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Bünde (NRW) – Ein 39-jähriger ehemaliger Krankenhausmitarbeiter steht unter dem Verdacht, sexuelle Handlungen an zwei Leichnamen in der Prosektur des Lukas-Krankenhauses vorgenommen zu haben. Die Polizei durchsuchte seine Wohnung und entnahm eine DNA-Probe.
Das Wichtigste in Kürze
- Tatort: Prosektur des Lukas-Krankenhauses in Bünde (Kreis Herford).
- Verdächtiger: 39-jähriger ehemaliger Hilfsmitarbeiter aus dem Kreis Herford.
- Vorwurf: Störung der Totenruhe in zwei Fällen – eine Frau und ein Mann betroffen.
- Tatzeiten: 17. Juni 2025 und 30. Dezember 2025.
- Ermittlungen: Wohnungsdurchsuchung am 21. Januar 2026, DNA-Probe entnommen.
Es sind schwerwiegende Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft Bielefeld und die Kreispolizeibehörde Herford am Freitag öffentlich machten: Ein 39-Jähriger aus dem Kreis Herford soll sich in der Prosektur des Bünder Lukas-Krankenhauses an zwei Verstorbenen vergangen haben.
Die Prosektur ist der Bereich eines Krankenhauses, in dem verstorbene Patienten vorübergehend aufbewahrt werden, bevor sie von Bestattungsunternehmen abgeholt werden.
Spurenbild deutet auf sexuelle Handlungen hin
Der Beschuldigte war laut Polizeiangaben bis Ende Juni 2025 als Hilfskraft im Krankenhaus Bünde tätig. Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem Reinigungsarbeiten in der Prosektur – er hatte also Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen die Verstorbenen aufbewahrt wurden.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann sich an zwei Tagen – dem 17. Juni 2025 und dem 30. Dezember 2025 – in der Prosektur aufhielt und dort die Totenruhe zum Nachteil einer verstorbenen Frau und eines verstorbenen Mannes störte.
Wie die Polizei mitteilte, hätten die Auffindesituation der Leichname und das Spurenbild vor Ort konkrete Hinweise auf mögliche sexuelle Handlungen ergeben. Diese Hinweise sind nun Gegenstand weiterer forensischer Untersuchungen.
Wohnungsdurchsuchung und DNA-Probe
Am Mittwoch, dem 21. Januar 2026, durchsuchten Ermittler die Wohnung des Verdächtigen. Bei der Durchsuchung wurden Datenträger und Spurenmaterial sichergestellt. Außerdem wurde dem 39-Jährigen eine Speichelprobe für einen DNA-Vergleich entnommen.
Die bei der Durchsuchung sichergestellten Beweismittel werden derzeit ausgewertet. Ein Haftbefehl wurde nach aktuellem Kenntnisstand nicht erlassen.
Krankenhaus erstattete Anzeige
Bereits Mitte Januar hatte der Krankenhausverbund Herford-Bünde Anzeige erstattet, nachdem in zwei Fällen der Verdacht aufgekommen war, dass sich Unbekannte Zugang zur Leichenhalle verschafft und dort die Totenruhe gestört haben könnten.
Weder das Krankenhaus noch die Ermittlungsbehörden äußerten sich zu der Frage, wie der Verdacht ursprünglich entstanden war oder ob der Beschuldigte auch nach seinem Ausscheiden Ende Juni 2025 noch Zugang zu den Räumlichkeiten hatte – was angesichts des zweiten mutmaßlichen Vorfalls im Dezember 2025 relevant wäre.
Störung der Totenruhe: Das sagt das Gesetz
Der Verdächtige wird wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe in zwei Fällen ermittelt. Dieser Straftatbestand ist in § 168 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
§ 168 StGB – Störung der Totenruhe
Wer unbefugt den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen aus dem Gewahrsam des Berechtigten wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sexuelle Handlungen an Leichen fallen unter den Begriff „beschimpfender Unfug“ und werden als Störung der Totenruhe strafrechtlich verfolgt. Die Weltgesundheitsorganisation klassifiziert die sexuelle Präferenz für Leichen (Nekrophilie) als Paraphilie – eine Störung der sexuellen Präferenz.
Ähnliche Fälle sorgen für Entsetzen
Fälle von Nekrophilie sind statistisch sehr selten, sorgen aber regelmäßig für öffentliches Entsetzen. Ein besonders schwerwiegender Fall wurde 2023 aus England bekannt: Ein ehemaliger Krankenhaushandwerker hatte sich über einen Zeitraum von 15 Jahren an mehr als 100 Leichen vergangen – darunter Frauen und Mädchen zwischen 9 und 100 Jahren.
In Deutschland sind vergleichbare Fälle deutlich seltener dokumentiert. Die Dunkelziffer wird jedoch als hoch eingeschätzt, da die Taten oft unentdeckt bleiben.
Die Ermittlungen im aktuellen Fall dauern an. Staatsanwaltschaft und Polizei bitten um Verständnis, dass zum Schutz der laufenden Ermittlungen keine weiteren Details genannt werden können.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Prosektur?
Eine Prosektur ist der Bereich eines Krankenhauses, in dem verstorbene Patienten vorübergehend aufbewahrt werden, bis sie von Bestattungsunternehmen abgeholt werden. Der Begriff leitet sich aus dem Lateinischen ab (pro „vor“ und secare „schneiden“).
Was ist Störung der Totenruhe?
Störung der Totenruhe (§ 168 StGB) ist eine Straftat, die das unbefugte Wegnehmen von Leichenteilen oder das Verüben von „beschimpfendem Unfug“ an Verstorbenen unter Strafe stellt. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Was ist Nekrophilie?
Nekrophilie bezeichnet eine sexuelle Präferenz, die auf Leichen gerichtet ist. Die Weltgesundheitsorganisation klassifiziert sie als Paraphilie, also als Störung der sexuellen Präferenz. Die Ausübung ist in Deutschland als Störung der Totenruhe strafbar.
Welche Strafe droht bei sexuellen Handlungen an Leichen?
Sexuelle Handlungen an Leichen werden als Störung der Totenruhe nach § 168 StGB bestraft. Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen können weitere Straftatbestände hinzukommen.
Wo liegt Bünde?
Bünde ist eine Stadt im Kreis Herford in Nordrhein-Westfalen. Sie liegt in der Region Ostwestfalen-Lippe, etwa 25 Kilometer nordöstlich von Bielefeld.

