Der Telekom Meta Streit um die Netzbenutzung eskaliert: Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, Instagram und WhatsApp, muss der Deutschen Telekom nun rund 30 Millionen Euro zahlen. Dieses Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) bestätigt eine frühere Entscheidung und zwingt Meta zur Kasse.

Zusammenfassung
- Meta muss der Deutschen Telekom 30 Millionen Euro zahlen.
- Das Düsseldorfer OLG bestätigte die Zahlungspflicht.
- Der Streit dreht sich um Nutzungsentgelte für Datenübertragung.
- Meta hatte Zahlungen 2021 eingestellt und wurde daraufhin verklagt.
| PRODUKT: | Facebook, Instagram, WhatsApp (Meta) – Online-Dienste |
|---|---|
| SICHERHEIT: | Nicht direkt betroffen. Der Streit betrifft die Finanzierung der Netzinfrastruktur. |
| APP: | Facebook, Instagram, WhatsApp – Plattformübergreifend (iOS, Android, Web) – Kostenlos |
Wie kam es zum Telekom Meta Streit?
Der Telekom Meta Streit entzündete sich an der Frage, wer für die Kosten der Datenübertragung aufkommen soll. Die Deutsche Telekom argumentierte, dass Meta für die Nutzung ihrer Netzinfrastruktur zur Bereitstellung von Diensten wie Facebook, Instagram und WhatsApp zahlen müsse. Meta hingegen sah die Verantwortung bei den Endkunden, die die Datenübertragung initiierten.
Bis 2020 zahlte Meta noch an die Telekom. 2021 stellte Meta die Zahlungen jedoch ein, was die Telekom dazu veranlasste, vor Gericht zu ziehen. Das Kölner Landgericht hatte die Zahlungspflicht bereits vor knapp zwei Jahren auf rund 20 Millionen Euro festgelegt. Da es in dem Berufungsverfahren VI-6 U 3/24 um einen längeren Zeitraum der Entgeltforderung ging – und zwar um mehr als drei Jahre –, wurde Meta nun zur Zahlung von rund 30 Millionen Euro verurteilt.
Der Datenhunger von Social-Media-Plattformen ist enorm. Videos, Bilder und interaktive Inhalte erfordern eine leistungsfähige Netzinfrastruktur. Der Streit zwischen Telekom und Meta ist symptomatisch für die Frage, wie diese Kosten fair verteilt werden sollen.
Die Argumentation der Parteien im Telekom Meta Streit
Meta argumentierte, dass es keinen rechtsgültigen Vertrag mit der Telekom gebe, der eine Zahlungspflicht begründe. Die Telekom erbringe keine Leistung gegenüber Meta, sondern gegenüber den Endkunden, welche die Datenübermittlung ja veranlassten. Meta’s Tochterfirma, Edge Network, behauptete, dass die Telekom lediglich ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren eigenen Kunden erfülle. (Lesen Sie auch: Notebook bis 300 Euro: Welches Modell Lohnt…)
Die Telekom hingegen argumentierte, dass sie Meta eine wesentliche Leistung erbringe, indem sie die Daten der Nutzer zu den Meta-Servern transportiere und umgekehrt. Ohne diese Infrastruktur wäre es Meta nicht möglich, ihre Dienste anzubieten. Die Telekom forderte daher eine Vergütung für diese Leistung.
Im Kern des Streits steht die Frage, ob die Betreiber von Inhalten (wie Meta) oder die Betreiber der Netzinfrastruktur (wie die Telekom) die Hauptlast der Kosten für die Datenübertragung tragen sollen.
H3: Wie argumentierte das Gericht?
Das Düsseldorfer OLG wies die Argumentation von Meta zurück und entschied, dass die Telekom von der Meta-Tochter Edge Network zu Recht eine Vergütung für die erbrachten Leistungen verlange. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Telekom eine wesentliche Leistung für Meta erbringt, indem sie die Datenübertragung ermöglicht.
Marktbeherrschung und Kartellrecht: Vorwürfe im Telekom Meta Streit
Im Laufe des Rechtsstreits erhoben beide Seiten schwere Vorwürfe gegeneinander. Sowohl die Telekom als auch Meta beschuldigten sich gegenseitig, ihre marktbeherrschende Stellung kartellrechtswidrig zu missbrauchen. Wie Stern berichtet, ließ das Gericht diesen Vorwurf in Bezug auf die Telekom jedoch nicht gelten. Die Richter befanden, dass die Meta-Tochter über eine erhebliche Gegenmacht verfüge, die ein Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung in diesem Fall ausschließe.
Das Gericht argumentierte, dass Edge Network die Möglichkeit gehabt hätte, die Datenübertragung an die Telekom zu beenden und die Daten stattdessen über konkurrierende Netzbetreiber zu leiten. Diese Möglichkeit der Ausweichoption schränke die Marktmacht der Telekom ein. (Lesen Sie auch: Teil 13: Ja-Nein-Quiz: Das schnellste Quiz beim…)
Für Internetnutzer in Österreich bedeutet dieses Urteil zunächst keine direkten Auswirkungen. Allerdings könnte es langfristig zu höheren Preisen für Datentarife kommen, wenn Netzbetreiber wie die Telekom ihre Kosten auf die Endkunden umlegen.
So funktioniert es in der Praxis: Die Datenautobahn
Stellen Sie sich das Internet wie eine riesige Autobahn vor. Die Telekom und andere Netzbetreiber sind die Betreiber dieser Autobahn, die für den Bau und die Instandhaltung der Straßen verantwortlich sind. Meta und andere Content-Anbieter sind die LKW-Fahrer, die Waren (Daten) über diese Autobahn transportieren. Die Endkunden sind die Empfänger dieser Waren.
Der Streit dreht sich darum, wer für die Mautgebühren auf dieser Autobahn aufkommen soll. Meta argumentiert, dass die Endkunden die Maut bezahlen sollten, da sie die Waren bestellt haben. Die Telekom hingegen argumentiert, dass Meta als derjenige, der die Waren transportiert und von ihnen profitiert, einen Teil der Mautgebühren tragen sollte.
Vorteile und Nachteile des Urteils im Telekom Meta Streit
Vorteile:
- Das Urteil stärkt die Position der Netzbetreiber und könnte zu einer faireren Verteilung der Kosten für die Datenübertragung führen.
- Es könnte Anreize für Investitionen in den Ausbau der Netzinfrastruktur schaffen.
Nachteile: (Lesen Sie auch: Tinder Date Vergewaltigung: Prozess gegen Norwegischen Prinzen)

- Es besteht die Gefahr, dass die Kosten für die Datenübertragung auf die Endkunden umgelegt werden, was zu höheren Preisen für Datentarife führen könnte.
- Das Urteil könnte zu weiteren Rechtsstreitigkeiten zwischen Netzbetreibern und Content-Anbietern führen.
Eine mögliche Alternative wäre ein Modell, bei dem sich Netzbetreiber und Content-Anbieter die Kosten teilen oder ein System, bei dem die Kosten nach dem tatsächlichen Datenverbrauch berechnet werden.
Telekom Meta Streit: Vergleich mit anderen Fällen
Der Streit zwischen der Deutschen Telekom und Meta ist kein Einzelfall. Auch andere Netzbetreiber in Europa fordern von großen Content-Anbietern wie Google und Netflix eine Beteiligung an den Kosten für die Netzinfrastruktur. In Frankreich gibt es beispielsweise ähnliche Auseinandersetzungen zwischen Netzbetreibern und Google.
Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass die Telekom in Deutschland vor Gericht erfolgreich war, während andere Netzbetreiber in anderen Ländern noch um eine Einigung kämpfen. Dies könnte daran liegen, dass das deutsche Gericht die Argumentation der Telekom als stichhaltiger ansah oder dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland günstiger für Netzbetreiber sind.
Die Auseinandersetzung erinnert an den Streit zwischen Verlagen und Suchmaschinen um das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, bei dem es ebenfalls um die Frage ging, wer für die Nutzung von Inhalten im Internet bezahlen muss. Heise Online berichtete ausführlich über beide Fälle.
H3: Was bedeutet das Urteil für die Zukunft des Internets?
Das Urteil im Telekom Meta Streit könnte weitreichende Folgen für die Zukunft des Internets haben. Es könnte ein Präzedenzfall für andere Gerichtsverfahren zwischen Netzbetreibern und Content-Anbietern schaffen und zu einer grundlegenden Veränderung der Finanzierung des Internets führen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) vom Aktenzeichen VI-6 U 3/24 getroffen wurde. (Lesen Sie auch: Andri Ragettli im Olympia-Fokus: Bereit für die…)
Die Rolle der Regulierungsbehörden im Telekom Meta Streit
Die Regulierungsbehörden, wie die Bundesnetzagentur in Deutschland oder die RTR in Österreich, spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Internets. Sie können Gesetze und Verordnungen erlassen, die die Rechte und Pflichten von Netzbetreibern und Content-Anbietern festlegen.
Ein solches Modell könnte beispielsweise auf dem tatsächlichen Datenverbrauch basieren und Anreize für eine effiziente Nutzung der Netzinfrastruktur schaffen. Es ist jedoch wichtig, dass ein solches Modell nicht zu einer Benachteiligung kleinerer Content-Anbieter führt oder die Innovationskraft des Internets einschränkt. Die Europäische Kommission beschäftigt sich ebenfalls mit dieser Thematik, wie die offizielle Webseite der EU-Kommission zeigt.
Fazit zum Telekom Meta Streit
Der Telekom Meta Streit um die Netzbenutzung zeigt, dass die Frage der Finanzierung des Internets noch lange nicht abschließend geklärt ist. Das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer faireren Verteilung der Kosten für die Datenübertragung. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Situation in Zukunft entwickeln wird und ob weitere Rechtsstreitigkeiten oder regulatorische Maßnahmen folgen werden. Klar ist, dass die Entwicklung der Technologie und die steigende Bedeutung des Internets für Wirtschaft und Gesellschaft neue Herausforderungen für die Finanzierung der Netzinfrastruktur mit sich bringen werden.





