Rundfunkbeitrag: Wer jetzt von der Gebühr befreit werden

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rentner und Wohngeldempfänger nicht schlechter behandelt werden dürfen als Grundsicherungsempfänger bei der Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Dies betrifft Personen, deren Einkommen knapp über den Sozialleistungen liegt und die bisher keine Befreiung erhielten.