Abschaffung Eigenmietwert: vor dem aus: Was
Die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz, voraussichtlich ab 2028, bedeutet, dass Eigentümer ihr selbstgenutztes Wohneigentum nicht mehr als fiktives Einkommen versteuern müssen. Im Gegenzug entfallen jedoch Steuerabzüge für Sanierungen und Schuldzinsen auf Bundesebene. Es lohnt sich, Sanierungen vorzuziehen, um noch von den Steuerabzügen zu profitieren.
