Wusstest du, dass jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland mindestens einmal im Jahr von der Entgeltfortzahlung profitiert? Diese gesetzliche Regelung sichert dein Gehalt, wenn du krankheitsbedingt ausfällst – ein echter Game-Changer für deine finanzielle Planung!
Dein Arbeitgeber muss dir bis zu sechs Wochen lang dein volles Gehalt weiterzahlen, sobald du arbeitsunfähig bist. Kein Stress mit Krediten oder Erspartem – das Gesetz hat deinen Rücken!
Warum ist das wichtig? Weil niemand vorhersehen kann, wann eine Arbeitsunfähigkeit eintritt. Ob Erkältung oder schwerere Erkrankung: Die Höhe deines Einkommens bleibt stabil. So kannst du dich ganz auf deine Genesung konzentrieren.
Hier erfährst du, wie du deine Ansprüche durchsetzt, was bei Sonderfällen gilt und warum dieses Wissen für dich existenziell ist. Los geht’s!
Was ist Entgeltfortzahlung?
Krank sein und trotzdem Geld bekommen? Kein Traum, sondern Gesetz! Diese Regelung sichert dein Einkommen, wenn dich Grippe, Rückenschmerzen oder andere gesundheitliche Probleme arbeitsunfähig machen.
Definition und gesetzliche Grundlage
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist dein finanzieller Schutzschild. Es verpflichtet Arbeitgeber, dir bei unverschuldeter Krankheit weiterhin dein Gehalt zu zahlen. Laut §3 EFZG umfasst dies:
- Dein normales Grundgehalt
- Regelmäßige Zuschläge (z.B. für Schichtarbeit)
- Sogar Überstunden, wenn sie üblich sind
Wichtig: Schönheits-OPs oder riskante Hobbys ohne medizinischen Grund zählen nicht dazu. Der gesetzliche Schutz gilt nur für echte Erkrankungen.
Wie lange wird dein Gehalt gezahlt?
Die Dauer dieser Leistung beträgt maximal 42 Tage (6 Wochen). Die Frist beginnt mit dem ersten Krankheitstag – egal, ob du an diesem Tag eigentlich frei gehabt hättest.
„Tarifverträge können sogar bessere Regelungen vorsehen – lohnt sich zu checken!“
Praxisbeispiel: Anna M. (Bürokauffrau) erhielt vier Wochen lang ihr volles Gehalt inklusive Schichtzulagen, als sie mit Grippe im Bett lag. Dank dieser Regel musste sie keine finanziellen Einbußen fürchten.
Überraschender Fakt: Ein Skiunfall zählt meist als unverschuldet – ein selbstverschuldeter Bungee-Jumping-Unfall dagegen nicht. Die Grenze liegt bei grober Fahrlässigkeit.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Wer hat Recht darauf?

Ein gebrochenes Bein im Skatepark – bedeutet das Lohnausfall? Nicht unbedingt! Selbst bei Freizeitunfällen sichern dir deutsche Gesetze dein Gehalt. Vorausgesetzt, du erfüllst drei einfache Bedingungen.
Voraussetzungen für den Anspruch
Dein Arbeitsverhältnis ist der Schlüssel. Ob befristet oder unbefristet: Sobald du einen Vertrag unterschreibst, gilt der Schutz. Auch Minijobber und Auszubildende sind eingeschlossen.
Wichtig sind diese Punkte:
- Du meldest dich am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber
- Ab dem 4. Tag legst du ein Attest vor (oft früher in Tarifverträgen)
- Die Arbeitsunfähigkeit besteht unverschuldet
„Selbst in der Probezeit muss der Chef zahlen – das EFZG macht hier keine Unterschiede.“
Ausnahmen und Sonderfälle
Vorsicht bei Verschulden: Bei Alkohol am Arbeitsplatz oder mutwilligen Risiken (z.B. Basejumping) kann die Zahlung entfallen. Anders bei Marios Skateboard-Unfall – hier erhielt er trotz gebrochenem Knöchel sein Gehalt.
In der Probezeit gelten dieselben Regeln. Ein häufiger Irrglaube: Neue Beschäftigten hätten keinen Schutz. Falsch! Der Anspruch beginnt mit dem ersten Arbeitstag.
Besonderheiten für Auszubildende und Minijobber
Azubis erhalten ihr Gehalt sogar bei Berufsschulzeiten weiter – vorausgesetzt, die Schule ist verpflichtend. Für Minijobber gilt: Bei korrekter Meldung an die Sozialversicherung steht dir der volle Schutz zu.
Praxis-Tipp: Als Minijobber solltest du deine Arbeitsstunden dokumentieren. So kannst du im Krankheitsfall leicht nachweisen, wie viel dir zusteht.
Berechnung der Entgeltfortzahlung
Wie viel Geld steht dir wirklich zu, wenn du krankgeschrieben bist? Die Berechnung deines Arbeitsentgelts folgt klaren Regeln – wir zeigen dir, wie du jeden Cent nachvollziehen kannst.
Was gehört zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt?
Dein Chef muss dir nicht nur das Grundgehalt weiterzahlen. Zum Arbeitsentgelt gehören:
- Dein reguläres Bruttogehalt
- Feste Zuschläge (z.B. für Nachtarbeit)
- Regelmäßige Sonderzahlungen
Achtung: Einmalige Boni oder Überstunden, die nicht vertraglich festgelegt sind, werden nicht berücksichtigt.
Berechnung bei Monatsgehalt vs. Stundenlohn
Bei festem Monatsgehalt gilt diese Formel:
(Monatsbrutto × Krankheitstage) ÷ Arbeitstage im Monat
Für Stundenlohn rechnest du:
Ausfallstunden × vereinbarter Stundenlohn
Beispiel: Bei 3.000€ Brutto und 20 Arbeitstagen erhältst du für 5 Krankheitstage 750€ (3.000 × 5 ÷ 20).
Zuschläge und Sonderzahlungen
Nacht- oder Feiertagszuschläge werden voll angerechnet, wenn sie regelmäßig vorkommen. Praxis-Tipp: Halte Schichtpläne gut dokumentiert – das erleichtert den Nachweis.
Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld zählen nur, wenn sie im laufenden Monat fällig werden. Sonst hast du hierauf keinen Anspruch.
Beispiel aus der Praxis
Stell dir vor, du verdienst 16€/h und fällst 80 Stunden aus:
- Stundenlohn: 16€ × 80 = 1.280€ Brutto
- Plus Nachtschicht-Zuschlag (25%): +320€
- Gesamtanspruch: 1.600€
So siehst du: Die Zuschläge machen oft einen spürbaren Unterschied. Jetzt kennst du die Spielregeln für deine Berechnung!
Besondere Regelungen und Hilfen

Für Kleinbetriebe und Angestellte gibt es oft unbekannte Zusatzregelungen – Zeit, sie kennenzulernen! Neben den gesetzlichen Mindestansprüchen existieren spezielle Hilfen, die deine finanzielle Sicherheit stärken.
Entlastung durch die U1-Umlage
Kleine Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern können bis zu 80% ihrer Lohnkosten erstattet bekommen. Die U1-Umlage gleicht die Belastung durch krankheitsbedingte Ausfälle aus.
Beispiel: Die Tischlerei Meier sparte 1.200€, als ein Mitarbeiter sechs Wochen fehlte. Der Antrag bei der Krankenversicherung muss innerhalb von sechs Wochen gestellt werden.
Mehr Leistung durch Tarifverträge
Im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) gibt es oft bessere Regelungen. Manche Tarifverträge sehen längere Zahlungen oder höhere Zuschüsse vor.
„Im TVöD erhalten Beschäftigte teilweise 100% Gehaltfortzahlung über die sechs Wochen hinaus.“
Was passiert nach 6 Wochen?
Ab der 7. Woche springt die Krankenkasse ein. Das Krankengeld beträgt 70% deines Bruttolohns, maximal jedoch 90% des Nettoeinkommens.
Wichtig: Informiere dich rechtzeitig über die Antragsmodalitäten. So vermeidest du finanzielle Lücken im Übergang.
Fazit
Deine Rechte als Arbeitnehmer sind stärker, als du denkst – jetzt kennst du sie! Hier die wichtigsten Erkenntnisse:
1. Bei Krankheit zahlt dein Chef bis zu 6 Wochen weiter.
2. Auch in der Probezeit oder als Minijobber hast du Anspruch.
3. Zuschläge und Sonderzahlungen sind inklusive.
4. Kleinbetriebe können sich über die U1-Umlage entlasten.
5. Nach 6 Wochen springt die Krankenkasse ein.
Praktischer Tipp: Dokumentiere Schichtpläne und Gehaltsbestandteile. So kannst du im Krankheitsfall alles nachweisen.
2024 plant die Regierung Änderungen – wir halten dich auf dem Laufenden. Eine Rechtsschutzversicherung schützt dich zusätzlich bei Streitfällen.
Prüfe jetzt deine Verträge und Tarifregelungen. Sicherheit gibt’s nicht von allein – aber mit diesem Wissen bist du vorbereitet!

