Der Mord in Castrop-Rauxel an einem 17-jährigen Schüler erschütterte die Gemeinde. Die gleichaltrige Tatverdächtige ist weiterhin flüchtig, obwohl die Polizei Nordrhein-Westfalen ein Fahndungsfoto veröffentlicht hat. Die Ermittler gehen von einer heimtückischen Tat aus, nachdem die ursprüngliche Notwehr-Aussage der Jugendlichen durch die Auswertung ihres Handys widerlegt wurde.

Mord Castrop-Rauxel: Was ist bisher bekannt?
Nach dem mutmaßlichen Mord an einem 17-jährigen Schüler in Castrop-Rauxel am 14. Januar, fahndet die Polizei weiterhin nach der gleichaltrigen Tatverdächtigen. Die Jugendliche soll das Opfer mit einem Stich in den Hals getötet haben. Die Ermittler gehen inzwischen von einer heimtückischen Tat aus, nachdem die ursprüngliche Aussage der Verdächtigen, sie habe in Notwehr gehandelt, widerlegt wurde.
Einsatz-Übersicht
- Datum: 14. Januar
- Ort: Castrop-Rauxel, Nähe leerstehendes Haus
- Art des Einsatzes: Tötungsdelikt, Fahndung
- Beteiligte Kräfte: Polizei, Rettungsdienst, Staatsanwaltschaft
- Verletzte/Tote: 1 Toter (17-jähriger Schüler)
- Ermittlungsstand: Haftbefehl wegen dringenden Mordverdachts, Fahndung läuft
- Zeugenaufruf: Ja, Hinweise erbeten an die Polizei
Chronologie des Falls
Was ist bisher bekannt?
Die Polizei sucht weiterhin nach der 17-jährigen, die dringend tatverdächtig ist, einen gleichaltrigen Jugendlichen in Castrop-Rauxel getötet zu haben. Der Vorfall ereignete sich am 14. Januar. Das Opfer wurde mit einer Stichverletzung am Hals in der Nähe eines leerstehenden Hauses gefunden. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen verstarb der Jugendliche noch am Tatort. Die Hintergründe der Tat sind noch unklar. (Lesen Sie auch: Castrop-Rauxel: Mord statt Notwehr? Polizei sucht 17-Jährige)
Ermittlungen und Fahndung im Fall Mord Castrop-Rauxel
Nachdem die erste Aussage der Jugendlichen, die eine Notwehrsituation schilderte, durch die Spurenlage zunächst gestützt wurde, ergaben sich durch die Auswertung ihres Mobiltelefons neue Erkenntnisse. Diese deuteten darauf hin, dass der Stich ohne rechtfertigenden Grund erfolgte. Die Staatsanwaltschaft geht seither von einer heimtückischen Tat aus und erwirkte einen Haftbefehl wegen dringenden Mordverdachts. Die Jugendliche befindet sich seitdem auf der Flucht. Die Polizei hat eine öffentliche Fahndung eingeleitet und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Laut Stern gingen nach der Veröffentlichung des Fahndungsfotos einige Hinweise ein, die jedoch nicht zielführend waren.
Wie geht die Polizei bei der Suche vor?
Die Polizei setzt bei der Suche nach der flüchtigen Jugendlichen auf verschiedene Maßnahmen. Neben der öffentlichen Fahndung mit Foto werden auch verdeckte Ermittlungen durchgeführt. Es werden mögliche Kontaktpersonen und Aufenthaltsorte der Jugendlichen überprüft. Die Ermittler arbeiten eng mit anderen Polizeibehörden zusammen, um die Fahndung auch über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinaus auszuweiten. Die Polizei NRW hat ein Fahndungsportal eingerichtet, auf dem das Foto der Gesuchten veröffentlicht wurde. Zeugen werden gebeten, sich mit Hinweisen zu melden.
Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zum Aufenthaltsort der gesuchten Jugendlichen geben können, sich zu melden. Hinweise können an jede Polizeidienststelle oder direkt an die Ermittlungsbehörde gegeben werden. (Lesen Sie auch: Jugendschutz: Social-Media-Verbot für Jugendliche Thema bei CDU-Parteitag)
Welche Strafe droht bei Mord?
In Deutschland wird Mord gemäß § 211 des Strafgesetzbuches mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet. Mordmerkmale sind unter anderem Heimtücke, Grausamkeit oder Habgier. Da die Tatverdächtige zum Zeitpunkt der Tat erst 17 Jahre alt war, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dieses sieht in der Regel mildere Strafen vor als das Erwachsenenstrafrecht. Allerdings kann auch im Jugendstrafrecht eine längere Haftstrafe verhängt werden, insbesondere wenn die Tat besonders schwerwiegend ist. Die genaue Strafhöhe hängt von den individuellen Umständen des Falles ab und wird vom Gericht festgelegt. § 211 StGB definiert den Tatbestand des Mordes.
Was wird der Tatverdächtigen im Fall Mord Castrop Rauxel vorgeworfen?
Der 17-jährigen Tatverdächtigen wird vorgeworfen, einen gleichaltrigen Jugendlichen in Castrop-Rauxel am 14. Januar mit einem Stich in den Hals getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einer heimtückischen Tat aus, nachdem ihre ursprüngliche Notwehr-Aussage widerlegt wurde.

Warum wurde die Jugendliche zunächst freigelassen?
Die Jugendliche wurde zunächst freigelassen, weil sie eine Notwehrsituation schilderte, die sich anfänglich mit der Spurenlage deckte. Erst die spätere Auswertung ihres Handys brachte widersprüchliche Informationen ans Licht, die den dringenden Tatverdacht begründeten.
Welche Strafe droht der Jugendlichen im Falle einer Verurteilung?
Da die Tatverdächtige zum Zeitpunkt der Tat erst 17 Jahre alt war, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dieses sieht in der Regel mildere Strafen vor als das Erwachsenenstrafrecht, jedoch kann auch eine längere Haftstrafe verhängt werden. (Lesen Sie auch: Crime Story: Ein Mann dringt ins Haus…)
Wie können Zeugen Hinweise geben?
Zeugen, die Hinweise zum Aufenthaltsort der gesuchten Jugendlichen geben können, werden gebeten, sich bei jeder Polizeidienststelle oder direkt bei der Ermittlungsbehörde zu melden. Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat zudem ein Fahndungsportal eingerichtet.
Was bedeutet der Begriff „heimtückische Tat“ im juristischen Sinne?
Heimtücke bedeutet im juristischen Sinne, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt, um die Tat zu begehen. Das Opfer rechnet also nicht mit einem Angriff und kann sich daher nicht verteidigen.






