Alfons Schuhbeck Krankheit: führt zur Haftverschiebung
Alfons Schuhbeck, der wegen Betrugs und anderer Delikte zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, muss aufgrund seines Gesundheitszustandes vorerst nicht ins Gefängnis zurückkehren. Ein Gutachten hat seine Haftunfähigkeit bestätigt, was zur Verschiebung der Haft bis mindestens 4. September 2026 führte.
