Ausserbraz: Tödlicher Wanderunfall in Außerbraz: Deutscher

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Ein 65-jähriger deutscher Urlauber ist in Außerbraz, Vorarlberg, tödlich verunglückt. Der Mann war am Samstagmorgen zu einer Wanderung aufgebrochen und stürzte im Bereich eines Wasserfalls im Winkeltobel ab. Seine Frau schlug Alarm, nachdem er nicht zurückkehrte. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen.

Erdbeben erschüttert die Ostschweiz: Auswirkungen

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Am frühen Sonntagmorgen, dem 26. April 2026, ereignete sich in der Ostschweiz ein Erdbeben der Stärke 3,9. Das Epizentrum lag in der Nähe von Sargans. Das Beben war auch im benachbarten Vorarlberg und Liechtenstein spürbar. Leichte Schäden im Epizentrum sind nicht ausgeschlossen.

Lawinenabgang Lech Zürs: Arlberg-Orte von Außenwelt

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Am 21. Februar 2026 verlegte ein Lawinenabgang Lech Zürs die Straße nach Lech/Zürs in Vorarlberg. Infolgedessen waren die beiden Arlberg-Orte bis mindestens Sonntagfrüh nicht erreichbar. Die Arlbergstraße (L197) zwischen Langen und Stuben musste gesperrt werden. Betroffen war auch die Flexenstraße zwischen Alpe Rauz und Zürs.

Skiunfall Silvretta Montafon: Tödlicher in: Vater stirbt

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Am Freitagnachmittag ereignete sich im Skigebiet Silvretta Montafon ein tödlicher Skiunfall. Ein 61-jähriger Mann aus Baden-Württemberg verunglückte, als er mit seinem 15-jährigen Sohn abseits der Pisten unterwegs war. Der Sohn suchte seinen Vater stundenlang, nachdem dieser am vereinbarten Treffpunkt nicht erschienen war.

Wetterwarnung: Kältewelle und Schneechaos in Österreich

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Österreich erlebt einen markanten Wetterwechsel. Nach frühlingshaften Temperaturen folgt ein Temperatursturz um 10 Grad. In Wien und anderen Regionen wird vor starkem Wind und Schneefall gewarnt. Besonders am Wochenende ist mit winterlichen Verhältnissen zu rechnen, was Auswirkungen auf Faschingsveranstaltungen haben könnte.

Abstimmungsverhalten Landesregierung: Geheime Wahl in Vorarlberg?

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Das Abstimmungsverhalten der Landesregierung in Vorarlberg bleibt geheim. Das Landesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Offenlegung der individuellen Stimmabgabe einzelner Landesräte unzulässig ist, um unzulässigen „öffentlichen Druck“ und potenzielle parteipolitische Repressalien zu vermeiden. Diese Entscheidung wirft Fragen nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen auf.