Während das Paar sich auf Nachwuchs freut, droht Frau Latifi eine Haftstrafe. Die Schwangerschaft der TV-Persönlichkeit überschattet nun ein Gerichtsverfahren – eine bizarre Zuspitzung.
Bekannt wurde die 32-Jährige durch die Show „Kampf der Realitystars“. Doch statt neuer Drehs steht Anita Latifi wegen Computerbetrugs vor Gericht. Vorwurf: Sie buchte einen Urlaub über 3.374 € mit fremden Kontodaten.
Die Verteidigung behauptet eine überraschende Wende: Ihre Mandantin sei selbst betrogen worden. Ein Déjà-vu? 2018 ermittelte die Staatsanwaltschaft bereits wegen Erpressung gegen sie.
Anita Latifi Betrugsprozess: Die Vorwürfe im Detail
Ein Urlaub auf Kreta wird zum Auslöser eines Gerichtsverfahrens. Im August 2022 buchte die TV-Persönlichkeit eine Reise über die TUI-Website – mit fremden Bankdaten. Die Summe von 3.374 € wurde vom Konto eines Mannes aus Krefeld abgebucht.
Urlaubsbuchung mit fremden Bankdaten
Die Buchung erfolgte mit vollständigen Kontodaten, inklusive Anschrift des Geschädigten. Woher die Daten stammen, bleibt unklar. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt wegen Computerbetrugs nach § 263a StGB.
Anzeige durch das Opfer und Ermittlungen
Der betroffene Mann bemerkte die unautorisierte Abbuchung und erstattete Anzeige. TUI leitete den Fall an ein Inkassobüro weiter. „Die technischen Spuren deuten auf eine gezielte Nutzung der Daten hin“, heißt es aus Ermittlerkreisen.
Bislang ungelöst: Wie die Bankdaten in Umlauf gerieten. Der Vorwurf wiegt schwer – doch die Verteidigung sieht ihre Mandantin als Opfer.
„Nicht Täter, sondern Opfer“: Anita Latifis überraschende Verteidigung
Ein vermeintliches Urlaubsschnäppchen entpuppt sich als Falle – die Details sind verblüffend. Die Angeklagte sieht sich nicht als Täter, sondern als Opfer eines ausgeklügelten Betrugs. Ihre Verteidigung legt Beweise vor, die eine neue Spur eröffnen.
Last-Minute-Buchung über Instagram: Ein vermeintliches Schnäppchen
Die Reise wurde über einen seriös wirkenden Instagram-Account gebucht. Der unbekannte Vermittler bot angeblich exklusive Deals an. „Alles schien legitim – sogar eine Zahlungsbestätigung und Zugang zum TUI-Portal wurden übermittelt“, so ein Insider.
Doch die Daten stammten von einem fremden Konto. Der Drahtzieher verschwand spurlos, nachdem die Buchung getätigt war. „Ein klassischer Hit-and-Run-Fall“, analysiert Strafverteidiger Philippos Botsaris.
Der unbekannte Vermittler und die gestohlenen Kontodaten
Wer hinter dem Account steckt, bleibt rätselhaft. Ermittler vermuten ein professionelles Netzwerk. Der Vermittler nutzte gestohlene Bankdaten – eine Masche, die im Digitalzeitalter immer häufiger vorkommt.
„Meine Mandantin hatte keine Ahnung, dass die Daten illegal waren. Sie wurde gezielt getäuscht.“
Kritiker fragen: War die Buchung naiv oder Teil eines Plans? Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf die Spur des Unbekannten.
Juristische Konsequenzen und Latifis Vergangenheit
Nicht zum ersten Mal steht die TV-Persönlichkeit vor Gericht. Während der Prozess in Wuppertal läuft, drohen bis zu fünf Jahre Haft – doch die Vorgeschichte wirft Fragen auf.
Drohende Strafe: Bis zu fünf Jahre Haft
Bei einer Verurteilung nach § 263 StGB sind bis zu fünf Jahren Haft möglich. Experten sehen jedoch mildernde Umstände:
- Die aktuelle Schwangerschaft könnte strafmindernd wirken.
- Falls Unwissenheit nachgewiesen wird, reduziert sich das Strafmaß.
„Die Beweislage ist komplex. Entscheidend wird sein, ob Vorsatz nachgewiesen werden kann.“
Vergleich mit früherem Erpressungsverfahren
2018 wurde ein ähnlicher Fall eingestellt – damals ging es um Erpressung. Die Angeklagte leistete 70 Sozialstunden. Kritiker sehen Parallelen:
- Beide Verfahren drehten sich um finanzielle Vorteile.
- Die Anklage wirft erneut mangelnde Transparenz vor.
Der Ehemann Fabrice ist diesmal nicht angeklagt, aber als Zeuge geladen. Die Frage bleibt: Handelt es sich um einen Wiederholungstäter – oder um Pech?
Fazit: Ein Prozess mit offenem Ausgang
Der Fall bleibt komplex – die Beweislage wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass die Angeklagte aktiv handelte. Ihre Verteidigung betont dagegen die Opferrolle.
Vergleichbare Promi-Fälle endeten oft mit Deals oder Freispruch. Doch hier könnte die Zeit arbeiten: Die Hauptverhandlung ist erst für Juli 2025 angesetzt. Bis dahin prüfen Experten technische Spuren.
Ein Urteil hätte weitreichende Folgen. Für die Realitystars-Karriere wäre eine Verurteilung ein Rückschlag. Der Geschädigte könnte zivilrechtlich Schadenersatz fordern.
Fest steht: Der Kampf um Glaubwürdigkeit ist entscheidend. Das Gericht steht vor einer schwierigen Aufgabe.