Abschaffung Eigenmietwert: vor dem aus: Was

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Die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz, voraussichtlich ab 2028, bedeutet, dass Eigentümer ihr selbstgenutztes Wohneigentum nicht mehr als fiktives Einkommen versteuern müssen. Im Gegenzug entfallen jedoch Steuerabzüge für Sanierungen und Schuldzinsen auf Bundesebene. Es lohnt sich, Sanierungen vorzuziehen, um noch von den Steuerabzügen zu profitieren.

Eigenmietwert Aufschub: Bergkantone Fordern Zeit bis 2030

ohne chemie

Der Eigenmietwert Aufschub ist für einige Kantone, insbesondere Bergkantone, ein notwendiger Schritt, um die finanziellen Auswirkungen der Abschaffung des Eigenmietwertes abzufedern. Sie fordern mehr Zeit, um die Steuerausfälle zu kompensieren und alternative Steuerquellen zu erschließen, idealerweise bis 2030.