Die Begutachtungsplakette, umgangssprachlich Pickerl Österreich neu, wird ab 2027 für viele Autofahrer seltener fällig. Eine Novelle des Kraftfahrgesetzes (KfG) sieht vor, die Prüfintervalle zu verlängern. Erstmals müssen Neuwagen erst nach vier Jahren zur sogenannten „Pickerl“-Überprüfung, danach alle zwei Jahre. Erst ab dem zehnten Jahr ist eine jährliche Begutachtung vorgesehen.

Hintergrund der Neuregelung beim Pickerl
Die Änderung der Prüfintervalle ist Teil eines größeren Pakets an Verkehrsreformen, das die österreichische Regierung beschlossen hat. Ziel ist es, Autofahrer zu entlasten und gleichzeitig den Ausbau der Elektromobilität voranzutreiben. Neben der Neuregelung des „Pickerls“ soll auch die Errichtung von Ladeinfrastruktur an Autobahnen erleichtert werden. Die Regierung verspricht sich davon einen Anreiz für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge.
Die aktuelle Regelung schreibt eine jährliche Überprüfung für alle Fahrzeuge vor, die älter als drei Jahre sind. Diese Regelung wird von vielen Autofahrern alsBelastung empfunden, insbesondere bei älteren Fahrzeugen, die möglicherweise häufiger kleinere Mängel aufweisen. Die Neuregelung soll hier Abhilfe schaffen und die Kosten für die Fahrzeughalter senken. (Lesen Sie auch: Toter Wal vor Dänemark: Ist es der…)
Aktuelle Entwicklung: Details zur Gesetzesänderung
Der Entwurf zur Novelle des Kraftfahrgesetzes (KfG), der die Neuregelung des Pickerl Österreich neu vorsieht, soll diese Woche in Begutachtung gehen, wie MeinBezirk.at berichtet. Die Änderung soll voraussichtlich mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) betonte, dass die Neuregelung für alle Autos gelten soll, nicht nur für Neuzulassungen.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Verkehrsreform ist die Erleichterung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur an Autobahnen und Schnellstraßen. Die Reform des Bundesstraßengesetzes soll ebenfalls diese Woche in Begutachtung gehen und im Juli im Parlament behandelt werden. Ziel ist es, mehr E-Ladestellen an den Autobahnen zu schaffen, auch für E-Lkw. Die ASFINAG spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Reaktionen und Stimmen zur Reform
Die Neuregelung des Pickerl Österreich neu stößt grundsätzlich auf positive Resonanz. Autofahrerverbände begrüßen die Entlastung für die Fahrzeughalter. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Sicherheit der Fahrzeuge möglicherweise leiden könnte, wenn die Prüfintervalle verlängert werden. Sie fordern daher, dass die Qualität der Überprüfungen nicht beeinträchtigt werden darf. (Lesen Sie auch: Bargeld-Debatte: Edeka-Schild löst Diskussion)
Mobilitätsminister Hanke betonte, dass die Sicherheit der Fahrzeuge weiterhin oberste Priorität habe. Die Begutachtungsstellen sollen weiterhin streng kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Was bedeutet die Neuregelung „Pickerl Österreich neu“ für Autofahrer?
Die wichtigste Änderung für Autofahrer ist die Verlängerung der Prüfintervalle. Konkret bedeutet dies:
- Neuwagen müssen erstmals nach vier Jahren zur „Pickerl“-Überprüfung.
- Danach ist die Überprüfung alle zwei Jahre fällig.
- Erst ab dem zehnten Jahr ist eine jährliche Begutachtung vorgesehen.
Diese Neuregelung gilt für alle Autos, unabhängig vom Alter. Autofahrer mit älteren Fahrzeugen profitieren somit ebenfalls von der Verlängerung der Prüfintervalle. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verantwortung für die Verkehrssicherheit weiterhin beim Fahrzeughalter liegt. Auch zwischen den Überprüfungen sollten Fahrzeuge regelmäßig auf Mängel kontrolliert werden. (Lesen Sie auch: Kaufland Streik: Verdi ruft zu bundesweiten Aktionen)

Die Neuregelung soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Bis dahin gilt die bisherige Regelung, die eine jährliche Überprüfung für alle Fahrzeuge vorsieht, die älter als drei Jahre sind.
Ausblick
Die Neuregelung des Pickerl Österreich neu ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Autofahrer in Österreich. Es bleibt zu hoffen, dass die Reform wie geplant umgesetzt wird und die gewünschten Effekte erzielt. Gleichzeitig ist es wichtig, die Verkehrssicherheit nicht aus den Augen zu verlieren und sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Kombination aus der Neuregelung des „Pickerls“ und der Förderung der Elektromobilität könnte dazu beitragen, den Verkehr in Österreich nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. (Lesen Sie auch: Kaufland Streik: Verdi ruft zu bundesweiten Aktionen)
FAQ zu Pickerl Österreich neu
Häufig gestellte Fragen zu pickerl österreich neu
Ab wann gilt die neue Regelung für das Pickerl in Österreich?
Die neue Regelung für das „Pickerl“ in Österreich soll voraussichtlich ab dem 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten die aktuellen Bestimmungen, die eine jährliche Überprüfung für Fahrzeuge älter als drei Jahre vorsehen.
Für welche Fahrzeuge gilt die Neuregelung des Pickerls?
Die Neuregelung des „Pickerls“ gilt für alle Kraftfahrzeuge, unabhängig davon, ob es sich um Neuwagen oder ältere Fahrzeuge handelt. Auch Motorräder und andere mehrspurige Fahrzeuge sind von der Änderung betroffen.
Wie oft muss ich mit einem Neuwagen zum Pickerl?
Mit der neuen Regelung müssen Neuwagen erstmals nach vier Jahren zur „Pickerl“-Überprüfung. Danach ist die Überprüfung alle zwei Jahre fällig. Erst ab dem zehnten Jahr ist eine jährliche Begutachtung vorgesehen.
Bleibt die Verkehrssicherheit trotz längerer Intervalle gewährleistet?
Mobilitätsminister Hanke betont, dass die Verkehrssicherheit weiterhin oberste Priorität habe. Die Begutachtungsstellen sollen weiterhin streng kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Verantwortung liegt aber auch beim Fahrzeughalter.
Was ändert sich bei der Ladeinfrastruktur für E-Autos in Österreich?
Parallel zur Neuregelung des „Pickerls“ soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur an Autobahnen und Schnellstraßen erleichtert werden. Ziel ist es, mehr E-Ladestellen zu schaffen, auch für E-Lkw, um den Umstieg auf Elektromobilität zu fördern. Der ORF berichtete ebenfalls über die geplante Reform.
| Fahrzeugalter | Aktuelle Regelung | Geplante Regelung (ab 2027) |
|---|---|---|
| Neuwagen | Nach 3 Jahren, dann jährlich | Nach 4 Jahren, dann alle 2 Jahre |
| Älter als 3 Jahre | Jährlich | Alle 2 Jahre (bis zum 10. Jahr) |
| Älter als 10 Jahre | Jährlich | Jährlich |


