Lohnfortzahlung Krankheitsfall 2026: Rechte, Dauer & Berechnung

📖 Lesezeit: 8 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 2. Januar 2026

Lohnfortzahlung Krankheitsfall – wer krank wird, hat Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sichert Arbeitnehmern in Deutschland bis zu sechs Wochen volle Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Doch welche Regeln gelten genau? Was passiert bei längerer Krankheit? Und warum sorgt die aktuelle Karenztag-Debatte für Aufregung? Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Ihren Rechten im Jahr 2026.

⚖️ Das Wichtigste in Kürze: Arbeitnehmer erhalten bei Krankheit bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) volles Gehalt vom Arbeitgeber. Voraussetzung: 4 Wochen Betriebszugehörigkeit und kein Eigenverschulden. Nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Die aktuelle Karenztag-Debatte könnte das System verändern.

Was ist Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – offiziell Entgeltfortzahlung genannt – ist ein gesetzlich verankertes Recht für Arbeitnehmer in Deutschland. Geregelt wird sie im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Das Prinzip ist einfach: Wer unverschuldet erkrankt und arbeitsunfähig ist, erhält weiterhin sein volles Gehalt vom Arbeitgeber.

Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob sie Vollzeit, Teilzeit, als Minijobber oder als Auszubildender beschäftigt sind. Die Entgeltfortzahlung beträgt 100 Prozent des regulären Arbeitsentgelts und wird für maximal sechs Wochen pro Krankheitsfall gezahlt.

Wie lange bekommt man Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für 6 Wochen – das entspricht 42 fortlaufenden Kalendertagen. Dabei werden alle Tage gezählt, also auch Wochenenden und Feiertage.

ZeitraumZahlung durchHöhe
Tag 1 – 42Arbeitgeber100 % Gehalt
Ab Tag 43Krankenkasseca. 70 % brutto / max. 90 % netto
MaximalKrankenkasse78 Wochen innerhalb von 3 Jahren

💡 Wichtig: Die 6-Wochen-Frist beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit, zählt dieser Tag noch nicht mit – die Frist beginnt erst am Folgetag.

Welche Voraussetzungen gelten für die Lohnfortzahlung?

Damit Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

VoraussetzungDetails
Wartezeit erfülltMindestens 4 Wochen ununterbrochene Beschäftigung
ArbeitsunfähigkeitDurch Krankheit an der Arbeitsleistung gehindert
Kein VerschuldenKrankheit darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt sein
MeldepflichtUnverzügliche Information des Arbeitgebers
NachweisAU-Bescheinigung spätestens am 4. Kalendertag (eAU seit 2023)

Die 4-Wochen-Wartezeit: Was gilt in der Probezeit?

Ein häufiges Missverständnis: Auch in der Probezeit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung – allerdings erst nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit. Wer in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses erkrankt, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

In diesem Fall springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer ist gesetzlich krankenversichert. Die Wartezeit gilt unabhängig von der Probezeit und bezieht sich ausschließlich auf die ersten vier Wochen der Beschäftigung.

Die 6-Monats-Regel und 12-Monats-Regel erklärt

Bei wiederholter Erkrankung wegen derselben Krankheit gelten besondere Regeln. Diese sogenannten Fortsetzungserkrankungen sind im § 3 Abs. 1 EFZG geregelt:

SituationAnspruch auf neue 6 Wochen?
Andere Krankheit✅ Ja – neuer 6-Wochen-Anspruch
Gleiche Krankheit, > 6 Monate Pause✅ Ja – neuer 6-Wochen-Anspruch
Gleiche Krankheit, > 12 Monate seit Beginn✅ Ja – neuer 6-Wochen-Anspruch
Gleiche Krankheit, < 6 Monate Pause❌ Nein – Tage werden zusammengerechnet

Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist wegen eines Bandscheibenvorfalls vom 1. März bis 15. April (46 Tage) krankgeschrieben. Er erhält für 42 Tage Lohnfortzahlung, danach Krankengeld. Erkrankt er wegen desselben Leidens am 1. August erneut (weniger als 6 Monate später), hat er keinen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Liegt der erneute Ausfall jedoch nach dem 15. September, beginnt ein neuer 6-Wochen-Zeitraum.

Wie wird die Lohnfortzahlung berechnet?

Für die Berechnung der Entgeltfortzahlung gilt das sogenannte Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält das Arbeitsentgelt, das er ohne die Arbeitsunfähigkeit verdient hätte. Das umfasst:

  • Grundgehalt bzw. Stundenlohn
  • Regelmäßige Zulagen und Zuschläge
  • Sonn- und Feiertagszuschläge (wenn diese regelmäßig anfallen)
  • Überstundenvergütung (bei regelmäßiger Leistung)

Nicht berücksichtigt werden einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder leistungsabhängige Boni. Die Entgeltfortzahlung wird nur für die Tage gezahlt, an denen der Arbeitnehmer tatsächlich hätte arbeiten müssen.

Was passiert nach 6 Wochen Krankheit?

Nach Ablauf der 6 Wochen endet die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Die Höhe beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts.

Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt. Wichtig: Die Arbeitsunfähigkeit muss spätestens eine Woche nach Beginn der Krankenkasse gemeldet werden, um Lücken zu vermeiden.

📋 Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Nach TVöD und TV-L erhalten Beschäftigte nach den 6 Wochen Entgeltfortzahlung einen Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber. Dieser stockt das Krankengeld auf die Höhe des Nettoentgelts auf – je nach Betriebszugehörigkeit für bis zu 39 Wochen.

Karenztag-Debatte 2026: Was könnte sich ändern?

Aktuell sorgt die Diskussion um einen möglichen Karenztag für Aufregung. Ein Karenztag würde bedeuten, dass Arbeitnehmer am ersten Krankheitstag keine Lohnfortzahlung erhalten. Die Debatte wurde Anfang 2025 durch Allianz-Chef Oliver Bäte neu entfacht.

Pro KarenztagContra Karenztag
Reduzierung von FehlzeitenBelastung für Geringverdiener
Kostensenkung für ArbeitgeberKranke gehen trotzdem zur Arbeit
Anpassung an EU-StandardsAnsteckungsgefahr für Kollegen
Bekämpfung von „Blaumachen“Verschleppung von Krankheiten

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnt den Vorschlag ab. Er betonte, dass die Deutschen „keine Drückeberger und Faulenzer“ seien und ein Karenztag besonders Menschen mit niedrigen Einkommen treffen würde. Auch die Bundesärztekammer sieht die Ursachen für hohe Krankenstände nicht im System der Lohnfortzahlung, sondern in mangelnder Prävention.

Wann besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung?

In bestimmten Situationen haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung:

  • Verschuldete Krankheit: Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Arbeitsunfähigkeit (z.B. Alkoholunfall)
  • Wartezeit nicht erfüllt: Krankheit in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung
  • Elternzeit: Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis
  • Unbezahlter Urlaub: Kein Anspruch während unbezahlter Freistellung
  • Nach Vertragsende: Außer bei krankheitsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber

Sonderfall Quarantäne: Wer gesund ist, aber unter Quarantäne gestellt wird, erhält keine Lohnfortzahlung nach dem EFZG. Stattdessen greift das Infektionsschutzgesetz mit einer Entschädigung durch die Behörden.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arbeitnehmer verpflichtend. Der Arzt übermittelt die AU-Daten direkt an die Krankenkasse, die sie wiederum dem Arbeitgeber zum Abruf bereitstellt.

Arbeitnehmer müssen weiterhin:

  • Den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren
  • Die voraussichtliche Dauer mitteilen
  • Spätestens am 4. Kalendertag einen Arzt aufsuchen (sofern der Arbeitgeber nichts anderes verlangt)

Lohnfortzahlung für Minijobber und Teilzeitkräfte

Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und Teilzeitkräfte haben vollen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Höhe richtet sich nach dem regulären Verdienst. Bei schwankendem Einkommen wird ein Durchschnitt der letzten drei Monate herangezogen.

Arbeitgeber von Minijobbern können sich einen Teil der Lohnfortzahlungskosten über das U1-Umlageverfahren von der Minijob-Zentrale erstatten lassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?
Der Arbeitgeber zahlt bei Krankheit bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) das volle Gehalt weiter. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen besteht und die Krankheit nicht selbst verschuldet wurde. Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Bekomme ich bei jeder neuen Krankheit wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung?
Ja, bei einer anderen Erkrankung beginnt der 6-Wochen-Anspruch neu. Bei derselben Krankheit gilt: Liegen mehr als 6 Monate zwischen den Ausfällen oder sind seit Beginn der ersten Erkrankung 12 Monate vergangen, entsteht ebenfalls ein neuer Anspruch.
Habe ich in der Probezeit Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ja, aber erst nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit. Die 4-Wochen-Wartezeit gilt unabhängig von der Probezeit. Wer in den ersten 4 Wochen erkrankt, erhält stattdessen Krankengeld von der Krankenkasse.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld?
Die Lohnfortzahlung wird vom Arbeitgeber gezahlt (100 % des Gehalts für 6 Wochen). Das Krankengeld kommt von der Krankenkasse (ca. 70 % brutto, max. 90 % netto) und wird ab dem 43. Krankheitstag für maximal 78 Wochen gezahlt.
Wann muss ich die Krankmeldung beim Arbeitgeber einreichen?
Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren – am besten vor Arbeitsbeginn. Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am 4. Kalendertag vorliegen. Seit 2023 erfolgt die Übermittlung elektronisch (eAU).
Haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ja, auch Minijobber (450-Euro-Jobs bzw. 538-Euro-Jobs) haben vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die gleichen Regeln wie für Vollzeitbeschäftigte gelten: 6 Wochen voller Lohn nach 4 Wochen Wartezeit.
Was ist ein Karenztag und gibt es ihn in Deutschland?
Ein Karenztag ist ein Tag ohne Lohnfortzahlung am Beginn einer Krankheit. In Deutschland gibt es aktuell keinen Karenztag – die Lohnfortzahlung beginnt ab dem ersten Krankheitstag. In einigen EU-Ländern wie Schweden oder Großbritannien existieren solche Regelungen.

Fazit: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sichert Arbeitnehmer ab

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiger Baustein der sozialen Absicherung in Deutschland. Arbeitnehmer erhalten bis zu 6 Wochen ihr volles Gehalt, wenn sie unverschuldet erkranken. Danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Die Regelungen zu Fortsetzungserkrankungen mit der 6-Monats- und 12-Monats-Frist können komplex sein – im Zweifel lohnt sich eine Beratung. Die aktuelle Debatte um Karenztage zeigt, dass das System nicht unumstritten ist, eine kurzfristige Änderung ist jedoch nicht zu erwarten.

Über den Autor

Redaktion News-7 | Recht & Arbeit

Die Redaktion von news-7.de informiert über aktuelle Themen aus Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Verbraucherrecht. Stand: 2. Januar 2026.

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