Justizbeamter Ruhegehalt Aberkannt nach Tritt gegen Gefangenen
Einem pensionierten Justizbeamten wurde das Ruhegehalt aberkannt, nachdem er einen gefesselten Gefangenen getreten hatte. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sah in der Tat einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Dienstpflichten und bestätigte damit die Aberkennung des Ruhegehalts als angemessene Sanktion für den Übergriff.
