Covid Impfschaden: Bund Anerkennt Jetzt zweite Fälle
Ein durch eine Covid-19-Impfung verursachter Gesundheitsschaden, ein sogenannter Covid Impfschaden, liegt vor, wenn nachweislich gesundheitliche Beeinträchtigungen als Folge einer Impfung gegen das Coronavirus auftreten. In der Schweiz hat der Bund fünf Jahre nach Beginn der Impfkampagne bisher zwei Fälle als solche Impfschäden anerkannt. Die Anerkennung eines Covid Impfschadens ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls erfordert.
