Teilkrankschreibung: Kommission schlägt stufenweise

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Eine vom Gesundheitsministerium eingesetzte Kommission empfiehlt die Einführung einer „stufenweisen Arbeitsunfähigkeit“. Ärzte sollen in Absprache mit den Patienten den Grad der Arbeitsunfähigkeit festlegen können (25, 50, 75 oder 100 Prozent). Dies soll den Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess erleichtern und die Krankengeldausgaben stabilisieren.

Arbeitsfähigkeit: Stufenweise Arbeitsunfähigkeit: Kommt

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Eine Regierungskommission hat vorgeschlagen, die Arbeitsunfähigkeit in Deutschland stufenweise zu beurteilen. Ärzte sollen künftig in Absprache mit den Patienten entscheiden, ob jemand zu 100, 75, 50 oder 25 Prozent arbeitsunfähig ist. Ziel ist es, den Verbleib im Arbeitsprozess zu erleichtern und die Krankengeldausgaben zu stabilisieren.

Arbeitsfähigkeit: Stufenweise Arbeitsunfähigkeit: Kommt

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Eine von der Regierung eingesetzte Kommission empfiehlt, die Arbeitsunfähigkeit künftig in Stufen zu bemessen (25, 50, 75 oder 100 Prozent). Dies soll einen flexibleren Übergang und eine frühere Rückkehr in den Arbeitsprozess ermöglichen. Das deutsche Sozialrecht kennt bislang nur die volle Arbeitsfähigkeit oder volle Arbeitsunfähigkeit.

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