Der EU-Asylpakt, der am 12. Juni in Kraft tritt, soll die EU-Migrationspolitik vereinheitlichen. Er mischt sie aber auch gründlich auf. „Asylwerber“ etwa gibt es dann nicht mehr, sondern „Antragsteller“. Hier einige Begriffsbestimmungen
Quelle: sachen-migration-kleines-woerterbuch-des-eu-asylpakts?ref=rss“ target=“_blank“ rel=“nofollow“>Der Standard

