AFD Urteil: Weg zum Verbot der Partei Erschwert

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Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die AfD nicht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet werden darf, was ein Verbotsverfahren gegen die Partei erheblich erschwert. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz und die politische Auseinandersetzung mit der AfD.