Spuhler Steuerumgehung: Bundesgericht bestätigt Urteil Rechtskräftig

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Die Frage, ob eine Chalet-Firma von Peter Spuhler zur Spuhler Steuerumgehung genutzt wurde, hat das Bundesgericht nun rechtskräftig beantwortet: Ja. Das Gericht bestätigte, dass der Unternehmer rund um sein Chalet in St. Moritz steuerliche Vorteile unrechtmäßig geltend gemacht hat. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit beendet.