Grasser-Konkurs: Wie „Peschorn“ das Verfahren beeinflusst

pleine lune mai 2026

Der Begriff „peschorn“ taucht im Zusammenhang mit dem Privatkonkurs von Karl-Heinz Grasser auf, da Gläubiger und Öffentlichkeit Einblick in seine finanzielle Situation und Vermögenswerte erhalten möchten. Es geht um die Frage, welche Mittel zur Deckung der Schulden von rund 35,7 Millionen Euro herangezogen werden können.

Grasser-Konkurs: Schulden von Karl-Heinz auf 23,1 Millionen

die toten hosen

Im Privatkonkurs des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser wurden am Bezirksgericht Kitzbühel Schulden in Höhe von 23,1 Millionen Euro anerkannt. Hauptgläubiger ist die Republik Österreich, die Schadenersatz aus dem BUWOG-Verfahren sowie Steuerschulden geltend macht. Grasser bietet seinen Gläubigern eine Quote von drei Prozent an.