Spuhler Steuerumgehung: Bundesgericht bestätigt Urteil!

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Die Spuhler Steuerumgehung rund um ein Chalet in St. Moritz hat das Bundesgericht bestätigt. Demnach diente eine Chalet-Firma des Unternehmers Peter Spuhler dazu, Steuern zu umgehen. Das Urteil des Bundesgerichts ist rechtskräftig und setzt einen Schlusspunkt unter einen langjährigen Rechtsstreit.

Spuhler Steuerumgehung: Bundesgericht bestätigt Urteil Rechtskräftig

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Die Frage, ob eine Chalet-Firma von Peter Spuhler zur Spuhler Steuerumgehung genutzt wurde, hat das Bundesgericht nun rechtskräftig beantwortet: Ja. Das Gericht bestätigte, dass der Unternehmer rund um sein Chalet in St. Moritz steuerliche Vorteile unrechtmäßig geltend gemacht hat. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit beendet.