Der Schokoladenhersteller Ritter Sport gibt im Streit um seine quadratische Form nicht auf. Nachdem das Landgericht Stuttgart die Klage gegen einen Hersteller von Haferriegeln in quadratischer Form abgewiesen hat, hat Ritter Sport nun Berufung eingelegt.

Hintergrund des Rechtsstreits um die quadratische Form
Der Kern des Streits ist die seit 1996 für Ritter Sport markenrechtlich geschützte quadratische Verpackung. Das Unternehmen sieht in dem „Monnemer Quadrat Bio“, einem Haferriegel der Firma Wacker aus Mannheim, eine Verletzung seiner Markenrechte. Ritter Sport argumentiert, dass die quadratische Form des Riegels zu Verwechslungen führen könne, da Schokolade und Müsliriegel von derselben Zielgruppe konsumiert würden. Das Landgericht Stuttgart teilte diese Auffassung jedoch nicht und wies die Klage im Januar 2026 ab. Der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer erklärte, dass keine Markenrechtsverletzung vorliege. (Lesen Sie auch: Warnstreiks bei der AOK: Was steckt hinter…)
Aktuelle Entwicklung: Ritter Sport legt Berufung ein
Ritter Sport akzeptiert die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart nicht und hat nun Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt, wie mehrere Medien berichten, darunter die BILD. Damit setzt das Unternehmen den Rechtsstreit um seine quadratische Form fort. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte den Eingang der Berufung gegenüber dem SWR, wie tagesschau.de berichtet.
Das Unternehmen beruft sich weiterhin auf sein Markenzeichen. Laut LTO.de argumentiert Ritter Sport, dass die quadratische Form eine der bekanntesten Marken Deutschlands und ein zentrales Wiedererkennungsmerkmal sei. Die Form sei eine der bekanntesten Marken Deutschlands und zentrales Wiedererkennungsmerkmal, argumentierte das Unternehmen bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht. (Lesen Sie auch: Jürgen Klopp Real Madrid: zu ? Gerüchte…)
Positionen im Streit
Ritter Sport sieht eine klare Verwechslungsgefahr zwischen Schokolade und Müsliriegeln, da beide Produkte von derselben Zielgruppe konsumiert würden. Das Unternehmen argumentiert, dass die quadratische Form des Haferriegels das zentrale Wiedererkennungsmerkmal der Marke Ritter Sport untergrabe.
Das Landgericht Stuttgart teilte diese Auffassung nicht. Der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer erklärte bei der Urteilsverkündung, dass keine Markenrechtsverletzung vorliege. Das Gericht sah in der Gesamtschau keine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 des Markengesetzes. (Lesen Sie auch: Love Week Thermomix: Vorwerk lockt mit Rabatten)
Was bedeutet das für Ritter Sport und den Wettbewerb?
Der Ausgang des Rechtsstreits ist von großer Bedeutung für Ritter Sport. Sollte das Oberlandesgericht Stuttgart die Auffassung des Landgerichts bestätigen, könnte dies die Tür für weitere Produkte in quadratischer Form öffnen. Dies würde den Wettbewerb für Ritter Sport verschärfen und das Alleinstellungsmerkmal der Marke schwächen. Ein Sieg vor Gericht würde hingegen die Markenrechte von Ritter Sport stärken und Wettbewerber davon abhalten, ähnliche Verpackungsformen zu verwenden.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts wird zeigen, wie stark der Markenschutz für bekannte Formen tatsächlich ist. Der Fall könnte Signalwirkung für andere Unternehmen haben, die ihre Markenrechte ebenfalls durchsetzen wollen. Die Deutsche Patent- und Markenamt bietet weiterführende Informationen zum Thema Markenschutz.Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest. Sollte Ritter Sport auch vor dem Oberlandesgericht unterliegen, bliebe dem Unternehmen noch die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Der Rechtsstreit um die quadratische Form von Ritter Sport dürfte also noch einige Zeit andauern. (Lesen Sie auch: Thierry Burkart: Schweizer Ständerat liebt Ex-Fussballerin)

Häufig gestellte Fragen zu ritter sport
Warum klagt Ritter Sport gegen den Haferriegelhersteller?
Ritter Sport sieht in der quadratischen Form des Haferriegels eine Verletzung seiner Markenrechte. Das Unternehmen argumentiert, dass die quadratische Form des Riegels zu Verwechslungen führen könne, da Schokolade und Müsliriegel von derselben Zielgruppe konsumiert würden. Ritter Sport hat die quadratische Verpackung seit 1996 schützen lassen.
Was hat das Landgericht Stuttgart entschieden?
Das Landgericht Stuttgart hat die Klage von Ritter Sport abgewiesen. Der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer erklärte, dass keine Markenrechtsverletzung vorliege. Das Gericht sah in der Gesamtschau keine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten.
Was passiert jetzt im Rechtsstreit zwischen Ritter Sport und dem Haferriegelhersteller?
Ritter Sport hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt. Das bedeutet, dass der Fall nun vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt wird. Das Oberlandesgericht wird prüfen, ob das Landgericht die Rechtslage richtig beurteilt hat.
Seit wann ist die quadratische Form von Ritter Sport geschützt?
Ritter Sport hat die quadratische Form seiner Schokolade bereits im Jahr 1996 markenrechtlich schützen lassen. Das Unternehmen beruft sich seither auf dieses Schutzrecht, um gegen Nachahmer vorzugehen. Die quadratische Form gilt als eines der bekanntesten Markenzeichen Deutschlands.
Welche Argumente führt Ritter Sport für eine Markenrechtsverletzung an?
Ritter Sport argumentiert, dass die quadratische Form des Haferriegels eine Verwechslungsgefahr hervorrufe, da Schokolade und Müsliriegel von derselben Zielgruppe konsumiert würden. Das Unternehmen sieht in der quadratischen Form des Riegels eine unzulässige Nachahmung seines Markenzeichens.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Anleger sollten eigene Recherche betreiben.


