Man sitzt da und hört das Urteil, fast unglaublich, was aus einem Milliardär geworden ist. René Benko, einst gefeierter Immobilienkönig, jetzt verurteilt zu zwei Jahren Haft. Das Gerichtssaal war voll, die Spannung spürbar, als Richterin Wegscheider das Wort ergriff.
Am Landesgericht Innsbruck herrschte angespannte Stille. Der einstige Tycoon zeigte kaum Emotionen. Seine Familie war anwesend, blieb aber stumm.
Urteilsart: betrügerischer Bankrott
Haftdauer: 2 Jahre
Key Points: Verurteilung wegen 300.000 € Schenkung, Freispruch bei Mietvorauszahlung, keine Bewährung
Richterin Andrea Wegscheider verkündete die Entscheidung. Die mediale Aufmerksamkeit war enorm, besonders in Deutschland. Dies ist erst der Anfang weiterer Verfahren.
Sein Verteidiger Norbert Wess bezeichnet ihn als „Kämpfer“. Eine Berufung scheint wahrscheinlich. Die Geschichte dieses Falls ist noch nicht zu Ende.
Das Urteil: Zwei Jahre Haft für betrügerischen Bankrott
Die Urteilsbegründung lieferte tiefe Einblicke in die finanziellen Machenschaften. Richterin Andrea Wegscheider erläuterte jeden Anklagepunkt detailliert. Ihre Ausführungen zeigten ein klares Bild der Vorgänge.
Die 300.000-Euro-Schenkung an die Mutter
Ein zentraler Verurteilungspunkt betraf eine Geldübertragung. Über die Laura Privatstiftung flossen 300.000 Euro an die Mutter. Dies geschah im Herbst 2023 während akuter finanzieller Schwierigkeiten.
Die Richterin wertete dies als Versuch, Vermögen zu verschleiern. Die Rücküberweisung erfolgte ohne rechtliche Grundlage. Gläubiger konnten so nicht auf diese Mittel zugreifen.
Freispruch bei der Mietvorauszahlung für die Villa
Anders entschied das Gericht bei den Mietzahlungen. 360.000 Euro Vorauszahlung für die Innsbrucker Villa blieben straffrei. Das Objekt erwies sich als renovierungsbedürftig aber bewohnbar.
Ehefrau Nathalie und die Kinder lebten dort. Die Zahlung erschien verhältnismäßig für den Familienwohnsitz. Dieser Punkt führte daher zum Freispruch.
Bewährung ausgeschlossen – Benko bleibt in Haft
Eine Bewährung lehnte die Richterin entschieden ab. Der Schaden von 300.000 Euro war zu gravierend. Generalpräventive Gründe sprachen für eine sofortige Inhaftierung.
Die Untersuchungshaft seit Januar wird angerechnet. Zeugenaussagen und Dokumente belegten die aktive Rolle in den Transaktionen. Das Urteil signalisiert Strafbarkeit und dient als Grundlage für weitere Verfahren.
| Verurteilungspunkt | Betrag | Entscheidung | Begründung |
|---|---|---|---|
| Schenkung an Mutter | 300.000 € | Schuldig | Verschleierung von Vermögenswerten |
| Mietvorauszahlung Villa | 360.000 € | Freispruch | Verhältnismäßige Wohnkosten |
| Bewährungsantrag | – | Abgelehnt | Hoher Schaden und Abschreckung |
Der Prozessverlauf und die Beweislage
![]()
Sechs Zeugenaussagen während des Prozesses legten die Machtverhältnisse innerhalb des Unternehmensgeflechts offen. Die zweitägige Verhandlung am Landesgericht Innsbruck entwickelte sich zu einer detaillierten Untersuchung der Entscheidungsstrukturen.
Zeugenaussagen enthüllen das „System Benko“
Ehemalige Signa-Manager beschrieben ein klares Hierarchiegefälle. René Benko initiierte laut ihren Aussagen Ideen und Vertragsentwürfe. Mitarbeiter hätten diese lediglich abgenickt.
Ein Ex-Manager betonte: „Die finanziellen Chefs und Geschäftsführer bestätigten seine uneingeschränkte Autorität.“ Dieses sogenannte System funktionierte durch informelle Absprachen.
Dokumente belegten Geldflüsse zwischen Mutter und Sohn. Überweisungen von 300.000 Euro wurden teils als Darlehen deklariert. Oft fehlten zeitnahe schriftliche Vereinbarungen.
Die Rolle von Richterin Andrea Wegscheider
Die Vorsitzende Richterin führte das Verfahren mit bemerkenswerter Präzision. Andrea Wegscheider konzentrierte sich auf die konkrete Beweislage. Überweisungsdokumente und Chat-Protokolle standen im Mittelpunkt.
Ihre sachliche Prozessführung ermöglichte eine klare Bewertung der Vorwürfe. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft konnte ihre Anklagepunkte systematisch darlegen.
Berkos Reaktion: Regungslos und schweigsam
Der Angeklagte zeigte während der gesamten Verhandlung kaum Regung. Auf Fragen verwies er auf seine schriftliche Gegenäußerung. Selbst bei der Urteilsverkündung blieb seine Mimik unverändert.
ORF-Reporter Christoph Danninger beschrieb die Atmosphäre als „angespannt und erwartungsvoll“. Die mediale Aufmerksamkeit spiegelte die Bedeutung dieses Wirtschaftsstrafrechtverfahrens wider.
Journalist Sebastian Reinhart wertete das Urteil später als Etappensieg für die Strafverfolgungsbehörden. Weitere Verfahren könnten sich anschließen, wie detaillierte Prozessberichte nahelegen.
Reaktionen und rechtliche Bewertungen
![]()
Nach der Urteilsverkündung folgten umgehend Stellungnahmen aus verschiedenen Lagern. Die Einschätzungen reichten von scharfer Kritik bis hin zu nüchterner juristischer Einordnung.
Verteidiger Norbert Wess: „Herr Benko ist ein Kämpfer“
Der verteidiger zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Norbert Wess kündigte sofort Rechtsmittel an.
Er betonte: „Mein Mandant wird weiterkämpfen. Die Rücküberweisung der Schenkung beweist seine Unschuld.“
Wess kritisierte die Strafe als unverhältnismäßig hoch. Bei der höhe von 300.000 Euro sei zwei Jahre Haft am oberen Ende.
Einschätzung von Wirtschaftsstrafrechtsexperten
Robert Kert von der Wirtschaftsuniversität Wien ordnete das Urteil ein. Der Experte sah den Schuldspruch im erwartbaren Rahmen.
Allerdings verwies er auf kommende Verfahren: „Dieser Fall ist nur eine Kleinigkeit. Die eigentlichen Brocken folgen noch.“
Die insolvenz des Signa-Konzerns wirft größere Fragen auf. Weitere vorwurf-Punkte könnten Schäden in Millionenhöhe betreffen.
Journalistische Einordnungen: „Relativ mildes Urteil“
Uwe Ritzer von der Süddeutschen Zeitung bewertete die Strafe als moderat. Trotz Verurteilung bleibe das Strafmaß unter möglichen Maximalwerten.
Journalist Sebastian Reinhart sah das Urteil als wichtigen Schritt: „Ein erster Erfolg für die Strafverfolgungsbehörden. Doch dies ist nur der Anfang.“
Internationale Medien berichteten intensiv über den Fall. Besonders in Deutschland war das Interesse groß.
„Die Gläubiger wurden durch die Schenkung geschädigt. Das Gericht hat dies klar erkannt.“
Die Staatsanwaltschaft wertete das Urteil als Bestätigung ihrer Arbeit. Für die gläubiger bedeute die Entscheidung teilweise Genugtuung.
Der freispruch bei der Mietvorauszahlung zeige aber auch Differenzierung. Nicht alle Vorwürfe hielten einer genaueren Prüfung stand.
Bis Montag kann noch Berufung eingelegt werden. Die rechtlichen Auseinandersetzungen sind damit noch nicht beendet.
Fazit: Erster Schritt in einer Reihe von Verfahren
Das Urteil markiert lediglich den Auftakt einer umfassenden rechtlichen Auseinandersetzung. Die Untersuchungshaft seit Januar wird auf die zweijährige Haftstrafe angerechnet.
Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat drei Tage Zeit für eine Berufung. Parallel laufen bereits etwa ein Dutzend weiterer Verfahren.
Diese betreffen Vorwürfe wie betrügerische Krida, Untreue und schweren Betrug. Die Schadenssummen könnten hier 300 Millionen Euro erreichen.
Für Gläubiger bleibt die Frage nach Rückzahlungen offen. Experten sehen das Urteil als warnendes Beispiel für Wirtschaftskriminalität.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich dieser komplexe Fall weiterentwickelt.