Im Streit um Kaffeepreise hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) eine Klage des Kaffeerösters Tchibo gegen Aldi Süd abgewiesen. Das Gericht sah in den von Aldi praktizierten Preisen keinen unlauteren Wettbewerb. Aldi hatte seine Kaffee-Eigenmarke mehrfach unterhalb der Herstellungskosten angeboten, was Tchibo als Verstoß gegen Wettbewerbsregeln wertete. Das Urteil des OLG Düsseldorf vom 10. Februar 2026 bestätigt damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf aus dem Vorjahr. Wie die Tagesschau berichtet, dürfen Firmen grundsätzlich ihre Preise selbst festlegen, auch bei Lebensmitteln.

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen Tchibo und Aldi Süd
Der Kern des Streits liegt in der Frage, inwieweit ein Unternehmen seine Marktmacht nutzen darf, um Preise zu gestalten. Tchibo argumentierte, dass Aldi Süd seine überlegene Position im Lebensmitteleinzelhandel ausnutze, um durch Kampfpreise Wettbewerber zu benachteiligen. Das Gericht teilte diese Auffassung jedoch nicht. Entscheidend für die Richter war, dass ein Verkauf unter dem Einkaufspreis zwar verboten ist, ein Verkauf unter Herstellungskosten jedoch nicht. Da Aldi den Kaffee selbst röstet, greift diese Regelung nicht. (Lesen Sie auch: Harry Kane: Bayern-Boss Eberl äußert sich zu)
Aktuelle Entwicklung: Das Urteil des OLG Düsseldorf
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte nun, dass Aldi Süd seine Kaffeeprodukte aus eigener Röstung unter den Herstellungskosten verkaufen darf. Laut Gerichtssprecherin Christina Klein Reesink ist es Firmen grundsätzlich erlaubt, ihre Preise selbst festzulegen, solange sie die Produkte nicht billiger verkaufen, als sie selbst eingekauft haben. Für selbst produzierte Waren wie den Eigenmarken-Kaffee gibt es demnach keine gesetzliche Regelung, die den Verkauf unter Herstellungskosten untersagt. Aldi Süd hatte in den Jahren 2023 und 2024 mehrfach Kaffeeprodukte, die in eigenen Röstereien erzeugt werden, für jeweils eine Woche unter den Herstellungskosten angeboten. Dagegen hatte der Kaffeeröster Tchibo geklagt.
Reaktionen und Einordnung
Das Urteil des OLG Düsseldorf hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während Aldi Süd sich bestätigt sieht, äußern Kritiker Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Landwirtschaft und kleinere Kaffeeröstereien. Norbert Lehmann von agrarheute.com sieht in dem Urteil eine Gefahr für die Landwirtschaft, da das Verbot des Verkaufs unter dem Einstandspreis dadurch in seiner Wirkung geschwächt werde. Für die Landwirtschaft bedeutet das: Das Verbot des Verkaufs unter dem Einstandspreis kann vom Lebensmitteleinzelhandel leicht ausgehebelt werden. (Lesen Sie auch: Medaillen Olympia 2026: Lamparter holt Silber bei…)
Tchibo und die Folgen des Urteils
Für Tchibo bedeutet das Urteil eine Niederlage im Kampf gegen die Preispolitik von Aldi Süd. Der Kaffeeröster muss nun seine Strategie überdenken, um im Wettbewerb bestehen zu können.Unabhängig davon wird das Urteil des OLG Düsseldorf Auswirkungen auf den gesamten Lebensmitteleinzelhandel haben. Die Entscheidung könnte dazu führen, dass andere Discounter ähnliche Preisstrategien verfolgen, was den Wettbewerbsdruck weiter erhöhen würde.
Ausblick
Das Urteil des OLG Düsseldorf könnte eine Signalwirkung für den gesamten Lebensmitteleinzelhandel haben.Bis dahin müssen sich Kaffeeröster wie Tchibo und andere Lebensmittelhersteller auf einen verschärften Wettbewerb einstellen. (Lesen Sie auch: Christoph Baumgartner: Leipzigs Schlüsselspieler im Fokus)
FAQ zu Tchibo und dem Rechtsstreit mit Aldi Süd
Häufig gestellte Fragen zu tchibo
Warum hat Tchibo gegen Aldi Süd geklagt?
Tchibo klagte gegen Aldi Süd, weil der Discounter Kaffee der Eigenmarke unterhalb der Herstellungskosten verkaufte. Tchibo sah darin einen unlauteren Wettbewerbsvorteil und eine Ausnutzung der Marktmacht von Aldi Süd, was gegen Wettbewerbsregeln verstoße.

Was hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage von Tchibo ab. Das Gericht argumentierte, dass es Firmen grundsätzlich erlaubt sei, ihre Preise selbst festzulegen, solange sie die Produkte nicht unter dem Einkaufspreis verkaufen. Da Aldi den Kaffee selbst röstet, gilt dies nicht als Verstoß. (Lesen Sie auch: ARD Mediathek: Neue Dokumentarreihe)
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die Landwirtschaft?
Kritiker sehen in dem Urteil eine Gefahr für die Landwirtschaft, da es das Verbot des Verkaufs unter dem Einstandspreis schwächt. Dies könnte dazu führen, dass der Lebensmitteleinzelhandel seine Marktmacht weiter ausnutzt und die Preise für landwirtschaftliche Produkte drückt.
Was bedeutet das Urteil für Tchibo?
Für Tchibo bedeutet das Urteil eine Niederlage. Der Kaffeeröster muss nun seine Strategie im Wettbewerb mit Discountern wie Aldi überdenken.
Welche Konsequenzen sind für den Lebensmitteleinzelhandel zu erwarten?
Das Urteil könnte eine Signalwirkung für den gesamten Lebensmitteleinzelhandel haben. Es ist möglich, dass andere Discounter ähnliche Preisstrategien verfolgen werden, was den Wettbewerbsdruck erhöht. Dies könnte zu Lasten von kleineren Anbietern und der Qualität der Produkte gehen.
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der offiziellen Tchibo Website sowie im Wikipedia-Artikel über Tchibo.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Gericht | Oberlandesgericht Düsseldorf |
| Datum des Urteils | 10. Februar 2026 |
| Kläger | Tchibo |
| Beklagter | Aldi Süd |
| Streitpunkt | Kaffeepreise unter Herstellungskosten |
| Urteil | Klage abgewiesen |
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Anleger sollten eigene Recherche betreiben.


