📖 Lesezeit: 7 Minuten | Stand: 23. Dezember 2025
Was ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag 2026 steigt auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Damit bleibt ein größerer Teil deines Einkommens komplett steuerfrei. Die Erhöhung um 252 Euro gegenüber 2025 soll die kalte Progression ausgleichen und dein Existenzminimum vor dem Zugriff des Fiskus schützen.
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem du keine Einkommensteuer zahlen musst. Erst wenn dein zu versteuerndes Einkommen diese Grenze überschreitet, greift die Steuerpflicht – allerdings nur für den Teil oberhalb des Freibetrags. Diese Regelung ist in § 32a Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert und wird alle zwei Jahre auf Basis des Existenzminimumberichts der Bundesregierung angepasst.
💡 Gut zu wissen: Die Anhebung des Grundfreibetrags wird automatisch bei deiner Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Du musst dafür keinen Antrag stellen.
Grundfreibetrag 2026: Die konkreten Zahlen
Zum 1. Januar 2026 gelten folgende Werte für den steuerlichen Grundfreibetrag:
| Personengruppe | Grundfreibetrag 2025 | Grundfreibetrag 2026 | Erhöhung |
|---|---|---|---|
| Alleinstehende (Steuerklasse I, II) | 12.096 € | 12.348 € | +252 € |
| Verheiratete (Zusammenveranlagung) | 24.192 € | 24.696 € | +504 € |
Die Erhöhung um 252 Euro (bei Verheirateten 504 Euro) klingt zunächst gering. In der Praxis bedeutet sie jedoch eine spürbare Entlastung: Jeder Euro, der unter den Grundfreibetrag rutscht, bleibt zu 100 Prozent steuerfrei. Bei einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 30 bis 35 Prozent ergibt sich daraus ein Netto-Plus von etwa 75 bis 90 Euro pro Jahr für Alleinstehende.
Entwicklung des Grundfreibetrags: Tabelle 2020-2026
Die folgende Übersicht zeigt, wie sich der Grundfreibetrag in den letzten Jahren entwickelt hat:
| Jahr | Alleinstehende | Verheiratete | Erhöhung zum Vorjahr |
|---|---|---|---|
| 2020 | 9.408 € | 18.816 € | +240 € |
| 2021 | 9.744 € | 19.488 € | +336 € |
| 2022 | 10.347 € | 20.694 € | +603 € |
| 2023 | 10.908 € | 21.816 € | +561 € |
| 2024 | 11.784 € | 23.568 € | +876 € |
| 2025 | 12.096 € | 24.192 € | +312 € |
| 2026 | 12.348 € | 24.696 € | +252 € |
Seit 2020 ist der Grundfreibetrag um fast 3.000 Euro gestiegen – eine Steigerung von rund 31 Prozent. Diese deutliche Anhebung war notwendig, um mit der Inflation Schritt zu halten und das Existenzminimum weiterhin steuerfrei zu stellen.
Warum wird der Grundfreibetrag erhöht?
Die regelmäßige Anhebung des Grundfreibetrags dient zwei zentralen Zielen: dem Schutz des Existenzminimums und dem Ausgleich der sogenannten kalten Progression.
Schutz des Existenzminimums: Nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts darf das zum Leben notwendige Einkommen nicht besteuert werden. Der Grundfreibetrag orientiert sich daher am sozialhilferechtlichen Mindestbedarf, der regelmäßig im Existenzminimumbericht der Bundesregierung ermittelt wird.
Ausgleich der kalten Progression: Ohne Anpassung würden Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu höheren Steuern führen – obwohl die Kaufkraft gleich bleibt. Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags und die Verschiebung der Tarifeckwerte wird dieser Effekt abgemildert.
💡 Beispiel: Du verdienst 2026 genau 12.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Da dieser Betrag unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, zahlst du keine Einkommensteuer – ohne Antrag, automatisch.
Wie viel sparst du durch den höheren Grundfreibetrag?
Die konkrete Ersparnis hängt von deinem Einkommen und Grenzsteuersatz ab. Hier einige Beispielrechnungen für Alleinstehende:
| Bruttojahresgehalt | Grenzsteuersatz (ca.) | Ersparnis durch Erhöhung | Netto-Plus/Jahr |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 20-25 % | 252 € × 0,22 | ca. 55 € |
| 40.000 € | 30-32 % | 252 € × 0,31 | ca. 78 € |
| 55.000 € | 35-38 % | 252 € × 0,36 | ca. 91 € |
| 70.000 €+ | 42 % | 252 € × 0,42 | ca. 106 € |
Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich die Ersparnis entsprechend. Allerdings wirkt der höhere Grundfreibetrag relativ gesehen stärker bei niedrigeren Einkommen – hier rutscht ein größerer Anteil des Einkommens in die steuerfreie Zone.
Grundfreibetrag 2026 für Rentner: Das ändert sich
Auch Rentnerinnen und Rentner profitieren vom höheren Grundfreibetrag. Allerdings ist die Berechnung komplexer, da nur ein Teil der Rente steuerpflichtig ist (der sogenannte Besteuerungsanteil) und dieser vom Jahr des Rentenbeginns abhängt.
Für Neurentner 2026 gilt ein Besteuerungsanteil von 84 Prozent – 16 Prozent der Rente bleiben dauerhaft steuerfrei. Vereinfacht gesagt: Wenn dein steuerpflichtiger Rentenanteil nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, zahlst du keine Einkommensteuer.
Viele Rentner mit niedrigen bis mittleren Renten werden durch den höheren Grundfreibetrag weiterhin steuerfrei bleiben. Wer knapp über der Grenze liegt, kann durch die Erhöhung unter die Steuerpflicht rutschen.
Weitere Steueränderungen 2026 im Überblick
Der Grundfreibetrag ist nur eine von mehreren steuerlichen Entlastungen für 2026. Diese weiteren Änderungen solltest du kennen:
| Steuerliche Änderung | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag (pro Elternteil) | 3.336 € | 3.414 € |
| Kindergeld (pro Kind/Monat) | 255 € | 259 € |
| Pendlerpauschale (ab 1. km) | 30 Cent | 38 Cent |
| Spitzensteuersatz ab | 68.430 € | 69.799 € |
| Soli-Freigrenze (Einzelveranlagung) | 19.950 € | 20.350 € |
Alle wichtigen Neuerungen für das kommende Jahr findest du in unserem ausführlichen Artikel: Was ändert sich 2026? Alle Neuerungen auf einen Blick.
Für wen ist der Grundfreibetrag besonders wichtig?
Der Grundfreibetrag betrifft jeden Steuerpflichtigen in Deutschland. Besonders relevant ist er jedoch für folgende Gruppen:
Geringverdiener und Teilzeitkräfte: Wer knapp über dem Grundfreibetrag verdient, spürt jede Erhöhung besonders stark. Hier kann der zusätzliche Betrag den Unterschied zwischen Steuerpflicht und Steuerfreiheit ausmachen.
Rentner: Viele Ruheständler liegen mit ihrem steuerpflichtigen Einkommen nahe am Grundfreibetrag. Die Erhöhung kann verhindern, dass sie durch Rentenanpassungen in die Steuerpflicht rutschen.
Selbstständige und Freiberufler: Da sie den vollen Beitrag selbst tragen und keine automatische Lohnsteuer abgeführt wird, ist die jährliche Steuererklärung besonders wichtig. Der höhere Grundfreibetrag reduziert die Steuerlast direkt.
Familien: In Kombination mit dem erhöhten Kinderfreibetrag und Kindergeld profitieren Familien doppelt von den Anpassungen.
💡 Wichtig für Gutverdiener: 2026 steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung auf 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich). Mehr zu den Krankenkassen-Zusatzbeiträgen 2026 erfährst du in unserem separaten Artikel.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 Euro und für zusammenveranlagte Ehepaare oder Lebenspartner 24.696 Euro. Das sind 252 Euro mehr als 2025 (bei Verheirateten 504 Euro).
Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?
Nein, der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Berechnung deiner Einkommensteuer berücksichtigt. Als Arbeitnehmer erfolgt die Anpassung direkt über die Lohnsteuerabrechnung deines Arbeitgebers.
Was bedeutet der Grundfreibetrag für meine Steuererklärung?
Der Grundfreibetrag ist der Teil deines zu versteuernden Einkommens, der komplett steuerfrei bleibt. Erst wenn dein Einkommen nach Abzug aller Freibeträge und Werbungskosten darüber liegt, zahlst du Einkommensteuer – und zwar nur auf den übersteigenden Betrag.
Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?
Ja, auch Rentner haben Anspruch auf den Grundfreibetrag. Allerdings wird bei der Rente nur der steuerpflichtige Anteil (Besteuerungsanteil) mit dem Grundfreibetrag verrechnet. Der steuerfreie Rentenfreibetrag bleibt davon unberührt.
Wie viel spare ich durch den höheren Grundfreibetrag 2026?
Die Ersparnis hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem durchschnittlichen Satz von 30 Prozent ergibt sich eine Ersparnis von etwa 75 Euro pro Jahr für Alleinstehende. Bei höheren Einkommen kann das Netto-Plus bis zu 106 Euro betragen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag?
Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu und sichert das Existenzminimum. Der Kinderfreibetrag wird zusätzlich für Eltern gewährt und beträgt 2026 insgesamt 6.828 Euro pro Kind (3.414 Euro je Elternteil). Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
Warum steigt der Grundfreibetrag jedes Jahr?
Die jährliche Anpassung erfolgt, um das Existenzminimum steuerfrei zu halten und die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Ohne Erhöhung würden Gehaltssteigerungen, die nur die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerlast führen.
Fazit: Grundfreibetrag 2026 bringt spürbare Entlastung
Der Grundfreibetrag 2026 steigt auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete. Die Erhöhung um 252 Euro gegenüber 2025 sorgt dafür, dass ein größerer Teil deines Einkommens steuerfrei bleibt. In Kombination mit der angehobenen Pendlerpauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer und dem höheren Kinderfreibetrag profitieren besonders Arbeitnehmer, Pendler und Familien.
Die Anpassung erfolgt automatisch – du musst keinen Antrag stellen. Ab Januar 2026 wird dein Arbeitgeber die neuen Werte bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigen. Für Selbstständige und Rentner gilt der höhere Freibetrag bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2026.
Über den Autor
Redaktion News-7 | Finanzen & Steuern
Unser Redaktionsteam berichtet über aktuelle Steueränderungen und finanzielle Neuerungen. Wir legen Wert auf verständliche Aufbereitung komplexer Themen und fundierte Recherche.
