Abschaffung Eigenmietwert: vor dem aus: Was

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Die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz, voraussichtlich ab 2028, bedeutet, dass Eigentümer ihr selbstgenutztes Wohneigentum nicht mehr als fiktives Einkommen versteuern müssen. Im Gegenzug entfallen jedoch Steuerabzüge für Sanierungen und Schuldzinsen auf Bundesebene. Es lohnt sich, Sanierungen vorzuziehen, um noch von den Steuerabzügen zu profitieren.

Eigenmietwert Abschaffung: Was Bedeutet das für Eigentümer?

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Die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz ist beschlossene Sache! Aber was bedeutet die Abschaffung des Eigenmietwerts konkret für Hauseigentümer, Stockwerkeigentümer und all jene, die es noch werden wollen? Wer profitiert, wer verliert, und wie wirkt sich das auf die Amortisation der Hypothek aus? Nach jahrelanger Debatte hat das Volk entschieden: Das System der Besteuerung