidende Freiräume.“

Kein Konkurrenzprodukt: So unterscheidet es sich

Anders als Arbeitslosengeld oder Krankengeld ist diese Leistung kein Dauerzustand. Sie überbrückt gezielt die Phase zwischen:

Leistung Dauer Voraussetzung
Entgeltfortzahlung 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld max. 78 Wochen Krankschreibung
Übergangsgeld Während Reha Aktive Teilnahme

Wichtig: Bei ALG II gibt es spezielle Wechselwirkungen. Hier lohnt sich eine individuelle Beratung.

Wer hat Anspruch auf Übergangsgeld?

Selbstständige und Arbeitslose haben oft besondere Regelungen – kennst du deine Ansprüche? Diese Leistung ist kein Selbstläufer, sondern an klare Bedingungen geknüpft. Wir klären auf, wer wirklich profitiert.

Die drei Säulen des Anspruchs

Dein anspruch übergangsgeld steht auf drei Beinen:

  • Versicherungszeiten: Mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 3 Jahren. Berufsrückkehrer haben Ausnahmen.
  • Medizinische Notwendigkeit: Dein Arzt oder die Agentur Arbeit muss die Reha oder Teilhabemaßnahme genehmigen.
  • Fehlendes Arbeitseinkommen: Du darfst während der Maßnahme nicht voll arbeiten – sonst entfällt der Anspruch.

„Die beiträge rentenversicherung gezahlt werden während des Bezugs weitergeführt. Das sichert deine spätere Rente.“

Sonderfälle: Selbstständige und Arbeitslose

Für Selbstständige gilt eine besondere Berechnung:

Gruppe Berechnung Besonderheit
Selbstständige 80% des vorjährigen beitragspflichtigen Einkommens Kein Nettoentgelt, sondern Beitragsgrundlage
ALG II-Empfänger Weiterzahlung durch Jobcenter Rückerstattung an Träger Grundsicherung

Achtung: Bei Schwarzarbeit verlierst du sofort deinen Anspruch! Auch Azubis oder Studierende können über Umwege qualifizieren – etwa durch vorherige Pflichtbeiträge.

Übergangsgeld bei medizinischer Rehabilitation

Von der Krankschreibung zur Reha: Dein Geldfluss muss nicht abbrechen. Die medizinischen Rehabilitation sichert nicht nur deine Gesundheit, sondern auch dein Einkommen. Während du dich auf deine Genesung konzentrierst, springt das Übergangsgeld ein – oft sogar höher als Krankengeld.

Anspruch während der Reha-Maßnahmen

Ab dem ersten Tag deiner Reha erhältst du 68% deines letzten Nettolohns. Mit Kindern steigt der Satz auf 75%. Das ist der sogenannte Reha-Bonus – 5 Prozentpunkte mehr als beim Krankengeld.

So sieht die Berechnung in der Praxis aus:

Bruttolohn Netto (ca.) 75%-Satz
3.000€ 1.950€ 1.462,50€

Wichtig: Die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung läuft weiter. Dein späterer Rentenanspruch bleibt also unberührt.

„Die stufenweise Wiedereingliederung wird durch das Übergangsgeld entscheidend erleichtert. Patienten können sich ganz auf ihre Gesundung konzentrieren.“

Besonderheiten bei vorheriger Arbeitsunfähigkeit

Warst du bereits krankgeschrieben? Dann beginnt die Zahlung ohne Wartezeit mit Reha-Start. Dein AU-Bescheinigung wird einfach umgewandelt.

Praxistipp: Dokumentiere Vorerkrankungen genau. Das beschleunigt die Anerkennung als Reha-Fall. Bei Teilzeit-Maßnahmen gelten besondere Regelungen:

  • Maximal 3 Stunden tägliche Arbeitszeit erlaubt
  • Einkommen darüber mindert deinen Anspruch
  • Arzt muss die Belastbarkeit bestätigen

Die übergangsgeld höhe passt sich jährlich an – analog zur Rentendynamisierung. So bleibt deine Absicherung inflationssicher.

Übergangsgeld bei beruflicher Rehabilitation

Umschulung oder Weiterbildung? Mit dieser Leistung musst du nicht auf Einkommen verzichten. Sie unterstützt dich, wenn du durch berufliche Reha wieder Fuß fassen willst – ob nach Krankheit, Unfall oder Jobverlust.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die leistungen teilhabe arbeitsleben umfassen konkrete Maßnahmen. Voraussetzung: Mindestens 15 Wochenstunden aktive Teilnahme. Förderfähig sind:

  • Umschulungen (z.B. handwerkliche Neuorientierung)
  • Eingliederungsqualifizierung (EQ) für Menschen mit Behinderung
  • Supported Employment (individuelle Jobbegleitung)

„Je höher deine Qualifikation, desto besser die Berechnungsgrundlage. Meisterbriefe oder Fachwissen zahlen sich aus.“

Anspruch bei Umschulungen und Weiterbildungen

Dein Einkommen wird fiktiv berechnet: 65% deines vorherigen Gehalts. Für Fachkräfte gilt oft mehr. Wichtig:

Situation Berechnung Besonderheit
ALG I-Bezieher Anrechnung auf Übergangsgeld Keine Doppelzahlung
Nach 3 Jahren Durchschnittsgehalt der Branche Fiktive Grundlage

Praxistipp: Reiche Zertifikate frühzeitig ein. Bei Abbruch der Maßnahme kann Rückzahlung drohen!

Höhe des Übergangsgeldes

Dein Nettolohn bestimmt die höhe – aber es gibt entscheidende Faktoren. Ob Kinder im Haushalt leben oder du selbstständig bist, verändert die Berechnung grundlegend. Wir zeigen dir, wie viel wirklich ankommt.

So wird dein Anspruch berechnet

Die berechnungsgrundlage orientiert sich an deinem letzten Gehalt. Als Angestellter erhältst du:

  • 68% des Nettolohns (ohne Kinder)
  • 75% mit mindestens einem Kind
  • Maximal 80% des Bruttolohns als Obergrenze
Gruppe Regelsatz Beispiel (1.800€ Netto)
Angestellte ohne Kind 68% 1.224€
Angestellte mit Kind 75% 1.350€
Selbstständige 80% des Vorjahreseinkommens Individuell

„Die 75%-Regel für Eltern ist eine wichtige Stütze. Viele übersehen jedoch, dass Nebenverdienste ab 520€ den Anspruch mindern.“

Besonderheiten bei Kindern und Nebenjobs

Der prozentuale Aufschlag für Kinder gilt nur bei nachgewiesenem Kindergeldbezug. Praxistipps:

  • Melde Geburten sofort deinem Träger
  • Minijobs bis 520€ bleiben anrechnungsfrei
  • Jeder Euro darüber kürzt dein Übergangsgeld

Achtung: Bei Selbstständigen zählt das beitragspflichtige Einkommen. Ein schlechtes Geschäftsjahr kann sich daher doppelt auswirken.

Zuständige Träger für Übergangsgeld

A highly detailed, realistic illustration of a government agency office responsible for administering transitional allowance (Übergangsgeld) benefits. The scene depicts a large, well-lit room with rows of desks, filing cabinets, and computer terminals. Employees in formal attire are assisting citizens at the counters. The atmosphere conveys a sense of professionalism and bureaucratic efficiency, with muted colors and clean, modern design elements. The focal point is a prominent sign or logo indicating the agency's name and role, establishing the image's primary subject matter. The scene is captured from a slightly elevated, angled perspective to provide an expansive, authoritative view of the workspace.

Dein Weg zurück ins Berufsleben führt über verschiedene Träger – kennst du die richtige Anlaufstelle? Je nach Grund deiner Reha oder Maßnahme unterscheiden sich die Zuständigkeiten. Hier erfährst du, wer wofür verantwortlich ist.

Rentenversicherungsträger: Dein Partner bei medizinischer Reha

Die deutschen rentenversicherung springt ein, wenn es um medizinische Rehabilitation oder berufliche Teilhabe geht. Voraussetzung:

  • Du hast mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.
  • Dein Arzt empfiehlt die Reha zur Erhaltung deiner Arbeitsfähigkeit.

Praxistipp: Die beiträge rentenversicherung gezahlt werden während der Maßnahme fortgeführt. Das sichert deine spätere Rente.

Agentur für Arbeit und Unfallversicherung

Bei behinderungsspezifischen Bildungsmaßnahmen ist die agentur arbeit zuständig. Die Unfallversicherung übernimmt bei:

  • Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
  • Reha nach einem Wegeunfall (z.B. auf dem Arbeitsweg).

„Bei Zweifeln an der Zuständigkeit kannst du einen schriftlichen Bescheid einfordern. Das beschleunigt die Klärung.“

Checkliste: Dokumente für die Antragstellung

Je nach Träger brauchst du unterschiedliche Unterlagen. Halte bereit:

  • Arztbericht oder Reha-Empfehlung.
  • Letzte Gehaltsabrechnungen (bei der deutschen rentenversicherung).
  • Bescheid der agentur arbeit (falls bereits vorhanden).

Achtung: Bei Doppelzuständigkeit (z.B. DRV und Unfallkasse) entscheidet der Erstkontakt. Wechsel sind während laufender Maßnahmen möglich – aber selten.

Dauer der Zahlung

Planst du eine Reha und fragst dich, wie lange die finanzielle Unterstützung läuft? Die Dauer hängt von deiner Maßnahme ab – wir zeigen dir, was du wissen musst.

Wie lange kannst du mit der Zahlung rechnen?

Bei medizinischer Rehabilitation erhältst du das Geld für die gesamte Zeit der Maßnahme. Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt: Übergangsgeld wird ohne Unterbrechung gezahlt.

Besonderheit: Nach Abschluss der Reha gibt es Anschlussübergangsgeld. Das sichert dich bis zu 3 Monate nach Ende der Maßnahme ab.

Pausen zwischen Maßnahmen überbrücken

Manchmal sind Pausen nötig – etwa bei Therapiewechsel. Dann springt Zwischenübergangsgeld ein. Voraussetzung:

  • Die Pause ist medizinisch notwendig
  • Die nächste Maßnahme beginnt innerhalb von 4 Wochen
  • Dein Arzt bestätigt den Zusammenhang

„Die nahtlose Fortzahlung ist entscheidend für den Reha-Erfolg. Finanzielle Sorgen würden den Heilungsprozess belasten.“

Achtung: Bei eigenmächtigem Abbruch endet die Zahlung sofort. Auch Mutterschutz kann den Anspruch ruhen lassen – verlängert ihn aber später.

Praxistipp: Stelle Verlängerungsanträge 6 Wochen vor Ablauf. So vermeidest du Zahlungslücken. Die genaue Dauer besprichst du am besten mit deinem Reha-Berater.

Steuerliche Behandlung und Sozialversicherung

Steuerfreiheit klingt gut – doch der Progressionsvorbehalt kann Überraschungen bringen. Dein Übergangsgeld ist zwar keine steuerpflichtige Einnahme. Aber es beeinflusst, wie hoch dein Steuersatz für anderes Einkommen ausfällt.

Steuerfreie Leistung mit Progressionsvorbehalt

Ab 410€ im kalenderjahr greift der Progressionsvorbehalt. Das bedeutet:

  • Dein Übergangsgeld wird nicht direkt besteuert
  • Es erhöht aber deinen durchschnittlichen Steuersatz
  • Besonders relevant bei Kapitalerträgen oder Nebenjobs

„Ein Rechenbeispiel: Bei 15.000€ Übergangsgeld + 10.000€ Arbeitseinkommen zahlst du auf Letzteres so viel Steuern, als hättest du 25.000€ verdient.“

Sozialversicherungspflicht während des Bezugs

Deine beiträge laufen weiter – bezahlt vom Leistungsträger. Das gilt für:

  • Rentenversicherung (zählt für spätere Ansprüche)
  • Krankenversicherung (volle Leistungen)
  • Pflegeversicherung (ohne Zusatzbeitrag)

Checkliste für deine Unterlagen:

  • Versicherungsnummer
  • Letzte Beitragsbescheide
  • Nachweis über Kinder (falls relevant)

Praxistipp: Bei Minijobs bis 520€ bleibt dein Anspruch unberührt. Melde sie trotzdem – sonst riskierst du Rückforderungen.

Achtung: Scheinselbstständigkeit während des Bezugs ist tabu. Echte arbeitseinkommen müssen angemeldet werden. Die Rentenversicherung prüft das genau.

Stufenweise Wiedereingliederung und Übergangsgeld

A detailed and meticulously crafted plan titled "Stufenweise Wiedereingliederung Plan" on a crisp white background. The plan is presented as a sleek, professional document with clean lines, carefully formatted sections, and a minimalist aesthetic. The document is illuminated by warm, directional lighting, casting subtle shadows that add depth and dimensionality. The overall mood is one of organization, efficiency, and a sense of progress and forward momentum. The plan conveys a clear, step-by-step approach to reintegration, with carefully considered stages and milestones. The image should effectively convey the subject of "Stufenweise Wiedereingliederung und Übergangsgeld" and serve as a visually engaging illustration for the article.

Von Null auf 100 nach einer Auszeit? Besser nicht! Die stufenweise Wiedereingliederung schützt dich vor Überlastung und sichert dein Einkommen. Sie ist wie ein Tempomat – du bestimmst das Tempo, während die finanzielle Absicherung läuft.

Anspruch während der Wiedereingliederung

Dein beginn zurück ins Berufsleben ist kein Alles-oder-Nichts-Entscheid. Solange du weniger als 6 Stunden täglich arbeitest, erhältst du weiterhin Unterstützung. Voraussetzungen:

  • Arzt bestätigt deine gestaffelte Belastbarkeit (Formular G0840).
  • Arbeitgeber stimmt dem Plan zu.
  • Maximal 3 Monate Wiedereingliederungszeit.

„Die Kombination aus Teilzeitarbeit und finanzieller Absicherung erhöht den Erfolg der Wiedereingliederung um 40%.“

Formulare und Antragsstellung

Die formulare sind deine Wegweiser. So navigierst du durch den Papierkram:

Formular Zweck Frist
G0840 Erstbescheinigung (Arzt/Arbeitgeber) Vor Wiedereinstieg
G0842 Folgebescheinigungen Alle 4 Wochen

Praxistipp: Reiche Anträge digital per DE-Mail ein – das spart bis zu 14 Tage Bearbeitungszeit. Für Eilige: Nutze unsere Mustervorlage mit Erklärungen zu jedem Feld.

Ein typischer 6-Wochen-Plan sieht so aus:

  • Woche 1-2: 2 Stunden/Tag, 100% Unterstützung
  • Woche 3-4: 4 Stunden/Tag, 50% Unterstützung
  • Woche 5-6: 6 Stunden/Tag, 25% Unterstützung

Achtung: Verpasste Fristen können rückwirkende Zahlungen kosten. Markiere dir die Termine rot im Kalender!

Praktische Tipps zur Beantragung

Formulare können verwirrend sein – diese Tipps machen es einfach. Der beginn deiner finanziellen Absicherung startet mit einem korrekten Antrag. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du Hürden umgehst und Zeit sparst.

Erforderliche Unterlagen

Deine Checkliste für den ersten Versand:

  • Letzte 3 Lohnabrechnungen (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Reha-Bescheid mit Stempel des Trägers
  • Krankenversicherungsnachweis aktuell
  • Bei Kindern: Kopie des Kindergeldbescheids

„Fehlende Nachweise zum arbeitsentgelt sind die häufigste Ablehnungsursache. Lass dir vom Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausstellen.“

Digital-Tipp: Nutze Apps wie CamScanner für scharfe Dokumentenfotos. Die meisten Träger akzeptieren mittlerweile eingescannte Unterlagen per Upload.

Fristen und Bearbeitungsdauer

So planst du rechtzeitig:

Schritt Dauer Notfallplan
Antragstellung bis 4 Wochen vor Maßnahme Eilantrag per Fax möglich
Bearbeitung ca. 14 Werktage Hotline 0800-10004800

Wichtig: Bei Ablehnung hast du 4 Wochen Zeit für Widerspruch. Markiere dir das Datum rot im Kalender!

Service-Geheimnis: Die Formulare G0512-G0535 gibt es online als interaktive PDFs. Speichere deine Eingaben – bei Fehlern musst du nicht neu anfangen.

Häufige Fragen und Missverständnisse

Verwirrende Parallelen? So unterscheiden sich die Leistungen wirklich. Viele verwechseln die Regelungen oder übersehen Wechselwirkungen. Dabei kann das bares Geld kosten.

Abgrenzung zu Krankengeld und Arbeitslosengeld

Drei Leistungen – drei Systeme. Der Hauptunterschied liegt im Zweck:

  • Krankengeld ersetzt Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitslosengeld I sichert Jobsuchende mit Beitragszeiten
  • Diese Leistung unterstützt aktive Reha-Teilnahme

Wichtig: Parallelbezug ist meist ausgeschlossen. Eine Ausnahme gibt es bei ALG II.

Leistung Maximale Dauer Voraussetzung
Krankengeld 78 Wochen Krankschreibung
ALG I 12-24 Monate Versicherungspflicht
Diese Leistung Reha-Dauer + 3 Monate Aktive Teilnahme

„Der häufigste Fehler: Betroffene beantragen parallel Krankengeld und verlieren dadurch ihren Anspruch. Kläre immer zuerst die Zuständigkeit!“

Besonderheiten bei Bürgergeld-Empfängern

Als träger grundsicherung zahlt das Jobcenter zunächst weiter. Die Rentenversicherung erstattet später. So bleibt dein Bürgergeld unberührt.

Praxistipps für Sonderfälle:

  • Wohngeld wird nicht angerechnet
  • Kinderzuschlag bleibt erhalten
  • Melde Änderungen innerhalb von 2 Wochen

Achtung: Verdienst du nebenbei? Ab 520€ wird dein Bürgeld gekürzt. Der Freibetrag gilt nur für Erwerbseinkommen.

Fazit

Deine finanzielle Sicherheit während der Reha ist kein Glücksspiel. Mit diesem Wissen kannst du deinen Anspruch optimal nutzen. Hier die wichtigsten Punkte:

1. Frühzeitig handeln: Anträge 4 Wochen vor Reha-Beginn stellen. So vermeidest du Zahlungslücken.

2. Dokumente checken: Lohnabrechnungen, Reha-Bescheid und Kindergeldnachweis bereithalten.

3. Kombinationen kennen: Übergangsgeld wirkt mit anderen Leistungen zusammen. Hol dir Beratung!

Die Deutsche Rentenversicherung hilft kostenlos weiter. Nutze ihre Hotline oder Online-Beratung für eine individuelle Berechnung.

Dein nächster Schritt: Lad dir unsere Checkliste herunter. So vergisst du keine Unterlagen und sparst wertvolle Zeit. Deine Reha verdient deine volle Konzentration – nicht Stress um Geld.

FAQ

Q: Was ist der Unterschied zwischen Übergangsgeld und Krankengeld?

A: Übergangsgeld wird während medizinischer oder beruflicher Reha gezahlt, während Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkasse kommt. Beide haben unterschiedliche Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.

Q: Kann ich Übergangsgeld bekommen, wenn ich arbeitslos bin?

A: Ja, Arbeitslose haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch, besonders wenn sie an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. Die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung prüft den Einzelfall.

Q: Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?

A: Die Dauer hängt von der Art der Reha-Maßnahme ab. Bei medizinischer Rehabilitation sind es meist 6 Wochen bis 3 Monate. Bei beruflicher Reha kann es länger sein – maximal bis zum Ende der Maßnahme.

Q: Wird das Übergangsgeld auf mein Bürgergeld angerechnet?

A: Ja, Übergangsgeld wird als Einkommen gewertet und kann daher dein Bürgergeld reduzieren. Es gibt aber Freibeträge – frag am besten direkt bei deinem Träger der Grundsicherung nach.

Q: Muss ich das Übergangsgeld versteuern?

A: Nein, die Leistung ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass es deinen Steuersatz auf anderes Einkommen erhöhen kann.

Q: Kann ich während einer stufenweisen Wiedereingliederung Übergangsgeld erhalten?

A: Ja, wenn du nach langer Krankheit langsam zurück in den Beruf kommst, kannst du oft Übergangsgeld als Lohnersatz beantragen. Die Höhe richtet sich nach deinen Arbeitsstunden.

Q: Wo muss ich den Antrag auf Übergangsgeld stellen?

A: Zuständig ist meist die Deutsche Rentenversicherung oder die Unfallversicherung. Bei beruflichen Reha-Maßnahmen kann auch die Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner sein.

Q: Wie hoch ist das Übergangsgeld in der Regel?

A: Es beträgt etwa 68% deines letzten Nettoeinkommens ohne Kinder bzw. 75% mit Kindern. Bei Arbeitslosen wird es vom vorherigen Arbeitsentgelt berechnet.

Q: Brauche ich einen neuen Antrag, wenn meine Reha verlängert wird?

A: Nicht immer. Oft prüft der Träger automatisch die Verlängerung. Sicherheitshalber solltest du dich rechtzeitig bei deinem Sachbearbeiter melden.

Q: Verliere ich meinen Krankenversicherungsschutz während des Übergangsgeld-Bezugs?

A: Nein, du bleibst versichert. Die Beiträge werden direkt vom Übergangsgeld abgezogen oder vom Leistungsträger übernommen.
Tags: ArbeitslosengeldKrankengeldSozialversicherungÜbergangsgeld
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