Oliver Korittke, bekannt aus dem Kultfilm „Bang Boom Bang“, steht im Mittelpunkt eines Urheberrechtsstreits. Die Produktionsfirma des Films hat einen Cannabisgroßhandel verklagt, der die Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ für Werbezwecke nutzte. Nun muss Korittke als Zeuge vor dem Landgericht Bochum aussagen.

Oliver Korittke und der Kult um „Bang Boom Bang“
„Bang Boom Bang“ ist eine Ruhrpott-Komödie aus dem Jahr 1999, die sich seitdem zu einem Kultfilm entwickelt hat. Mit einer Starbesetzung, darunter Ralf Richter, Dieter Krebs, Oliver Korittke und Martin Semmelrogge, erzählt der Film die Geschichte von Kiffern und Kleinganoven im Ruhrgebiet. Der Film läuft seit 27 Jahren ununterbrochen in einem Bochumer Kino, was einen bemerkenswerten Rekord darstellt. film.de beleuchtet die Hintergründe des Kultfilms.
Oliver Korittke verkörperte in „Bang Boom Bang“ die Rolle des „Keek“, eines dauerbekifften Kleingauners. Diese Rolle trug maßgeblich zu seinem Bekanntheitsgrad bei, obwohl er später auch in anderen Produktionen wie den „Wilsberg“-Krimis zu sehen war. Die Popularität von „Bang Boom Bang“ hält bis heute an, was sich auch in der aktuellen juristischen Auseinandersetzung zeigt. (Lesen Sie auch: Wilsberg: Neuer Fall "Mogelpackung")
Aktuelle Entwicklung: Rechtsstreit um Urheberrechte
Der aktuelle Rechtsstreit dreht sich um die Verwendung der „Bang Boom Bang“-Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ in einem Werbefilm eines Cannabisgroßhandels. In dem 15-minütigen Film „Keeks letztes Ding“ schlüpften Oliver Korittke und Martin Semmelrogge erneut in ihre alten Rollen. Regisseur und Drehbuchautor Peter Thorwarth sowie die Produktionsfirma Rat Pack Filmproduktion sehen darin eine Verletzung ihrer Urheberrechte. Wie der WDR berichtet, fordern sie 300.000 Euro Schadenersatz von dem Cannabishändler.
Nachdem ein erster Prozesstermin im Januar 2026 ohne Einigung endete, hat das Landgericht Bochum nun zur Beweisaufnahme geladen. Dabei sollen unter anderem Oliver Korittke und Martin Semmelrogge als Zeugen aussagen. Im Kern geht es um die Frage, inwieweit die Verwendung der Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ in dem Werbefilm eine eigenständige Leistung darstellt oder eine unzulässige Übernahme der urheberrechtlich geschützten Figuren ist.
Reaktionen und Einordnung
Die juristische Auseinandersetzung um „Bang Boom Bang“ hat in der Film- und Medienbranche für Aufsehen gesorgt. Viele Branchenkenner sehen in dem Fall eine grundsätzliche Frage des Urheberrechts im Zusammenhang mit der Verwendung von Filmcharakteren in der Werbung. Die Entscheidung des Landgerichts Bochum könnteSignalwirkung für ähnliche Fälle haben. (Lesen Sie auch: Wilsberg: Neuer Fall "Mogelpackung" um Sanierungsfrust)
Die Tatsache, dass ein Kultfilm wie „Bang Boom Bang“ auch fast 30 Jahre nach seinem Kinostart noch für Schlagzeilen sorgt, unterstreicht seine Bedeutung für die deutsche Filmgeschichte. Der Film hat nicht nur eine große Fangemeinde, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Popularisierung des Ruhrgebiets als Filmkulisse geleistet.
Oliver Korittke und die Bedeutung des Falls
Für Oliver Korittke persönlich ist der Rechtsstreit eine besondere Situation. Einerseits profitiert er von der erneuten Aufmerksamkeit, die „Bang Boom Bang“ durch den Prozess erhält. Andererseits ist er als Zeuge vor Gericht gefordert, um seine Sicht der Dinge darzulegen. Seine Aussage könnte entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.
Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits dürfte der Fall „Bang Boom Bang“ die Diskussion über Urheberrechte und die Verwendung von Filmcharakteren in der Werbung weiter anheizen. (Lesen Sie auch: Ursula Erber verlässt "Dahoam is Dahoam": Abschied…)
Ausblick
Der Prozess vor dem Landgericht Bochum wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach der Beweisaufnahme müssen die Richter die Aussagen der Zeugen und die vorgelegten Beweismittel prüfen und bewerten. Anschließend wird ein Urteil ergehen, gegen das gegebenenfalls Rechtsmittel eingelegt werden können. Es ist daher davon auszugehen, dass der Rechtsstreit um „Bang Boom Bang“ noch nicht abgeschlossen ist.

Die Entscheidung des Gerichts wird nicht nur für die beteiligten Parteien, sondern auch für die gesamte Film- und Medienbranche von Bedeutung sein. Sie könnte dazu beitragen, die Rechte von Urhebern und Produzenten in Zukunft besser zu schützen und die Verwendung von Filmcharakteren in der Werbung klarer zu regeln.
Häufig gestellte Fragen zu oliver korittke
Häufig gestellte Fragen zu Oliver Korittke
Warum muss Oliver Korittke vor Gericht aussagen?
Oliver Korittke muss als Zeuge in einem Urheberrechtsstreit aussagen, der sich um die Verwendung der „Bang Boom Bang“-Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ in einem Werbefilm eines Cannabisgroßhandels dreht. Er spielte selbst die Rolle des „Keek“ in dem Kultfilm. (Lesen Sie auch: Querschläger tötet Baby in New York: Tragödie…)
Worum geht es in dem Rechtsstreit um „Bang Boom Bang“?
In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die Verwendung der Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ in einem Werbefilm eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Produktionsfirma von „Bang Boom Bang“ fordert Schadenersatz von dem Cannabisgroßhandel.
Wer sind die Hauptbeteiligten in dem Rechtsstreit?
Die Hauptbeteiligten sind die Produktionsfirma Rat Pack Filmproduktion und Regisseur Peter Thorwarth auf der einen Seite sowie ein Cannabisgroßhandel auf der anderen Seite. Oliver Korittke und Martin Semmelrogge sind als Zeugen geladen.
Welche Rolle spielte Oliver Korittke in „Bang Boom Bang“?
Oliver Korittke spielte in „Bang Boom Bang“ die Rolle des „Keek“, eines dauerbekifften Kleingauners. Diese Rolle trug maßgeblich zu seinem Bekanntheitsgrad bei und machte ihn einem breiten Publikum bekannt.
Was bedeutet der Rechtsstreit für die Filmbranche?
Der Rechtsstreit könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben und dazu beitragen, die Rechte von Urhebern und Produzenten in Zukunft besser zu schützen. Die Entscheidung des Gerichts wird daher mit Spannung erwartet.
Wie lange läuft der Film „Bang Boom Bang“ schon im Kino?
Der Film „Bang Boom Bang“ läuft seit 27 Jahren ununterbrochen in einem Bochumer Kino. Dies stellt einen bemerkenswerten Rekord dar und unterstreicht die Popularität des Films.
| Schauspieler | Rolle |
|---|---|
| Ralf Richter | Kalle Grabowski |
| Oliver Korittke | Keek |
| Martin Semmelrogge | Schlucke |
| Markus Knüfken | Andy |
Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz.






