ORF-Gebührenbefreiung: Wer profitiert von den neuen Regeln?

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Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Österreich neue, großzügigere Regeln für die Befreiung von der ORF-Gebühr. Besonders profitieren einkommensschwache Personen wie Lehrlinge oder Kleinrentner, da die Berechnungsgrundlage vereinfacht wurde und Mietkosten nicht mehr detailliert nachgewiesen werden müssen.

Rückerstattung Orf Beitrag: – zurückfordern: Wer jetzt Geld

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Personen, die an ihrem Firmenstandort wohnen und sowohl für ihren privaten Wohnsitz als auch für ihr Unternehmen ORF-Beiträge zahlen, können eine Rückerstattung beantragen. Dies ist möglich, da seit 1. Jänner 2024 für den privaten Wohnsitz keine separate Gebühr anfällt, wenn bereits für den Firmensitz ein Beitrag entrichtet wird.