Abstimmungsverhalten Landesregierung: Geheime Wahl in Vorarlberg?
Das Abstimmungsverhalten der Landesregierung in Vorarlberg bleibt geheim. Das Landesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Offenlegung der individuellen Stimmabgabe einzelner Landesräte unzulässig ist, um unzulässigen „öffentlichen Druck“ und potenzielle parteipolitische Repressalien zu vermeiden. Diese Entscheidung wirft Fragen nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen auf.
